Erziehungsbeauftragte-Personen

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Lechna

Newbie
17 Sep. 2024
2
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1
Sehr geehrtes Wacken-Team,
ich habe bereits in den AGB gelesen das Jugendliche von 16 bis 18 im Grunde nur bis 24:00 Uhr den Stage-Bereich betreten dürfen.
Daher ist meine Frage ob dies auch gilt wenn ich (16 Jahre) mit einer erziehungsbeauftragten Person (20 Jahre) das Festival besuche.
LG im voraus,
Niklas
 
14 Nov. 2023
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Hallo Lechna,

Wenn du eine verbindliche Antwort haben möchtest, auf die du dich auch später in der Situation berufen kannst, würde ich direkt bei der Orga nachfragen und nicht nur hier im Forum.
 

Bloodtrain

W:O:A Metalhead
1 Nov. 2012
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Sehr geehrtes Wacken-Team,
ich habe bereits in den AGB gelesen das Jugendliche von 16 bis 18 im Grunde nur bis 24:00 Uhr den Stage-Bereich betreten dürfen.
Daher ist meine Frage ob dies auch gilt wenn ich (16 Jahre) mit einer erziehungsbeauftragten Person (20 Jahre) das Festival besuche.
LG im voraus,
Niklas

Thema bis 24 Uhr ist ja gesetzlich vorgeschrieben. Auf dem Wacken wird aber der Mutti-Zettel akzeptiert, mit dem du dann auch länger drauf bleiben kannst.
 

RichardNowak

Member
10 Juli 2023
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Sehr geehrtes Wacken-Team,
ich habe bereits in den AGB gelesen das Jugendliche von 16 bis 18 im Grunde nur bis 24:00 Uhr den Stage-Bereich betreten dürfen.
Daher ist meine Frage ob dies auch gilt wenn ich (16 Jahre) mit einer erziehungsbeauftragten Person (20 Jahre) das Festival besuche.
LG im voraus,
Niklas
Vielleicht hilft das..Sonst sollten deine Eltern ein Schreiben aufsetzen, welches besagt, dass jemand für dich personensorgeberechtigt ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Wacken Open Air 2025​

Stand: [01.08.2024]


12. Jugendschutz

1) Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

2) Kinder und Jugendliche unter 6 Jahren haben keinen Zutritt zum Eventgelände. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren dürfen das Eventgelände nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person betreten. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Eintritt frei ist für Kinder bis einschließlich 12 Jahren.

3) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur noch auf der Campingfläche aufhalten.

4) Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

5) Der Veranstalter ist berechtigt, Kindern und Jugendlichen den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern, wenn hinreichende Anhaltspunkte bestehen, dass die personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person ihren Fürsorgepflichten nicht im erforderlichen Umfang nachkommt.