- 3 Apr. 2009
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Muss es immer ein günstiges alkoholfreies Getränk geben?
Relativ bekannt ist, dass es in Gaststätten immer ein “günstigstes alkoholfreies Getränk” geben muss. Sprich: Ein Glas Wasser muss – angeblich! – günstiger sein als ein Bier. Aber stimmt das auch? Die Antwort findet sich in §6 GastG, dort ist u.a. zu lesen:
Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen.
Sprich: Wo es alkoholische Getränke gibt, muss zwingend auch immer eine alkoholfreie Alternative angeboten werden.
Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk.
Genau lesen: Da steht nicht, dass ein alkoholfreies Getränk das günstigste Getränk sein muss! Das alkoholfreie Getränk darf vielmehr nicht teurer sein, als das günstigste alkoholhaltige Getränk. Ein gleicher Preis ist also OK, solange es nichts anderes gibt, was noch günstiger ist.
Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke.
Also: Ein Glas Wasser 0,1 Liter für 3 Euro ist nicht “genauso günstig” wie ein Glas Bier 0,3 Liter für 3 Euro. Es wird der Preis pro Liter errechnet und verglichen.
Im Kern ganz einfach. Wenn also das günstigste Getränk ein Glas Bier, 0,2 Liter, zum preis von 1 Euro ist, ergibt das einen Liter Preis von 5 Euro. Bei einem Glas Wasser a 0,1 Liter macht das dann einen zwingenden Preis von 50cent.
Update: Zu beachten sind aber mitunter spezielle landesrechtliche Vorgaben. So kann ein Bundesland durch ein eigenes Gaststättengesetz andere Regelungen als das Bundesgaststättengesetz vorsehen. In NRW ist bisher nichts geschehen, in Niedersachsen ist dagegen (§7 NGastG ) vorgesehen, dass ein alkoholfreies Getränk sogar günstiger sein muss.
Quelle:
http://www.discorecht.de/muss-es-immer-ein-gunstiges-alkoholfreies-getrank-geben/
Relativ bekannt ist, dass es in Gaststätten immer ein “günstigstes alkoholfreies Getränk” geben muss. Sprich: Ein Glas Wasser muss – angeblich! – günstiger sein als ein Bier. Aber stimmt das auch? Die Antwort findet sich in §6 GastG, dort ist u.a. zu lesen:
Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen.
Sprich: Wo es alkoholische Getränke gibt, muss zwingend auch immer eine alkoholfreie Alternative angeboten werden.
Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk.
Genau lesen: Da steht nicht, dass ein alkoholfreies Getränk das günstigste Getränk sein muss! Das alkoholfreie Getränk darf vielmehr nicht teurer sein, als das günstigste alkoholhaltige Getränk. Ein gleicher Preis ist also OK, solange es nichts anderes gibt, was noch günstiger ist.
Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke.
Also: Ein Glas Wasser 0,1 Liter für 3 Euro ist nicht “genauso günstig” wie ein Glas Bier 0,3 Liter für 3 Euro. Es wird der Preis pro Liter errechnet und verglichen.
Im Kern ganz einfach. Wenn also das günstigste Getränk ein Glas Bier, 0,2 Liter, zum preis von 1 Euro ist, ergibt das einen Liter Preis von 5 Euro. Bei einem Glas Wasser a 0,1 Liter macht das dann einen zwingenden Preis von 50cent.
Update: Zu beachten sind aber mitunter spezielle landesrechtliche Vorgaben. So kann ein Bundesland durch ein eigenes Gaststättengesetz andere Regelungen als das Bundesgaststättengesetz vorsehen. In NRW ist bisher nichts geschehen, in Niedersachsen ist dagegen (§7 NGastG ) vorgesehen, dass ein alkoholfreies Getränk sogar günstiger sein muss.
Quelle:
http://www.discorecht.de/muss-es-immer-ein-gunstiges-alkoholfreies-getrank-geben/