Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen
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was Arbeitnehmer unbedingt wissen sollten!
*Krankheitsfall
Krankheitsfall ist kein Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können
*Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun, und jemand anderes kann genau so gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.
*Eigener Todesfall
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn
a)Sie uns 2 Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
b)Sie spätestens bis 8 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.
c)Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, daß Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
*Operation
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
*Silberne beziehungweise Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn sie 25 oder 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
*Geburtstag
Das Sie geboren wurden ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
*Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.
Die Geschäftsleitung
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was Arbeitnehmer unbedingt wissen sollten!
*Krankheitsfall
Krankheitsfall ist kein Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können
*Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun, und jemand anderes kann genau so gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.
*Eigener Todesfall
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn
a)Sie uns 2 Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
b)Sie spätestens bis 8 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.
c)Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, daß Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
*Operation
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
*Silberne beziehungweise Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn sie 25 oder 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
*Geburtstag
Das Sie geboren wurden ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
*Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.
Die Geschäftsleitung