- 27 Apr. 2002
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Naja Betrug nicht, weil die Rechnung ja genauso hoch gewesen wäre. Aber Unwissenheit schütz halt eben nicht vor Strafe
Die Rechnung wäre genauso hoch gewesen?? Das glaube ich nicht.
Du hast einen ausgewiesenen Preis und da schlägt man die Mehrwertsteuer drauf. Wenn keine Mehrwertsteuer abzuführen ist, man aber trotz 19% Mehrwertsteuer aufführt und den Kunden somit im Glauben lässt die 19% die oben drauf kommen aber gar nicht an den Fiskus abgeführt werden seien Mwst. dann könnte man das eventuell Betrug nennen........könnte sein.....mein ich......
In jedem Phall wären doch die Kosten für den Kunden ohne den aufgeschlagen Mehrwertsteuerprozentsatz wesentlich geringer........imho......
...also jedenphalls.....so wie ich das in meiner momentanen körperlichen Verfassung , das heißt in dem Stadium der Müdigkeit in dem ich mich zur Zeit befinde, deuten kann.......*gähn*
Gudn Morgn ersma........*lässigwink*
*Kaffeekoch*