Der was denkt ihr grad thread!!!!!!!

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Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
86.458
14.569
168
Meine Frau hat sich vor 5 Wochen auffe Fresse gelegt und die Hand gebrochen. Kann nicht arbeiten und bekommt kein Geld vom Arbeitgeber. Sie hat nur 'n Minijob.

Tritt bei Minijobbern ein Krankheitsfall ein, ist dieser Aspekt bei der Minijob Lohnabrechnung ebenfalls von Bedeutung. Gemäß den §§ 3 und 4 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht Minijobbern ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Ebenso wie alle anderen Arbeitnehmer haben einen Minijob ausübende Beschäftigte das Recht, das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen zu erhalten. Allerdings dürfen im Minijob angestellte Arbeitnehmer erst von diesem Recht Gebrauch machen, wenn mit dem aktuellen Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis von mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung besteht.
 

Klaasohm

W:O:A Metalmaster
1 Sep. 2002
9.499
2.933
128
Im nördlichen Teil von Unserland
Tritt bei Minijobbern ein Krankheitsfall ein, ist dieser Aspekt bei der Minijob Lohnabrechnung ebenfalls von Bedeutung. Gemäß den §§ 3 und 4 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht Minijobbern ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Ebenso wie alle anderen Arbeitnehmer haben einen Minijob ausübende Beschäftigte das Recht, das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen zu erhalten. Allerdings dürfen im Minijob angestellte Arbeitnehmer erst von diesem Recht Gebrauch machen, wenn mit dem aktuellen Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis von mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung besteht.

Sie bekommt laut Arbeitsvertrag nix. Müsste sie einklagen, nur war das denn mit dem Job.