Wacken Republik III

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Schmuh

W:O:A Metalmaster
11 Nov. 2011
16.038
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Naja, es existiert 1 Paragraph. Das Verfassung zu nennen ist schon leicht großspurig.

§1 : Jeder Mensch hat das Recht, Slayer und/oder Iron Maiden zu hören, zu verbreiten und zu heiligen.
§1.1 : Niemand hat das Recht, Slayer und/oder Iron Maiden unberechtigt schaden in jeglicher Form zuzufügen. Ob ein Grund zurecht ist, oder nicht, entscheidet der Minister für Slaytanische Kultur bzw. das Ministerium. Es muss eine 2/3 Mehrheit gelten, um eine negative Kritik durchzubringen.

§2 : An Paragraph 1 darf nichts in seiner Grundaussage oder im Wortlaut geändert werden, es sei denn, die 2/3 Mehrheit beruft eine weitere Band in den Stand der unberührbaren.

§3 : § 2 und §3 dürfen nicht in ihrem Wesensgehalt verändert werden.
 

Guardian of Silence

W:O:A Metalmaster
29 Dez. 2011
13.071
248
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29
Tom Kyle
Hiermit stelle ich den Antrag, folgende Band in den Status der Göttlichkeit zu erheben und somit in die von Minister Schmuh formulierten Artikel zusätzlich zu Slayer aufzunehmen:
Iron Maiden
Desweiteren stelle ich den Antrag, ein Gesetz zu erlassen, welches zukünftig das Erheben von Bands in den Göttlichkeitsstatus mit einer 2/3 Mehrheit im Parlament zu ermöglichen.

§1 : Jeder Mensch hat das Recht, Slayer und/oder Iron Maiden zu hören, zu verbreiten und zu heiligen.
§1.1 : Niemand hat das Recht, Slayer und/oder Iron Maiden unberechtigt schaden in jeglicher Form zuzufügen. Ob ein Grund zurecht ist, oder nicht, entscheidet der Minister für Slaytanische Kultur bzw. das Ministerium. Es muss eine 2/3 Mehrheit gelten, um eine negative Kritik durchzubringen.

Naja, es existiert 1 Paragraph. Das Verfassung zu nennen ist schon leicht großspurig.

Ich plädiere dafür, Blind Guardian in den ersten Paragraohen der Verfassung aufzunehmen.
 

Schmuh

W:O:A Metalmaster
11 Nov. 2011
16.038
1.146
128
Und genau da liegt das Problem. Willst du etwa, dass wir die Poserrepublik genannt werden?

Nein, aber ich als Minister für Slaytanische Kultur habe den Auftrag, euch aufzuklären und weiterzubilden. Das hat nichts mit posen zu tun. Nur eine Bevölkerung mit Informationen kann aufgeklärt und mündig sein.
 

Schmuh

W:O:A Metalmaster
11 Nov. 2011
16.038
1.146
128
§1 : Jeder Mensch hat das Recht, Slayer und/oder Iron Maiden zu hören, zu verbreiten und zu heiligen.
§1.1 : Niemand hat das Recht, Slayer und/oder Iron Maiden unberechtigt schaden in jeglicher Form zuzufügen. Ob ein Grund zurecht ist, oder nicht, entscheidet der Minister für Slaytanische Kultur bzw. das Ministerium. Es muss eine 2/3 Mehrheit mitmindestens 25 Leuten Wahlbeteiligung gelten, um eine negative Kritik durchzubringen.

§2 : An Paragraph 1 darf nichts in seiner Grundaussage oder im Wortlaut geändert werden, es sei denn, die 2/3 Mehrheit von mindestens 25 Beteiligten Wählern beruft eine weitere Band in den Stand der unberührbaren.

§3 : § 2 und §3 dürfen nicht in ihrem Wesensgehalt verändert werden.

§4 : Schmuh und Chu haben immer Recht. :cool:
 

MasterChu19155

Moderatorin
6 Aug. 2003
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41
Hamburg & Berlin
Nein, aber ich als Minister für Slaytanische Kultur habe den Auftrag, euch aufzuklären und weiterzubilden. Das hat nichts mit posen zu tun. Nur eine Bevölkerung mit Informationen kann aufgeklärt und mündig sein.

Das ist nur ein Sub-Ministerium des Ministeriums für Musikalische Bildung und Musik, was mir seit 2006 zusteht.
Lieber Schmuh....du kannst da aber gerne Assistent werden.
 
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