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wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Das ist ja das Problem, dass sie sich darauf verlassen können. Es gab gerade einen Fall, wo ein Familienvater zum 5. Mal wegen schwerer Körperverletzung angezeigt und jetzt ausgewiesen wurde! Die vorigen Male hat man immer gesagt "Er hat ja seine Familie hier, man kann ihn nicht ausweisen"! Und jetzt macht er ein riesen Affentheater, weil er doch noch eine 2. Chance verdient habe usw.!!!

Da müsste man halt wirklich durchgreifen...

Sehr ich genauso.
Natürlich sollte man das in relation sehen, ein Ausländer der nen Laib Brot klaut (bspw.) sollte deswegen nicht sofort ausgewiesen werden.
Auch hat man in gewissen Fällen eine 2. Chance verdient, aber danach muss schicht sein.
Wer mit den Gesetzen eines fremden Landes nicht klar kommen möchte, der hat halt auch sein Recht verwirkt in diesem Land zu Leben. (Find ich)
 

Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
5.991
1
83
Zentralschweiz
Die er dann nicht mehr sehen darf.
Genauso wie ein Deutscher der ins Gefängnis kommt, der darf auch nicht während seiner Strafzeit zu seiner Familie.
Es ist aber ein Unterschied. Wenn dein Kind im Gefängnis ist, weisst du was mit ihm passiert und dass es wenigstens einen geregelten Alltag hat.
Wenn dein Kind alleine in ein fremdes Land geschickt wird, ist das etwas heftiger. Wenn man Verwandte oder Bekannte da hat, die es aufnehmen könnten, ist das natürlich anders.

Das ist ja das Problem, dass sie sich darauf verlassen können. Es gab gerade einen Fall, wo ein Familienvater zum 5. Mal wegen schwerer Körperverletzung angezeigt und jetzt ausgewiesen wurde! Die vorigen Male hat man immer gesagt "Er hat ja seine Familie hier, man kann ihn nicht ausweisen"! Und jetzt macht er ein riesen Affentheater, weil er doch noch eine 2. Chance verdient habe usw.!!!
Da müsste man halt wirklich durchgreifen...
Bei Erwachsenen Straftätern seh ich auch kein Problem. Soll er seine Familie halt mitnehmen, wenn sie sonst nicht durchkommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Es ist aber ein Unterschied. Wenn dein Kind im Gefängnis ist, weisst du was mit ihm passiert und dass es wenigstens einen geregelten Alltag hat.
Wenn dein Kind alleine in ein fremdes Land geschickt wird, ist das etwas heftiger. Wenn man Verwandte oder Bekannte da hat, die es aufnehmen könnten, ist das natürlich anders.

Bei Erwachsenen straftätern seh ich auch kein Problem. Soll er seine Familie halt mitnehmen, wenn sie sonst nicht durchkommen.

Ja okay geb ich dir Recht bei kriminellen Kindern oder Jugendlichen ist das nicht so einfach.
Aber bei Erwachsenen Kriminellen haben wir die gleiche Meinung.
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
Es gibt leute die hier geboren sind und nichtmal richtig die
Sprache des Landes beherrschen desssen Pass sie besitzen. Und die soll man dahin ausweisen?

Wie gesagt bei Kindern und Jugendlichen ist das halt wirklich ein Problem, Erwachsenen sollte man dann ausweisen, wenn sie die Sprache ihres Heimatlandes woher sie kommen nicht können, ist das nicht unser Problem.
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
61
Einige Stunden von Wacken entfernt
In den Deutschland sieht es gesetzlich so aus um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen:

Ein im Inland geborenes Kind, dessen Eltern beide Ausländer sind, ist Deutscher, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).
Diese Regelung gilt jedoch nur für Kinder, die nach dem 1. Januar 2000 geboren wurden. Für Kinder, die vor diesem Zeitpunkt geboren wurden, eröffnete die Regelung des § 40 b StAG für die Dauer eines Jahres die Möglichkeit des zusätzlichen Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit. Voraussetzung hierfür war, dass das Kind am 1. Januar 2000 rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und bei dessen Geburt die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 StAG vorgelegen haben.

Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, haben in der Regel mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr sind sie gem. § 29 StAG verpflichtet, gegenüber der staatlichen Stelle zu erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen, wozu sie im Regelfall die andere(n) Staatsbürgerschaft(en) aufgeben müssen, oder ob sie die andere Staatsangehörigkeit vorziehen und auf die deutsche verzichten (Erklärungspflicht, Optionszwang). Eine Unterlassung dieser Erklärung (Nichtoptieren) führt nach dieser Regelung ebenfalls zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Im Ausnahmefall kann nach § 29 Abs. 4 StAG eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden, die die Beibehaltung beider Staatsangehörigkeiten zulässt. Diese ist auszustellen, wenn Aufgabe oder Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht zumutbar oder nicht möglich ist oder wenn auch im angenommenen Fall einer Einbürgerung die Mehrstaatigkeit unter den gegebenen Bedingungen nach § 12 StAG hinzunehmen wäre
 

wackengeher

W:O:A Metalhead
14 Juli 2010
2.508
0
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Einige Stunden von Wacken entfernt
Ja, echt heftig...
Hab ich heut nachmittag bei n-tv gesehen... Die Hubschrauber-Bilder sahen aus, als würden sie aus einem Mars-Film stammen....:(
Echt kraß!!:(

Aber hast du mal gesehen wie die diesen Giftschlamm gelagert haben, unter freiem Himmel in einem Becken mit so popeligen Dämmen.
Allein was da an Giftige Dämpfe schon so entweicht ist muss doch schon stark Gesundheitsbelastend sein (ich weiß ja nicht was da so alles drin ist außer Blei und Aluminiumoxid, soweit man den Medien glauben darf).