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Seelenschnitter

W:O:A Metalmaster
Opfer fordern Schmerzensgeld
In schweren Fällen, bei rassistischen Ausfällen und bei tätlichen Beleidigungen, vor allem auch im Beisein Dritter hat der Betroffene Anspruch auf Schmerzensgeld. In solchen Fällen betrachten Gerichte die Bneleidigung als besondere Herabsetzung in der Ehre und gewähren mehr Schmerzensgeld als einem Autfahrer, der beim Auffahrunfall ein HWS-Schleudertrauma erlitten hat.

Der Ausspruch "Scheiß Bullenschweine, ich ficke euch alle in den Arsch" brachte dem Täter neben dem Strafverfahren noch eine Verurteilung zur Zahlung von 750 Euro an den beleidigten Polizeibeamten (Amtsgericht Pirmasens, Az.: 5C 126/98).

In gleicher Höhe musste ein Mann Schadensersatz zahlen, der behauptete, seine Nachbarin sei "zu dumm zum bumsen" (AG Schwäbisch Hall, Az.: 5 C 954/05)

Mit je 500 Euro wurde in zwei Fällen das Anspucken bzw. spucken ins Gesicht bewertet (AG Lingen, Az.: 12 c 377/01 und AG Leipzig, Az.: 3 C 2771/98)

Rund 350 Euro Schmerzensgeld kosten die Bezeichnungen als "Wichser", "Pisser", "Alte Fotze", "Negerpack" und "schwarzer Affe".




Aha nu weiss ich was gemeint ist mit:"Das Geld "liegt" auf der Strasse"

Scheiss auf Lotto und sonstiges, wo sind die Assis wenn man se braucht? Ich muss Anzeigen austeilen :D
 

Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
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Hex, wie schauts denn jetzt eigentlich bei dir aus wegen 7. März (oder wann des nomma war :o)? ;)

Ich weiß es leider immer noch nicht...sorry....hoffe ich kann das bald mal fest planen....kommt auch noch drauf an wie ich da arbeiten muss...evtl. muss ich ja bis 18 Uhr am Samstach, das wäre dann zu spät.....weiß ich aber erst in paar Tagen....