Wichtig ---> Führungszeugnis

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The Styler

Newbie
5 März 2002
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Also ich hab wegen beamtenbeleidigung eine Strafe von 30 Tagessätze a 15€ bekommen und hab jetzt einspruch eingelegt! Kann falls ich jetzt doch dazu verdonnert werd diese 30 Tagessätze zu zahlen einen Eintrag in mein Führungzeugnis bekommen? Das wäre nämlich sehr schlecht für meine weitere berufliche Zukunft! Bitte um Hilfe und bitte bleibt sachlich! Es geht schliesslich um mein leben...
 

The Styler

Newbie
5 März 2002
19
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dankeschön für deine kompetente antwort! Das hilft mir in meiner misslichen lage sehr weiter! :(
 

Thor

W:O:A Metalhead
16 Dez. 2001
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BaWü
Vielleicht weiss Thordis ja weiter die lernt doch Rechtsverdreher oder so...
 

S_dzha_Raidri

W:O:A Metalmaster
24 Nov. 2001
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316xx
tja... ääähm.... ich würde mal sagn: pech... wenn ich beamte beleidige, dann denke ich mir doch wohl, dass das konsequenzen habn könnte... deswegn halt ich mich damit auch zurück...

ich weiß aber nich wie die situation is, aber solange das als straftat gilt (gilt das als straftat?), steht´s im führungszeugnis... wie haste den beamten/die beamtin denn beleidigt...? hoffentlich war´s wenigstens was richtig derbes, weil wenn der/die nur einfach ´n scherz innen falschen hals bekommen hat/habn sollte, dann wär´s dumm...
 

The Styler

Newbie
5 März 2002
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hmmm ich war ultra besoffen (5 Tequlia, 5 Bier, 1/2 Flasche Jägermeister)... und weiss ehrlich gesagt nimmer soviel von dem abend! Zweil von meinen Kumpels wurden von 6 anderen zusammengeprügelt haben ne bierflasche übern kopf bekommen... Meine Kumpels haben die bullen gerufen und als ich mit nem anderen kumpel dann aus der Kneipe kam wollten die mich ned zu meinem blutenden kumpel lassen ich wollt nur wissn wies ihm geht... Dann hab ich halt "Ihr seid doch die letzten Arschlöcher" gesagt darauf wachte ich nächsten Morgen in der Entnüchterungszelle auf...
 

S_dzha_Raidri

W:O:A Metalmaster
24 Nov. 2001
11.419
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316xx
tja... unzurechnungsfähigkeit... klarer fall tät ich mal schätzen... *g* aber ich kenn mich hier ja nich aus, schon gar nich mitm recht... wer weiß wie das geregelt is...


Original geschrieben von The Styler
hmmm ich war ultra besoffen (5 Tequlia, 5 Bier, 1/2 Flasche Jägermeister)... und weiss ehrlich gesagt nimmer soviel von dem abend! Zweil von meinen Kumpels wurden von 6 anderen zusammengeprügelt haben ne bierflasche übern kopf bekommen... Meine Kumpels haben die bullen gerufen und als ich mit nem anderen kumpel dann aus der Kneipe kam wollten die mich ned zu meinem blutenden kumpel lassen ich wollt nur wissn wies ihm geht... Dann hab ich halt "Ihr seid doch die letzten Arschlöcher" gesagt darauf wachte ich nächsten Morgen in der Entnüchterungszelle auf...
 

Thor

W:O:A Metalhead
16 Dez. 2001
1.265
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BaWü
hab iregendwo mal gelesen das man erst einen eintrag ab 91 tagessätzen oder 3 monaten haft bekommt...

(angaben ohne Gewähr)
 

Gorefield

W:O:A Metalmaster
24 Nov. 2001
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Düsseldorf
Im Internet habe ich folgendes zum Thema gefunden:

Bundeszentralregister ("Strafregister") - Führungszeugnis
· Rechtskräftige Verurteilungen zu einer Strafe oder Maßregel werden in das Bundeszentralregister eingetragen (außerdem noch einige weitere Entscheidungen, die in § 4 des Bundeszentralregistergesetzes - BZRG - näher bezeichnet sind). Nach einigen Jahren (mindestens 5 Jahre, bei höheren Strafen jedoch bis zu 20 Jahren, vgl. § 46 BZRG) werden sie unter bestimmten Voraussetzungen wieder getilgt .
"Außer im Bundeszentralregister erscheinen Verurteilungen auch im Führungszeugnis (in der Umgangssprache oft "polizeiliches Führungszeugnis" genannt). Ein solches Führungszeugnis kann jede Person über 14 Jahren bei ihrer Meldebehörde beantragen (§ 30 BZRG).
Von der Eintragung ins Führungszeugnis gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen (§ 32 BZRG), vor allem folgende:
Vorausgesetzt, im Register ist keine weitere Strafe eingetragen, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen (wohl aber ins Zentralregister, aus dem jedoch nur bestimmte Behörden Auskunft erhalten).

Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind. Auch für das Führungszeugnis gibt es Tilgungsfristen; sie sind im allgemeinen kürzer als beim Bundeszentralregister (je nach Art der Verurteilung zwischen 3 und 10 Jahren, § 34 BZRG)."

(Quelle: http://www.euro-antimobbing.org/jurdeu.html)
 

The Styler

Newbie
5 März 2002
19
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*freu* das hört sich ja gut an! und ausserdem bin ich noch nichtmal verurteilt! DANKE @ all!