W:O:A 2004 - wer fährt hin ??

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KaeptnKorn

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2003
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Original geschrieben von black widow
dir sind doch sicher auch ein paar bands aus dem under ground bekannt die absolut nichts für eltern sind (ich denk da so an E605, Tharn,..) :)

Nie gehört. Aber ich würde dir sachen ala Haus Arafna oder Abruptum empfehlen. Der Lärm raubt fast jedem den Nerv! :D:D


da meinte mein vadder schon er müsste mir die sicherung mal so raußdrehen, aber sonst :(

Hatte das Problem nie. Zum einen haben meine Eltern meine Musikgeschmack schnell akzeptiert und zum anderen höre ich Musik selten sehr laut... ;)

musst wissen, ich bin nicht das liebe kleine mädchen von neben an (glauben leider viel bin aber schon dabei das missverständnis aus der welt zu schaffen!!!!!!!!!!!!!)


Hm, zieh einfach dein Ding durch, aber versuche nicht auf Zwang böse zu sein. Hab früher auch ein auf böse gemacht. Damals dachte ich, daß das cool ist. Im Nachhinnein wird mir klar, daß es nur nen Versuch war, Aufmerksamkeit zu erhaschen. Völlig idiotisch von meinem jetzigen Standpunkt aus.

Aber daruf kannst du dich verlassen:

Spätestens 2007 bin ich auch am Start :):):):):):):)

Hoffentlich steht Wacken bis dahin noch... :D:D:D:D:D
 

Banshee

W:O:A Metalmaster
29 Nov. 2001
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Original geschrieben von KaeptnKorn


Nich trinken ist klar, aber auch nicht nach Wacken? Seit ich 18 bin und kaum noch Jugendarbeit mache, hab ich da den Überblick über die Rechtslage verloren.


Holger verweist bei dieser Frage immer ans Jugendschutzgesetz. Bin auch nicht auf dem aktuellen Stand, aber wenn ich mich recht erinnere, heißt das, unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
 

Persil!

W:O:A Metalmaster
5 März 2003
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Münster und Salzkotten
www.terrorblade.de
Original geschrieben von Banshee
Holger verweist bei dieser Frage immer ans Jugendschutzgesetz. Bin auch nicht auf dem aktuellen Stand, aber wenn ich mich recht erinnere, heißt das, unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Ja, so ist es.
Aber ich glaube kaum, dass die Security darauf aufpasst und ggfs. nach nem Perso fragt....

Auch kann man die Erziehungsberechtigung für kurze Urlaube, etc quasi per Vollmacht an eine andere Person abgeben.
 

S_dzha_Raidri

W:O:A Metalmaster
24 Nov. 2001
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316xx
Original geschrieben von black widow
ich würd ja auch gern, aber wie immer:

Ich bin viel zu jung für sowas! *heul*

Hat euch eure Mami mit 15 hingelassen??????????????

Osterrönfeld, also, wenn es derer nich zwei gibt, kannst du ja fast nach wacken spucken :D
vielleicht fahren dich deine eltern ja morgens hin und holen dich abends wieder ab, *g* :D ;)
 

Lutherbock

W:O:A Metalmaster
3 Feb. 2003
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Original geschrieben von Persil!
Ja, so ist es.
Aber ich glaube kaum, dass die Security darauf aufpasst und ggfs. nach nem Perso fragt....

Auch kann man die Erziehungsberechtigung für kurze Urlaube, etc quasi per Vollmacht an eine andere Person abgeben.

so ist es
 

KaeptnKorn

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2003
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Hamburg
Original geschrieben von Banshee
Holger verweist bei dieser Frage immer ans Jugendschutzgesetz. Bin auch nicht auf dem aktuellen Stand, aber wenn ich mich recht erinnere, heißt das, unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.


Das wurde irgendwie verändert, glaube ich...
 

KaeptnKorn

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2003
13.713
199
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Hamburg
JuSchG § 1 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes

1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,

2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,

3. ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,

4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.


Da haben wirs ja...

Das habe sie also geändert (Scheiß Matrix :D:D ;))

Aus den Erziehungsberechtigten wurden die Personensorgeberechtigten.




Man kann also von den Personensorgeberechtigten zur erziehungsbeauftragten Person bevollmächtigt werden.

Heißt doch soviel, daß die "Eltern" einem die Verantwortung und die Befehlsgewalt über den Sproß übertragen und der somit fast überall reindarf.?!? Oder?
 

Banshee

W:O:A Metalmaster
29 Nov. 2001
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Original geschrieben von Persil!
Ja, so ist es.
Aber ich glaube kaum, dass die Security darauf aufpasst und ggfs. nach nem Perso fragt....
Holger muss das natürlich sgen, weil, wenn was passiert, ist er sonst dran.

Auch kann man die Erziehungsberechtigung für kurze Urlaube, etc quasi per Vollmacht an eine andere Person abgeben.
Ja, wollte ich erst noch dazu schreiben... soll sie sich eine volljährige Begleitung suchen und eine unterschriebene Erlaubnis der Eltern.
Aber das Problem liegt ja wohl auch eher dadrin, dass es die Eltern nicht erlauben wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Banshee

W:O:A Metalmaster
29 Nov. 2001
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Original geschrieben von KaeptnKorn
Heißt doch soviel, daß die "Eltern" einem die Verantwortung und die Befehlsgewalt über den Sproß übertragen und der somit fast überall reindarf.?!? Oder?

Ja, mit Betonung auf "fast". ;) :D Selbstverständlich darf ein Erwachsnener den Jugendlichen nicht mit an "jugendgefährdende Orte" nehmen.
 

KaeptnKorn

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2003
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Hamburg
Original geschrieben von Banshee
Holger muss das natürlich sgen, weil, wenn was passiert, ist er sonst dran.

Ja, wollte ich erst noch dazu schreiben... soll sie sich eine volljährige Bgeleitung suchen und eine unterschreiben ( :confused: wasn das? :D) Erlaubnis der Eltern.

Aber das Problem liegt ja wohl auch eher dadrin, dass es die Eltern nicht erlauben wollen.

Womit die Sache wohl mindestens bis zum 18. auf Eis liegt... :(