Verwendung sachfremder Keywords bei html-Metatags untersagt

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Suwarin

W:O:A Metalmaster
26 Nov. 2001
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(ehem.Ruhrpott) Düsseldorf
OH HERR! SCHMEISS HIRN VOM HIMMEL
NO COMMENT ZU DEM URTEIL....

Die Verwendung von html-Metatags, die keinen sachlichen Bezug zu den auf der Webseite angebotenen Inhalten aufweisen, verstößt gegen §§ 1, 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das entschied das Landgericht Düsseldorf in einem bereits am 27. März 2002 verkündeten Urteil.

Das beklagte Unternehmen hatte auf seiner Website unter anderem Roben für Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte und Protokollführer angeboten und vertrieben. Dabei verwendete der Anbieter auf einer Seite in den Keyword Metatags Begriffe wie "Repetitorium", "ZPO", "Uni", "Urteil", "Entscheidungen", "Leitsatzkartei", "Universitaet" oder "Urteile". Diese stammen zwar aus dem Themenbereich der Juristen, standen aber nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den angebotenen Roben und den sonstigen Aussagen auf der Site.

Die Nutzung derartiger Begriffe ist nach Ansicht des Landgerichts wettbewerbswidrig unter den Aspekten der Belästigung, des übertriebenen Anlockens und gezielten Abfangens von Kunden sowie der Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise über die bereitgehaltenen Inhalte. Suchmaschinen, von denen einige die Metatags zur Indexierung einer Website nutzen, stellen nach Ausführungen der Richter die "Straßen" ins Internet dar. Diese dürften, sollen sie nutzbar bleiben, nicht mit überflüssigen, weil nicht zielführenden Informationen wie sachfremden Keywords zugebaut werden.

Dagegen sei die Verwendung von Schlagworten wie "Rechtsprechung", "BGH", "online", "Internet", "neuste" oder "www" rechtlich nicht zu beanstanden. Hier bestehe ein notwendiger sachlicher Zusammenhang mit der in Streit stehenden Internetseite. Pikanterweise hatte die klagende Konkurrenz des Robenverkäufers auf ihrer Seite ebenfalls sachfremde Keywords wie "Berlin", "Türken" und "Leergut" verwendet, was das Gericht jedoch unbeachtet ließ.

Bisher galt nur die Verwendung von geschützten Namen, geschäftliche Bezeichnungen oder Marken in Metatags als unter gewissen Umständen rechtswidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Jörg Heidrich) / (jk/c't)
 

Membarus

W:O:A Metalmaster
19 Dez. 2001
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Münsterland
was fürn scheiß! darf ich jetzt auf meiner homepage fast alle wörter streichen, da sie in keinem direkten zusammenhang zu mir stehen? was soll der müll! manchmal denk ich echt, ob da oben wer nicht ganz dicht ist..

das beamten-leben muß wohl derbe langweilig sein :mad:
 

Suwarin

W:O:A Metalmaster
26 Nov. 2001
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(ehem.Ruhrpott) Düsseldorf
Ja stimmen werden schon laut die ein Abmahnungswelle befürchten und ein bekannter Anwalt -von GRAVENR.(wegen Befürchtung einer Abmahnung wird der Name nicht ausgeschrieben und sollte auch nie ausgeschrieben werden..*gg*) etc.. hat sich auch schon geäußert ..:rolleyes: Aber angeblich sollen Private Sites nicht betroffen sein...dann wieder doch..etc.... *nixdurchblickwartentut*
 

xpet

W:O:A Metalhead
25 Jan. 2002
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Hamburg
so ein Humbug.... ich werd mich da nicht drum kümmern, im Übrigen verwende ich eh keine "sachfremden Keywords" in meinen Seiten, jedenfalls nicht absichtlich :rolleyes:
 

WildCat

W:O:A Metalhead
6 Dez. 2001
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59269 Beckum
Naja, was regt ihr euch auf ?
Es geht immerhin nur um die Keywords in Metatags, also dürfte euch das nicht kümmern. Und wer ein halbes Lexikon in seine Meta-Tags begeht definivtiv unlauteren Wettbewerb.....

HTML-Metatags sieht der Benutzer der Seite nur im Quelltext (also inder Regel gar nicht) und werden daher NUR benutzt, um eine Seite in einer Suchmaschine nach oben zu bekommen. Und das ist einfach unter aller Sau.

Sorry, aber ich kann nicht verstehen warum ihr euch darüber aufregt (Mein Bruder arbeitet Hauptberuflich als Webdesigner und er findet das Urteil eben aus diesem Grund auch gut.Essoll in den Suchmaschinen keinen Wettbewerb alá v"Wer baut das größte Lexikon in seine Meta-Tags ein" geben. Das ist nicht der Sinn der Sache.

Daher :
Vollste Unterstützung für dieses Urteil

PS:
Naja, dass Penner wie der oben genannte es wieder ausnutzen ist klar. Wobei er sich nach den Skandalen um seine Person keine weiteren Maassen-Abmahnungen leisten kann (Wurde er nicht sogar mal desshalb verurteilt ?)
 

schneeWITCHen

W:O:A Metalhead
24 Nov. 2001
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East of the Rhine
-_^

was soll das? wo leb ich hier? wieso sowas? bringt das was? leb ich überhaupt? was tu ich hier?

toll grad wo ich mir mal die arbeit gemacht hab auch in meine hp meta-tags zu setzen :rolleyes:
 
Endlich ist dieses Gesetz durch!!!
Hab Jahrelang dafür gekämpft und jetzt endlich kann ich wieder in ruhe schlafen mit dem Wissen, dass unsere Welt ein wenig besser geworden ist.

Ich hoffe das wird bald nochmal von Babsi Salesch inne TV nachgestellt, damit alle auch das mindere Volk von diesem grossen Schritt in Kenntnis gesetzt wird.

Ein kleiner Schritt für die Juristen, aber ein Meilenstein für unsere Gesellschaft.