Nein nein und nochmals nein. Wie kann man nur so sehr übers Ziel hinausschiessen? Mit Verlaub, Herr Kollege, aber so kann man das nicht definieren. Das ist ein Verstoss gegen sämtliche Gebote des guten Geschmacks und der Sittlichkeit!
Deswegen verlange ich eine Wiederaufnahme des Verfahrens!