umfrage zum überwachungsstaat bei tagesschau.de

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viking4771

W:O:A Metalhead
2 Jan. 2002
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Krumbach/Schwaben
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tuxracer

W:O:A Metalhead
7 Apr. 2002
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Nürnberg
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Ex-Justizministerin: Schwarz-Rot probt verfassungspolitischen Aufstand
Ex-Justizministerin: Schwarz-Rot probt verfassungspolitischen Aufstand
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat schwere Vorwürfe gegen Schwarz-Rot erhoben. Mit der Innenpolitik der großen Koalition und dem "Schäuble-Katalog" soll der Ex-Bundesjustizministerin zufolge letztlich das informationelle Selbstbestimmungsrecht ausgehebelt und ein autoritärer Staat eingeführt werden. "Erkennbar wird hier mit der Furcht vor Terrorismus im Rücken der verfassungspolitische Aufstand geprobt", sagte die Bundestagsabgeordnete am gestrigen Montag auf dem 8. Datenschutzkongress von Euroforum und Handelsblatt in Berlin.
Ach was, sie ist bestimmt auch nur eine verkackte, paranoide nichtversteherin und computernerd... :rolleyes:
 

METALPOPE667

W:O:A Metalmaster
19 Mai 2002
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Ex-Justizministerin: Schwarz-Rot probt verfassungspolitischen Aufstand

Ach was, sie ist bestimmt auch nur eine verkackte, paranoide nichtversteherin und computernerd... :rolleyes:

und ? Beim Arzt gewesen ? Nicht ...? Dann diskutiere ich auch nicht mit dir...:rolleyes:;):D

Die Leutheuser-.Schnarrenberger sagt lediglich , das es verfassungsrechtlich unzulässig is... (edit: was ich auch gar nicht bezweifle) will den Schäuble aber nicht gleich umbringen ... :rolleyes: das is der unterschied ...
 
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tuxracer

W:O:A Metalhead
7 Apr. 2002
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und ? Beim Arzt gewesen ? Nicht ...? Dann diskutiere ich auch nicht mit dir...:rolleyes:;):D

Die Leutheuser-.Schnarrenberger sagt lediglich , das es verfassungsrechtlich unzulässig is... (edit: was ich auch gar nicht bezweifle) will den Schäuble aber nicht gleich umbringen ... :rolleyes: das is der unterschied ...
Habe ich etwa in meinem letztem Posting etwas von "SSchäuble killen" gesagt? :rolleyes:
 

S_dzha_Raidri

W:O:A Metalmaster
24 Nov. 2001
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316xx
[...]
Die Leutheuser-.Schnarrenberger sagt lediglich , das es verfassungsrechtlich unzulässig is... (edit: was ich auch gar nicht bezweifle)
[...]
nö, das seh´ ich anders:
[...]
Mit der Innenpolitik der großen Koalition und dem "Schäuble-Katalog" soll der Ex-Bundesjustizministerin zufolge letztlich das informationelle Selbstbestimmungsrecht ausgehebelt und ein autoritärer Staat eingeführt werden.
[...]
von verfassungsrechtlich unzulässig les´ ich in soths zitat nichts; für mich steht da eher, dass sie das generell .. erm... *grübel* 'schlecht' findet was dort gerade passiert. sie macht das nicht an irgendeinem gerade bestehenden gesetz fest.
...wie paraniod sie doch ist ;)
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Bielefeld
Naja, aus der Opposition heraus MUSS sie die Regierung ja kritisieren, das ist quasi ihr Job...! :o - und die aktuelle Debatte passt natürlich gut in das liberale Profil der FDP.

Und Sprüche wie "Aushebelung des informationellen Selbstbestimmungsrechts" wirken halt eindrucksvoller als "meiner Meinung nach verfassungswidrig".


.....ich halte die Vorhaben übrigens durchaus verfassungskonform, von mir aus auch/erst mit einer vorherigen Verfassungsänderung.
Letzten Endes ist es eine Frage der Verhältnismäßigkeit, die man so oder so gewichten kann...!
 
L

Lord Soth

Guest
Oha... da haut's mir echt die Kinnlade runter, lest selbst: :rolleyes: :rolleyes: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:

Edit: habs auch nochmal im "Meldung des Tages.." gepostet... :o


http://www.heise.de/newsticker/meldung/89479


US-Trödler müssen Fingerabdrücke sammeln

Der Veräußerung gebrauchter Sachen an Gebrauchtwarenhändler und Pfandleiher wird in einigen US-Staaten zu einer höchst bürokratischen Angelegenheit. In Utah und Florida sind bereits Gesetze in Kraft, die den Händlern vorschreiben, bei der Annahme von gebrauchten Waren nicht nur allerlei Daten aufzuzeichnen und der Behörde zu übermitteln. Sondern sie müssen sogar die Fingerabdrücke ihrer Kunden nehmen. Zwei weitere US-Staaten, Rhode Island und Wisconsin, bereiten ähnliche Gesetze vor. Als Ziel der Maßnahmen wird die Eindämmung des Handels gestohlener Waren angeführt. Insbesondere Händler gebrauchter Musik- und Videoaufzeichnungen sind über die neuen Vorschriften verärgert.

Zum Monatswechsel ist in Utah eine Novelle des nunmehr als "Pfandleiher und Second-Hand-Händler Transaktions-Informations-Gesetz" bekannten Regelwerks in Kraft getreten. In Florida bestehen seit 2006 ähnliche Vorschriften.

Pfandleiher und Trödler müssen demnach ein elektronisches Register führen, in dem alle Waren mit genauer Beschreibung verzeichnet werden. Datum und Zeit der Transaktion sowie zahlreiche Informationen über den Geschäftspartner müssen gespeichert werden: Name, Adresse samt Telefonnummer, Arbeitsplatz samt Telefonnummer, Geburtsdatum, Ausweisdaten, Angaben wie Geschlecht, Größe, Gewicht, Rasse, Alter, Haarfarbe und Augenfarbe sowie besondere Merkmale, jede weitere von den Verwaltungsbehörden verlangte Angabe, eine Unterschrift der Person und ein Fingerabdruck des rechten Daumens.

Der Händler muss alle gesammelten Daten an eine zentrale Datenbank des Bundesstaates übermitteln. Außerdem muss er die übernommene Ware 15 beziehungsweise 30 Tage aufbewahren und darf sie vorher nicht veräußern oder sich ihrer sonst entledigen. Schließlich sind Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Befehl zu dulden. Mit Rechtsdurchsetzung beauftragte Behörden dürfen den Unternehmer auch ohne Gerichtsbeschluss beauftragen, die gebrauchte Ware bis zu 90 weiteren Tagen aufzubewahren. Die Unternehmer in Utah müssen 250 Dollar jährlich für den Betrieb der Datenbank bezahlen, auch darauf zugreifende Behörden einen Beitrag leisten.

Von Personen unter 18 Jahren darf gar nichts angenommen werden. Zudem sind strenge Ladenschlusszeiten einzuhalten. Gebrauchtwarenhändler müssen in Florida eine spezielle ortsgebundene, kostenpflichtige Lizenz beantragen. Dazu müssen sie ihre gesamten Fingerabdrücke abliefern, für deren Verarbeitung eine zusätzliche Gebühr anfällt. Wer Vorstrafen aus den letzten zehn Jahren zu Buche stehen hat, bekommt keine Lizenz.

Bei Verstößen drohen neben hohen Geldstrafen bis zu 15 Jahre Haft. In den beiden Staaten bestehen einige Ausnahmen von den Vorschriften, etwa für den Handel mit Antiquitäten, Fahrzeugen, Druckwerken oder Kleidung. Auch Auktionen, Flohmärkte, ehrenamtlich organisierte Verkäufe für einen guten Zweck und private Verkäufe ("garage sales" ebenso wie bestimmte Online-Feilbietungen) werden nicht erfasst. :rolleyes:

Aufregung um gebrauchte Musik-CDs

Keine Ausnahmen gibt es jedoch für Händler gebrauchter Musik-CDs. In Florida soll mindestens ein Geschäft bereits wegen eines Verstoßes gegen das einschlägige Gesetz bestraft worden sein. Einige Unternehmer beklagen bereits den enormen Aufwand für den Handel mit Second-Hand-CDs und den Wertverlust durch die vorgeschriebenen Behaltefristen. Insbesondere Neuerscheinungen verlieren dadurch deutlich an Attraktivität. Eine Kette denkt bereits laut über die Schließung ihrer Filialen in Florida nach. John T. Mitchell, Rechtsbeistand der Nationalen Vereinigung der Händler von Aufnahmen (NARM), fordert nun Ausnahmebestimmungen.

In US-Medien werden die jungen Gesetze als Schlag gegen den CD-Handel gegeißelt. Meistens wird gar reflexartig der Musikindustrie die Schuld gegeben. Mitchell ist darüber nicht glücklich; manche Berichte seien "verwirrend und ungenau" gewesen, sagte er gegenüber heise online: "Es mag sein, dass manche Lieferanten neuer CDs die Konkurrenz durch gebrauchte CDs nicht gerne sehen. Aber die vernünftigere Sichtweise ist, dass der Gebrauchtmarkt den Neukauf attraktiver macht." Schließlich habe die CD, wenn sie nicht gefalle, immer noch einen Wiederverkaufswert. Der niedrigere Kaufpreis aus zweiter Hand sei außerdem eine Konkurrenz zu illegalen Kopien und Downloads.

Die speziellen Gesetze seien vielmehr gegen den Handel mit Diebesgut gerichtet – würden bei CDs aber versagen. Denn diese seien Massenware. Eine gestohlene CD sehe genauso aus wie eine rechtmäßig veräußerte. Der bürokratische Aufwand und die Behaltefristen schränke zudem den Weiterverkauf von CDs ein, der durch Bundes-Urheberrecht ausdrücklich gestattet ist.

Vor allem aber beschneide die zentrale Erfassung aller Verkäufe das verfassungsmäßig garantierte Recht auf freie und anonyme Meinungsäußerung. Fast jeder habe Werke in seiner Sammlung, mit denen er nicht in Verbindung gebracht werden wolle – etwa aus geschmacklichen Gründen oder wegen politischer oder herabwürdigender Inhalte. "Für die Eigentümer von CDs, die damit nicht öffentlich in Verbindung gebracht werden wollen, ist eine Vorschrift, nach der sie beim Verkauf ihre Identität offenlegen müssen, eine Einschränkung ihres Rechts auf anonyme Meinungsäußerung", betonte Mitchell. "[Die neuen Gesetze] sollten daher nie auf Musik, Filme, Videospiele, Bücher und andere (inhaltliche) Materialien angewendet werden, die nach dem Urheberrecht ohne Zustimmung des Rechteinhabers frei verkauft werden dürfen." (Daniel AJ Sokolov) / (jk/c't)
 
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tuxracer

W:O:A Metalhead
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Linuxtag mit Schirmherr Wolfgang Schäuble
Der Ende Mai stattfindende Linuxtag 2007 steht unter der Schirmherrschaft des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble. In der Pressemeldung dazu heißt es, dass der CDU-Politiker damit Vorteile von Freier und Open-Source-Software in der öffentlichen Verwaltung betone. Auf dem Linuxtag selbst organisiert das Bundesinnenministerium den Behördenkongress und ist mit einer Präsentation des Nationalen WM-Sicherheitszentrums vertreten, das zur Fußball-WM die nationale Sicherheitslage auf vier Linux-Servern überwachte.
Wie auf der Website der Tagungsorganisation betont wird, ist die Übernahme der Schirmherrschaft durch das Bundesinnenministerium eine Tradition, die vom Linuxtag seit fünf Jahren gepflegt wird. Eine politische Wertung sei mit der Schirmherrschaft nicht verbunden.
Und als Highlight des tages wird unserer Bundesinnenminister neue Linux Distribution vorstellen: Schäublix 1.0 mit vorkonfiguriertem Bundestrojaner :rolleyes:

Ich hoffe das die Veranstalter diesen NeoSTASI ausladen. Dieser Typ ist als Schirmherr einfach nicht akzeptabel! :mad:
 

tuxracer

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Juristen werfen Schäuble Abkehr vom Rechtsstaat vor
Selten haben sich Juristen so deutlich in die Tagespolitik eingemischt. Deutsche Anwaltsverbände fordern die Große Koalition auf, den geplanten Sicherheitskatalog von Innenminister Schäuble zu stoppen. Sie sehen Deutschland auf dem Weg zum Präventivstaat.

Osnabrück - Die Pläne von Wolfgang Schäuble stoßen bei juristischen Fachverbänden auf massive Vorbehalte. Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer forderten die Große Koalition auf, die Pläne heute im Koalitionsausschuss zu stoppen. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Die Sicherheitspolitik droht jedes Maß zu verlieren. Sollte Schäubles Katalog umgesetzt werden, verabschiedet sich Deutschland vom Freiheits- und Rechtsstaat zum Präventivstaat."

Wenn er die Vielzahl der Ministerforderungen in der Summe betrachte, werde ihm Angst und Bange, sagte Kilger. Er forderte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf, mit der massiven Rückendeckung aus der Fachwelt im Koalitionsausschuss "klare Kante zu zeigen und den Plänen des Innenministers energisch entgegenzutreten." Kilger betonte: "Es geht um fundamentale Fragen des Rechtsstaats, in denen sich jedes Koalitionsgeschacher verbietet."

Der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Ulrich Scharf, kritisierte in der Zeitung: "Es werden Ängste in der Bevölkerung geschürt und instrumentalisiert, um eine gesellschaftliche Akzeptanz für weit reichende Kompetenzen der Sicherheitsbehörden zu schaffen." Die Anwaltskammer warne davor, Grundrechte auf dem Altar vermeintlicher Sicherheitsinteressen zu opfern.

Kilger kündigte an, dass der Anwaltverein in dieser Woche beim Anwaltstag in Mannheim eine Resolution gegen Schäubles Sicherheitspaket verabschieden werde, sofern die Regierung an den Plänen festhalte. Kilger bezeichnete die Vorstöße für eine polizeifreundliche Neuregelung von Lauschangriffen und Rasterfahndungen als "Frontalangriff auf das Grundgesetz." Der größtmögliche Sündenfall sei die Spionage in privaten Computern über das Internet. "Würde sie erlaubt, hätte das entsetzliche Folgen für Intimität und Würde der Bürger."
Die sind doch alle paranoid :o ;)
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
11.719
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81
Nur weil Du sie nicht siehst, heißt nicht daß sie nicht hinter Dir her sind!

Als es heute im Radio hieß "Schäuble stellt den diesjährigen Verfassungsschutzbericht vor, und nennt die größten Gefahren für Deutschland", da mußte ich ja auch mal kurz lachen :D.

Wie erwartet wurde der islamistische Terror als schlimmste Bedrohung ausgemacht. Allerdings wurde ja in Deutschland erst ein solcher Anschlag verhindert, und keiner durchgeführt. Das bedeutet, daß nur einer geplant wurde. Jeden Tag sterben viele Leute durch alles mögliche, da sehe ich überhaupt keine Bedrohung durch islamischen Terror in Deutschland. Außerdem wurde natürlich die steigende rechte Gewalt angeprangert. Interessanterweise haben sie dazu aber keine Zahlen genannt. Es wurden 6.000 Straftaten durch Linken erwähnt, und eine Steigerung der rechten Straftaten um 14%. Wie viele das waren, wurde aber nicht erwähnt. Allerdings wurde gesagt, daß bei den Rechten vor allem die sogenannten "Propagandavergehen" gestiegen sind, die Gewalttaten also ungefähr gleich blieben. Hat jemand von Euch mitbekommen, um welche Zahl es sich bei den rechten Straftaten dreht? Ich würde gerne vergleichen wie das Verhältnis links zu rechts aussieht.