Ticket Rückseite

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Sir-Paddel

W:O:A Metalhead
21 Juli 2015
212
0
61
Grömitz
Sind auf der rückseite der tickets nicht immer die Agb zu finden? Hab letzten nen ticket gesehen woauf der Rückseite kein Verkauf stand. Die vorderseite sieht ganz normal aus karte hat auch nen Reliefdruck die farbe stimmt und auch wasserzeichen ist vorhaben. Bloß die rückseite hat mich stuzig gemacht ?
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
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Klostermoor
www.reaperzine.de
Sind auf der rückseite der tickets nicht immer die Agb zu finden? Hab letzten nen ticket gesehen woauf der Rückseite kein Verkauf stand. Die vorderseite sieht ganz normal aus karte hat auch nen Reliefdruck die farbe stimmt und auch wasserzeichen ist vorhaben. Bloß die rückseite hat mich stuzig gemacht ?

Da würde ich dann mal ganz gepflegt die Finger von lassen.
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
822
120
zuhause in Niedersachsen
Sind auf der rückseite der tickets nicht immer die Agb zu finden? Hab letzten nen ticket gesehen woauf der Rückseite kein Verkauf stand. Die vorderseite sieht ganz normal aus karte hat auch nen Reliefdruck die farbe stimmt und auch wasserzeichen ist vorhaben. Bloß die rückseite hat mich stuzig gemacht ?

nicht zwingend, dies Jahr steht dort nur:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) und das Festival abc..blblbl, findet ihr unter www.wacken.com

und dann Weiterverkauf verboten

100% Original logo und der QR code
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
822
120
zuhause in Niedersachsen
und so schaut das dann aus

natürlich sind MEINE Nummern geändert ;)


5517d51ede00e7c1c2e38feab610fb83.jpg
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
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120
zuhause in Niedersachsen
okay warum steht da bitte weiter verkauf verboten drauf wird ja trozdem zu genüge gemacht :confused:

Dazu lies die AGB unter Punkt 3:

3.Weiterverkaufsverbot; Vertragsstrafe

3.1 Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn


3.1.1 gegen den Dritten besteht ein Hausverbot

3.1.2 das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis übertragen als für den Nennpreis der Eintritts-karte bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf

3.1.3 der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermit-telt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. ebay)

3.1.4 bei Veräußerung zu Zwecken von Werbung, im Rahmen nicht autorisierter Reisepakete, Bonuszugaben oder im Rahmen von Gewinnspielen
3.2. Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvorausset-zungen weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. die Eintrittskarte einzuziehen..

http://www.wacken.com/de/footer/agb/
 

Sir-Paddel

W:O:A Metalhead
21 Juli 2015
212
0
61
Grömitz
Dazu lies die AGB unter Punkt 3:

3.Weiterverkaufsverbot; Vertragsstrafe

3.1 Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn


3.1.1 gegen den Dritten besteht ein Hausverbot

3.1.2 das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis übertragen als für den Nennpreis der Eintritts-karte bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf

3.1.3 der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermit-telt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. ebay)

3.1.4 bei Veräußerung zu Zwecken von Werbung, im Rahmen nicht autorisierter Reisepakete, Bonuszugaben oder im Rahmen von Gewinnspielen
3.2. Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvorausset-zungen weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. die Eintrittskarte einzuziehen..

http://www.wacken.com/de/footer/agb/


okay alles geklärt könnt dann auch wieder zu meinetwegen
 

Hammer Of The Gods

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2011
104
0
61
Köln/Umgebung
Dazu lies die AGB unter Punkt 3:

3.2. Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvorausset-zungen weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. die Eintrittskarte einzuziehen..

http://www.wacken.com/de/footer/agb/

Den Punkt versteh ich nicht so ganz. Gilt das nur für die Verkäufer oder auch für die Käufer. Strafbar macht sich doch nur derjenige, der das Ticket weitergibt, oder?

Und wie kann man das kontrollieren? Die Tickets werden ja zu hunderten auf Ebay verkauft, wie können die Karten da dann "eingezogen" werden?

Hier im Forum wurden ja auch etliche Tickets über die Tauschbörse verkauft, wie kann dies dann strafbar sein? Man kann davon ausgehen, dass auf Wacken mindestens 5.000 bis 10.000 Besucher sind, die ihre Tickets über Dritte bekommen haben.

'ne kurze Erklärung wäre ganz interessant. :)
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
822
120
zuhause in Niedersachsen
Den Punkt versteh ich nicht so ganz. Gilt das nur für die Verkäufer oder auch für die Käufer. Strafbar macht sich doch nur derjenige, der das Ticket weitergibt, oder?

Und wie kann man das kontrollieren? Die Tickets werden ja zu hunderten auf Ebay verkauft, wie können die Karten da dann "eingezogen" werden?

Hier im Forum wurden ja auch etliche Tickets über die Tauschbörse verkauft, wie kann dies dann strafbar sein? Man kann davon ausgehen, dass auf Wacken mindestens 5.000 bis 10.000 Besucher sind, die ihre Tickets über Dritte bekommen haben.

'ne kurze Erklärung wäre ganz interessant. :)

du musst dabei auch die ersten Punkte beachten.
Es ist KEIN Generelles Verkaufsverbot gegeben!
ICS WILL ja das man unter FANS die Karten "weitergeben" kann.
ABER eben NICHT überteuert, sondern zum O-Preis.

Das war ja auch ein Grund warum man diesen Rechtstsreit hatte, wo das Fussballurteil immer zitiert wurde, denn Vollpersonalisiert, wäre nur rechtens wenn KEINER weiterverkaufen darf oder aber eine rücknahme des Veranstalters gegeben wäre.

Ungültig machen, einziehen der Karten ist ganz einfach.
Kartennummer im Metaltix system sperren und spätestens beim scannen am Bändchencontainer sieht man welche Karten gültig sind welche nicht.

passiert so zum Beispiel, wenn jemand Karten beim Umzug oder dank unordnung "verliert" Dann kann er bei Metaltix, ja nachweisen das er welche gekauft hatte und sich "neue" nachliefern lassen, dabei werden die ursprünglichen Nummern gesperrt.
Somit kann er, selbst wenn er die verlorenen Karten wiederfindet, die nicht weiterverkaufen weil die ungültig sind, was natürlich schwer für potenzielle Käufer nachzuprüfen ist, ausser Nachfrage zu den Ticketnummern bei Metaltix.

Wacken wird auch nicht gegen einzelverkäufe vorgehen, ABER wenn da jemand auf ebay 6 oder mehr Karten anbietet, dann ist das in den seltensten Fällen ein reiner Privatverkauf.
Da wird Wacken dann wohl schon handeln.

Und die "strafe" wird logischerweise dem VERKÄUFER ( weitergeber) aufgebürgt, nicht dem Käufer ( erwerber) der ist ja eh schon durch hohe Preise und die daraus unter Umständen dann ungültige Karte bestraft.
 

Hammer Of The Gods

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2011
104
0
61
Köln/Umgebung
Alles klar, vielen Dank für die ausführliche Aufklärung. :)

Wenn also beispielsweise jemand ein einzelnes Ticket auf Ebay oder in der Tauschbörse zum Originalpreis (oder gar günstiger) verkauft (weil er nicht hin kann), muss man sich keine Sorgen machen, dass das Ticket gesperrt wird, richtig? Also angenommen er hätte ein Bild ohne zensierte Nummer gepostet.

Das wäre in dem Fall ja nur ein einzelner Von-Fans-Für-Fans-Verkauf und somit in dem Rahmen legal, richtig?
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
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zuhause in Niedersachsen
Alles klar, vielen Dank für die ausführliche Aufklärung. :)

Wenn also beispielsweise jemand ein einzelnes Ticket auf Ebay oder in der Tauschbörse zum Originalpreis (oder gar günstiger) verkauft (weil er nicht hin kann), muss man sich keine Sorgen machen, dass das Ticket gesperrt wird, richtig? Also angenommen er hätte ein Bild ohne zensierte Nummer gepostet.

Das wäre in dem Fall ja nur ein einzelner Von-Fans-Für-Fans-Verkauf und somit in dem Rahmen legal, richtig?

jap, steht doch auch so in den AGB´s unter Punkt 3.1

vorsicht ist in erster Linie geboten, egal ob Privat oder Gewerblich WENN der Preis Überteuert ist, das könnte durchaus Konsequenzen haben.

Das es logischerweise bei 75 000 Menschen immer eine gewisse Menge gibt denen dann ernsthafte Gründe dazwischen kommen, ist da kein Problem.
Diese Menschen wollen aber auch eigentlich nur noch ihre Karte dann los werden und nicht unnötig gewinn machen, deshalb der O-Preis