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Der elektronische Dokumentenverkehr der Bundesbehörden (Internet, e-Mail,u.ä.) soll aus Gründen des leichteren Zugangs, der günstigeren Archivierung und der Barrierefreiheit ausschließlich über offene Dokumentenstandards anerkannter Standardisierungsgremien der Informationstechnik (ISO, OASIS , u.ä.) abgewickelt werden. Bei der Softwarebeschaffung der Bundesbehörden soll (ggf.) mit einer Übergangsfrist darauf geachtet werden, dass die verwendete Software diese Standards erfüllt.

Begründung
Immer noch wird auf den Internetseiten und im elektronischen Schriftverkehr der Bundesbehörden überwiegend auf die proprietären und teils mit Patenten belegten Formate des Herstellers Microsoft zurückgegriffen. Dadurch entstehen dem Bürger, der nicht mit Programmen dieses Unternehmens arbeitet (z.B. aus Sicherheits- oder Kostengründen), entweder Kosten für die Konvertierung oder er kann die entsprechenden Angebote gar nicht wahrnehmen bzw. die Dokumente nicht lesen. Des weiteren ist die Verwendung dieser Formate auch für die Bundesbehörden mit erheblichen Kosten verbunden, da die entsprechenden Programme im Regelfall nur begrenzte Zeit vom Hersteller unterstützt werden und damit eine langfristige Archivierung den regelmäßigen Erwerb von Softwareupdates bzw. neuer Programmversionen erfordert. Die Verwendung offener Standards garantiert, dass jeder Marktteilnehmer im Bereich der Informationstechnologie entsprechende Konverter oder Schnittstellen für derartige Dokumente anbieten kann. Im Falle der Microsoft-Formate ist dies aufgrund der Lizenzgestaltung und von Patenten nicht möglich.


Quelle: DEUTSCHER BUNDESTAG - Petitionsausschuss


Zeichnen HIER!!!!