westwood
Member
- 2 Juli 2021
- 99
- 179
- 48
Merkwürdig, aber interessant. Die Vertragsdurchsetzung müsste man sich ja nicht vorbehalten. Die Durchsetzung des Vertrages selber ist ja 08/15 Schuldrecht. Aber gut. Da das bei mir alles seit dem Examen schon Jahre her ist und ich bereits mit einer Vermutung daneben lag, halte ich mal bescheiden den Mund.Nö, in den AGB behält sich Metaltix die Durchsetzung des Vertrags vor. Man macht es halt nur nicht.