Mahlzeit und 4 neue §
§ 20 Jeder Truemetler hat mindestens eine Tätowierung zu haben, die ausnahmlos schwarz sein muß. Die Motive müssen von einem True-Metler-Club genehmigt werden. Wer keine Tätowierung trägt, kann dies in einer gegebenen First nachholen oder muß sonst Zwangstätowiert (das darf jeder Truemetler) werden.
§ 21 Lesen ist einem Truemetler nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um Donald Duck - Comics. Weiters muß jeder Truemetler eine Ausbildung zum Donald Duck-Kenner haben und darf auch die typische Uniform (Matorsenjacke und blaue Mütze) tragen. Die Uniformen müssen allerdings mit der der Comicfigur ident sein, in Schnitt, Design und Farbe.
§ 22 Ein Truemetler darf nicht mehr als 5 Euro bei sich tragen. Das Taschengeld bzw. der Gehalt ist so anzusetzen, dass man am Monatszweiten bereits unter dem Betrag von 5 Euro sich befindet. Überschüsse müssen bei einem True-Metler-Club eingezahlt werden. Wer gegen diesen Paragraphen verstoßt, drohen Nachzahlungen sowie Polkamusik.
§ 23 Truemetler müssen auch sämtliche, anerkannte Horrorfilme gesehen haben und imstande zu sein, darau zu Zitieren. Bei Verstoß droht Nachschulung in Form von Filmvorträgen.