Landtagswahl:
bin mal gespannt ... allein bundespolitisch von nahezu aussergewöhnlicher bedeutung
Beamtenstatus:
Also, es ist wirklich angebracht über den Beamtenstatus i vielen Bereichen nachzudenken, wobei allerdings die Bereiche Polizei, BGS, Bundeswehr etc. aus meiner Sicht solange unantastbat bleiben, bis eine eine Lösung in puncto Loyalität & Streikverbot auffem Tisch liegt
Zum Thema Beamte und "Unkündbarkeit" verhält es sich übrigens nahezu genauso wie im Angestelltenbereich des öffentlichen Dienstes. Ausserordentliche Kündigungen sind nie nicht ausgeschlossen. Auch Angestellte sind nach einer Beendigung von 15 Jahren Beschäftigungszeit bzw. frühestens nach Vollendung des 40. Lebensjahres ordentlich nicht kündbar.