yep - jedoch denk ich mal dass reell sowas eher schadet als nutzt ...Fyodor schrieb:Ist doch eher als Scherz gemeint, denke ich. Kreativ ist das auf jeden Fall .
Da hat der gute Mann/die gute Frau aber übersehen, dass der Gesetzgeben schon berücksichtigt hat, dass die "Vernichtung" der Drogen eben NICHT bedeutet, dass man sie einnehmen und somit vernichten kann. Da steht eindeutig nicht "Schutz von Dritten" sondern "Schutz von Menschen", was den Konsumenten selbst mit einschließt. Ich hoffe für die Person, dass es ein Fake war, sonst hängen die da noch irgendwas an, was Richtung Beamtenbeleidigung geht......sowie den
Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sicherstellt.
Auf der Seite stand dass man sowas nur verwenden sollte wenn das Verfahren sowieso eingestellt wird.GRRRR!! schrieb:Da hat der gute Mann/die gute Frau aber übersehen, dass der Gesetzgeben schon berücksichtigt hat, dass die "Vernichtung" der Drogen eben NICHT bedeutet, dass man sie einnehmen und somit vernichten kann. Da steht eindeutig nicht "Schutz von Dritten" sondern "Schutz von Menschen", was den Konsumenten selbst mit einschließt. Ich hoffe für die Person, dass es ein Fake war, sonst hängen die da noch irgendwas an, was Richtung Beamtenbeleidigung geht...
Gerade dann würde ich sowas NICHT schicken. Man weiß ja nie, welche Laune der zuständige Richter gerade hat und welcher politischen Richtung er angehört.Tomatentöter schrieb:Auf der Seite stand dass man sowas nur verwenden sollte wenn das Verfahren sowieso eingestellt wird.
mag sein dass das falsch verstanden werden kann. Aber ich hab bisher die Erfahrung gemacht, dass die Polizei immer freundlich zu mir war (haben mich ja mal gefragt ob ich mich einsichtig Zeige, weil dann könnte die Verwarnung von 15 auf 5€ gesenkt werden ).GRRRR!! schrieb:Gerade dann würde ich sowas NICHT schicken. Man weiß ja nie, welche Laune der zuständige Richter gerade hat und welcher politischen Richtung er angehört.