Wenn der Täter in dem Fall zurechnungsfähig ist, würde ich nach meinem persönlichen Empfinden das tendenziell für eine geplante Straftat halten.
Mal abgesehen davon dass ein solcher Täter nicht frei rumlaufen sollte, denn wenn er zwar nicht mehr diese Tat wiederholen könnte, so könnte er eben DOCH andere Straftaten begehen. (Sorry, in dem Punkt komm ich nicht in deine Idee von "er tut ansonsten keiner Fliege was zuleide" rein - weil woher will man das denn wissen?) Rein schon daher könnt ichs nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, diese Gewalttat zu vertuschen.
Och, wenns um MEIN Kind ginge, wär der Hund schon längst von mir totgeprügelt worden bis ich darüber nachdenken würde.
Den Halter würd ich mir hinterher noch vorknöpfen...gerichtlich, versteht sich