Ich moechte da keinen präzedenzfall.Wenn mich zB jemand anfaehrt,geht das Ding sofort zu Gericht/mindestens Polizei.Ich gaube, weder W:O:A, noch der "Fahrer" geschweige denn eine "beteiligte" Person will sowas.Ich waer dafuer, dass der Veranstalter diese Dinge rigoros unterbindet auf seinem "Privatgelaende" Ich fahr ja auch net um 3:00Uhr mit meinem Auto ueber´s Gelaende, weil es Privatbesitz istOb's erlaubt ist wissen wir noch immer nicht, der Besitzer des Geländes hat sich dazu nicht geäußert.
Ich halte aber weder die Wege dort für derartige Gefährte geeignet, noch die Situation.
Und wenn das mehrere machen würden, um damit zum Bühnengelände zu kommen, wo sollen die Dinger dann stehen?