Hamburger Landgericht: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar

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Lord Soth

Guest
Widar667 schrieb:
bist du sicher, dass alle Beiträge erst vorab geprüft werden sollen, bevor sie öffentlcih erscheinen????? wo steht das!? ...das kann ich mir allerdings nciht vorstellen!? :confused:

Hier: :mad:

"Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebs [ ...] beschränken", so das Landgericht Hamburg.
 
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Lord Soth

Guest
Ich habe diesen Thread mal gemeldet, es erscheint mir rechtswidrig, darüber zu diskutieren oder eine Meinung zu haben.:o



:D
 

KaeptnKorn

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2003
13.704
186
118
40
Hamburg
SRong äolkrs eanbös edvnietz79306iu2 43jigtweog jNWEGBw ohenfeq





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Aufgrund des Urteils zur Forenhaftung des Hamburger Landgerichtes(Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 erscheint dieser Post nur verschlüsselt.
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Lord Soth

Guest
KaeptnKorn schrieb:
Ich werde ab sofort nur noch verschlüsselt posten.

SRong äolkrs eanbös edvnietz79306iu2 43jigtweog jNWEGBw ohenfeq

Verschlüsselt posten kann ich auch gut...:D
 

viking4771

W:O:A Metalhead
2 Jan. 2002
3.858
0
61
52
Krumbach/Schwaben
www.viking24.de
KaeptnKorn schrieb:
SRong äolkrs eanbös edvnietz79306iu2 43jigtweog jNWEGBw ohenfeq





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Aufgrund des Urteils zur Forenhaftung des Hamburger Landgerichtes(Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 erscheint dieser Post nur verschlüsselt.
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dann aber bitte die sig auch verschlüsselt :D
 
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Lord Soth

Guest
Northern Death schrieb:
da hat das Landgericht Hamburg sich aber mit einem Brennpunkt beschäftigt, ich kann mir kaum ein wichtigeres Thema vorstellen. :rolleyes:

Richtig so. Kam auch vorhin auf allen Nachrichtensendern als erstes Top-Thema, weitere Sondersendungen sind geplant bzw. laufen bereits.

Postet, solange ihr noch könnt! Bald heißt es:

"Entschuldigung, aber du kannst nur alle 30 Tage einen Beitrag schreiben, da dieser erst von einem fünfköpfigen Juristenteam geprüft und bewertet werden muss, bevor er öffentlich lesbar sein wird.":o


:D:D
 
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Lord Soth

Guest
Colamann3798 schrieb:
Für's Erste gilt aber die Entscheidung eines Landesgerichts auch nur landesweit, oder?

Trau keinem deutschen Gericht..... ich wäre mir da nicht so sicher. Allein dieses Urteil ist nach Artikel 5 & 20 des Grundgesetzes reinste Rechtsbeugung:

Art. 5 GG:
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Artikel 20 GG:
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(...)
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 
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