seit 08:46 bin ich kein Teen (an das dachte ich gar ned
)
NecroPhil schenkt mir heute was, was man nicht angreifen kann, ich kann es kaum erwarten bis er am Nachmittag kommt, ich brenne vor Neugier!
Meine Eltern haben mir Geld und ein Buch über lustige Gerichtsentscheidungen geschenkt... ich zitiere:
'Wenn der zur Atemluftuntersuchung geforderte Lenker im Zuge der Mundspülung das Spülwasser nicht in das Waschbecken, sondern auf den Meldungsleger (das Exekutionsorgan) spuckt, so ist dies nicht als Verweigerung der Atemluftuntersuchung zu werten'
Begründung: [...] Daß das Mundspülwasser nicht in das Waschbekcen, sondern 'versehtlich' auf den Melungsleger gelante, stellte kein Hindernis für eine nachfolgende Beatmung des Aklomaten dar... [...]
VwGH, 9/93