Frage mich sowieso…
Damals bei der Abreise hieß es immer, dass man nen Zettel unterschreiben muss, dass der Schlepper für nix haftet. (Was wäre gewesen, wenn ich den nicht unterschreibe und mich weigere den Campground zu verlassen, bis die Flächen wieder befahrbar sind? In gewisser Weise ist es ja Nötigung durch den Veranstalter, wenn ich den Zettel unterschreiben muss, obwohl der Boden quasi objektiv unbefahrbar ist und nicht etwa das Problem darin besteht, dass meine Autobatterie einfach nicht mehr will)
Kriegen jetzt alle so einen Zettel schon bei der Anreise in die Hand gedrückt? Falls nicht, wer haftet? Oder ist durch das proaktive Vorgehen des Veranstalters (Aufforderung, Ösen reinzustecken, weil alle geschleppt werden müssen) automatisch die Haftung auf den VAer übergegangen? Was, wenn ich mich weigere, so einen Wisch zu unterschreiben? Die gebuchte Leistung umfasste einen Campingplatz, keinen Campingplatz mit „wir müssen dich aber auf eigene Gefahr raufschleppen, dabei könnte dein Auto Schaden nehmen“… Stichwort Leistungsstörungsrecht.
Vor allem, da der VAer sich in den AGB das Recht vorbehält, Parken und Camping zu trennen – er nutzt dieses Recht aber nicht… ab wann liegt billigende Inkaufnahme und somit bedingter Vorsatz vor?