Naja, ein erster kleiner Erfolg in die richtige Richtung.
Aber, man darf es nicht vergessen, hier wurde eine Plattform einstweilig untersagt gewisse Angebote bereit zu stellen. Das ist kein Vorgehen gegen den Händler, der den Profit sucht, sondern nur gegen den Marktplatz, und davon gibt es im Netz schlicht unerschöpflich viele. Insofern hat dies auch 0 Aussage über einen Privatverkauf eines Tickets kurzfristig vor Festivalbeginn oder derartige Konstellationen. Jeder kann nach wie vor sein Ticket ganz normal verkaufen. Punkt.
Die Textsstelle im Kaufvertrag, in dem die angeblichen Vertragsstrafen geregelt sind, insbesondere in dieser exorbitanten Höhe, ist mir auch noch nicht unter die Augen gekommen. Wobei dies im konkreten Fall eh anfechtbar sein könnte, wenn ein Privatmann eine Karte veräußert und dann jemand 1000€ einziehen will, das wäre imho schlicht unverhältnismäßig und unlauter, letztlich unwirksam, da kein entsprechendes Schadenspotential vorliegt.
Last but not least - LG Hamburg. Wer verbindliche Urteile will, sollte sich einen anderen Gerichtstand wählen ...
Auch wenn ich sehr skeptisch bin, ist es ein richtiger Schritt, aber zum Jubeln ist es weit zu früh.
Eine "echte" Personalisierung wäre natürlich konsequent. Aber mal ehrlich, Kundenunfreundlicher gehts dann wirklich nicht mehr, und den Klotz der Speicherung persönlicher Daten bindet man sich auch nicht freiwillig ans Bein.