Also ich kann mir gut vorstellen, das wenn die 11er fest installiert sind bzw. ersehbar zum Fahrzeug gehöhren, denn das sollte in den Unterlagen der letzten Gasprüfung ja drinstehen, wird es sich ähnlich verhalten, wie mit dem ein paar Posts weiter oben aufgeführten 45 Liter Gastank.
Ich kann mir nicht vorstellen, das in diesem Fall das Befahren des Geländes untersagt würde.
Meine Frage zu Anfang war jedoch berechtigt, denn wie friedrichssen bereits erwähnte, ist beim Falter die Küche abnehmbar, unterliegt also keiner Prüfung und somit gelten in diesem Zuge die Gasflaschen als "externes" Equipment und unterliegen somit der 5kg Regelung.
Steinigt mich wenn das jetzt zu schwammig war
Edit: ich frag nochma die offiziellen, vielleicht bekomm ich diesbezüglich noch ne Stellungnahme.
Ich kann mir nicht vorstellen, das in diesem Fall das Befahren des Geländes untersagt würde.
Meine Frage zu Anfang war jedoch berechtigt, denn wie friedrichssen bereits erwähnte, ist beim Falter die Küche abnehmbar, unterliegt also keiner Prüfung und somit gelten in diesem Zuge die Gasflaschen als "externes" Equipment und unterliegen somit der 5kg Regelung.
Steinigt mich wenn das jetzt zu schwammig war
Edit: ich frag nochma die offiziellen, vielleicht bekomm ich diesbezüglich noch ne Stellungnahme.
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