Erlaubte Größe von Gasflaschen?

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Steffan.Soest

W:O:A Metalhead
19 Apr. 2013
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Kreis Soest
Also ich kann mir gut vorstellen, das wenn die 11er fest installiert sind bzw. ersehbar zum Fahrzeug gehöhren, denn das sollte in den Unterlagen der letzten Gasprüfung ja drinstehen, wird es sich ähnlich verhalten, wie mit dem ein paar Posts weiter oben aufgeführten 45 Liter Gastank.
Ich kann mir nicht vorstellen, das in diesem Fall das Befahren des Geländes untersagt würde.
Meine Frage zu Anfang war jedoch berechtigt, denn wie friedrichssen bereits erwähnte, ist beim Falter die Küche abnehmbar, unterliegt also keiner Prüfung und somit gelten in diesem Zuge die Gasflaschen als "externes" Equipment und unterliegen somit der 5kg Regelung.

Steinigt mich wenn das jetzt zu schwammig war :D

Edit: ich frag nochma die offiziellen, vielleicht bekomm ich diesbezüglich noch ne Stellungnahme.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hageth

W:O:A Metalmaster
20 Juli 2011
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Siegerland
Da steht 5!
Wieso sollten dann 11 ok sein :confused::confused:

Weil i.d.R. jeder Camper 11 KG Flaschen hat und auch geprüft wird, außerdem bezweifel ich mal, dass jeder Camper/Wohnwagen die Klappe zum Gas aufmachen muss. Ob da dann 11er oder 5er drin stehen sollte also keinen Unterschied machen. Kann einer der erfahrenen Wacken Camper dazu etwas sagen?