Nachtfalke said:
Vom Kaufmännischen Recht her würden die Kunden da nicht mit durchkommen: Die Tatsache, dass wir auf allen Angeboten darauf hinweisen, stellt einen antrag dar. Die Bestellung die Annahme.
Somit kommt ein Kaufvertrag zustande, der die Maut beinhaltet. und wenn der Kunde dann einfach die Maut aus der Rechnung kürzt, stellt das einen rechtlich gesehen eine Störung dar.....
Ja schon, aber rein steuerrechtlich ist dieses Angebot an sich schon null und nichtig, da Ihr per Gesetz diese "Fiskale Mehrbelastung" eigentlich gar nicht weitergeben dürft !
Deswegen ja der Trick, sowas in leicht erhöhten Einzelpreisen zu verstecken.
Ein Angebot, dass nicht rechtens ist, kann ich in so einem Fall immer annehmen und bekäme, wenn ich es darauf anlegen würde, vor Gericht immer recht.
Es würde zwar meist auf einen aussergerichtlichen Vergleich hinauslaufen, der dann besagt, dass die Maut nicht gezahlt wird, aber Ihr hättet die Kosten für den Mist an der Backe.......
Nur zum Glück tut sowas ja niemand wegen 14,50 Euro........
