Aufsichtsperson für 2?

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hprein

W:O:A Metalhead
24 Okt. 2008
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Ruhrpott
solange nichts passiert und man sich nicht auffällig verhält ist da ja auch gar kein Problem!

Nur im falle das doch irgendwas passiert, DANN ist es halt komplizierter wenn da eben keine "Genehmigung" in Form des Erziehungsauftrages vorlag.

Wir haben bei uns im camp auch schon 16 Jährige gehabt die sich um einiges sinniger verhalten haben als so manch 30 oder 40 jähriger, alter und reife sind ja zweierlei ;)

Logo, und wenn es ganz korrekt sein soll, eine Fotokopie vom Ausweis der Erziehungsberechtigten dabei, so dass "Kontrolleur" die Unterschrift gegenchecken kann.