- 13 Feb. 2017
- 10
- 0
- 16
- 40
Hat sich mal einer die neuen AGB für 2018 durch gelesen?
Punkt 4.2 beunruhigt mich etwas. Der lautete dieses Jahr noch anders.
Also ab 2018 keinerlei Anhänger mehr???
Oder vorher anmelden und extra zahlen? Ich hab einen kleinen Wohnwagen und mache mir da grad etwas sorgen.
Hier der Auszug aus den 2018er AGB:
4.2. Ohne vorherige schriftliche Anmeldung und entsprechender Zustimmung des Veranstalters darf das Festivalgelände nicht mit PKW-Anhänger-Gespanne, landwirt- schaftlichen Zugmaschinen, Traktoren, anderem schweren oder landwirtschaftlichem Gerät und sonstigem schweren Gerät befahren werden, das geeignet ist, den Boden des Festivalgeländes schwer zu beschädigen. Bei einer Zustimmung sind diese Fahr- zeuge auf Weisung des Personals des Veranstalters auf zugewiesenen Flächen ab- zustellen. Der Veranstalter behält sich vor hier eine Gebühr nach billigen Ermessen entsprechend des zusätzlichen Aufwands festzusetzen und den Besucher bei der Anmeldung des Fahrzeugs im Vorfeld darüber zu informieren.
Punkt 4.2 beunruhigt mich etwas. Der lautete dieses Jahr noch anders.
Also ab 2018 keinerlei Anhänger mehr???
Oder vorher anmelden und extra zahlen? Ich hab einen kleinen Wohnwagen und mache mir da grad etwas sorgen.
Hier der Auszug aus den 2018er AGB:
4.2. Ohne vorherige schriftliche Anmeldung und entsprechender Zustimmung des Veranstalters darf das Festivalgelände nicht mit PKW-Anhänger-Gespanne, landwirt- schaftlichen Zugmaschinen, Traktoren, anderem schweren oder landwirtschaftlichem Gerät und sonstigem schweren Gerät befahren werden, das geeignet ist, den Boden des Festivalgeländes schwer zu beschädigen. Bei einer Zustimmung sind diese Fahr- zeuge auf Weisung des Personals des Veranstalters auf zugewiesenen Flächen ab- zustellen. Der Veranstalter behält sich vor hier eine Gebühr nach billigen Ermessen entsprechend des zusätzlichen Aufwands festzusetzen und den Besucher bei der Anmeldung des Fahrzeugs im Vorfeld darüber zu informieren.