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Wurstpirat

Member
4 Aug. 2013
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seit heute sind in SH wieder Veranstaltungen mit unbegrenzter Anzahl an Teilnehmern erlaubt. Voraussetzung: Geimpft oder Genesen

"Zu § 5 (Veranstaltungen im öffentlichen Raum)
Eine Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge ... Der Veranstaltungsbegriff ist sehr weit gefasst: Dazu zählen unter ... Großveranstaltungen wie Volksfeste und Festivals.
  • Bei der Zulassung von Veranstaltungen gilt nunmehr folgende Differenzierung:
  • Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze sind mit bis zu 25 außerhalb geschlossener Räume zulässig;

Im Übrigen gilt § 8 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) des Bundes vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1), wonach insbesondere gemäß deren Absatz 2 bei der Beschränkungen der Teilnehmerzahlen vollständig Geimpfte oder Genesene nicht mitgezählt werden.

Was man jetzt daraus macht, bleibt abzuwarten ...
 
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Klausi

W:O:A Metalmaster
17 Sep. 2019
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seit heute sind in SH wieder Veranstaltungen mit unbegrenzter Anzahl an Teilnehmern erlaubt. Voraussetzung: Geimpft oder Genesen





Was man jetzt daraus macht, bleibt abzuwarten ...
Es bleibt spannend.. Danke für die sachlichen Infos ohne jegliche Spekulationen :heart: Endlosdiskussionen führen ja auch zu nichts.. am Ende bleibt nur abwarten
 

Nergal1444

W:O:A Metalhead
16 Sep. 2016
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seit heute sind in SH wieder Veranstaltungen mit unbegrenzter Anzahl an Teilnehmern erlaubt. Voraussetzung: Geimpft oder Genesen

Was man jetzt daraus macht, bleibt abzuwarten ...

Das ist doch die Formulierung aus dem Bundesgesetz, richtig? Den Passus "Geimpfte zählen nicht bei der Personenzahl" kenne ich auch aus HB - sollte dann ja eigentlich bundesweit gelten... Wie schon von Klaus gesagt, es bleibt spannend.
 
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Wurstpirat

Member
4 Aug. 2013
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Das ist doch die Formulierung aus dem Bundesgesetz, richtig? Den Passus "Geimpfte zählen nicht bei der Personenzahl" kenne ich auch aus HB - sollte dann ja eigentlich bundesweit gelten... Wie schon von Klaus gesagt, es bleibt spannend.

genau ... das es erlaubt ist wird in "Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2" des Landes Schleswig-Holstein beschrieben.

Was Geimpft und Genesen ist dann in der "COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung" der Bundesregierung definiert.

Mir ist es nicht erlaubt zu verlinken aber Tante Google hilft dabei :)
 
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TobiiiWacken

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2018
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seit heute sind in SH wieder Veranstaltungen mit unbegrenzter Anzahl an Teilnehmern erlaubt. Voraussetzung: Geimpft oder Genesen





Was man jetzt daraus macht, bleibt abzuwarten ...

Das ist leider so nicht richtig.

Wenn auf Versammlungen maximal 250 Leute sein dürfen, dann sind sicherlich nicht 80.000 auf einem Festival erlaubt. Mit den anderen Punkten, die noch dazugehören, ist es ausgeschlossen.

Hier der Link zum Nachlesen:

https://www.schleswig-holstein.de/D...rlasse/2021/210511_Corona-BekaempfungsVO.html
 
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b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
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Am Meronberg waren 10.000 Pilger zugelassen, als es das tragische Unglück durch Massenpanik gab. Es sollen aber bis zu 10mal soviele dagewesen sein. Dass es dadurch erneute Coronaausbrüche gegeben hat, habe ich nicht gehört - und ich denke das wäre bekannt geworden, da in Israel sehr gut Kontakte etc. nachverfolgt werden.

Da hast du dich verlesen. Es waren 10.000 geimpfte erlaubt, also nicht wie von dir suggeriert 10.000 willkürliche Reisende.

Und 10.000 Geinmpfte sind noch immer was anderes als 70.000 teilweise geimpfte.

Und die israelische Regierung ist ein Zusammenschluss von religiösen Fanatikern und Rechtsextremisten. Was die offiziell von sich geben sollte man immer hinterfragen...


PS: lustig wie sowas hier geliked wird ohne die Aussage zu hinterfragen. Hauptsache es passt ins Weltbild, dann muss es wahr sein.

Deutschland braucht aktuell vor allem mehr Bildung. Besonders im Bereich Medienkompetenz.
 
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Wurstpirat

Member
4 Aug. 2013
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Wenn auf Versammlungen maximal 250 Leute sein dürfen, dann sind sicherlich nicht 80.000 auf einem Festival erlaubt. Mit den anderen Punkten, die noch dazugehören, ist es ausgeschlossen.
Eine Versammlung im Sinne der Versammlungsfreiheit (sogenannte Demos) ... das ist korrekt und in §6 definiert. Ich spreche hier aber von §5 Veranstaltungen:
Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze sind mit bis zu 25 außerhalb geschlossener Räume zulässig
Geimpfte und Genesene zählen nicht zu den 25 ... dort findet dann §8 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes Anwendung.
 

juli080691

W:O:A Metalhead
14 Feb. 2018
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Puh. Mich macht das seelisch so fertig dieses hin und her. Die da oben sollen sich mal entscheiden oder lieb haben
 

Hardrockstorm

W:O:A Metalmaster
18 Nov. 2011
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Es wird viel mehr darauf ankommen welche Bands ihre Touren trotz Corona Generve absolvieren werden / können. Keine Bands , kein Wacken. Und das bedeutet, so langsam wird es zeitlich knapp. Denn so eine 4 - 5 wöchige Europatour braucht auch ein wenig Vorlauf.
 

Sullivan

W:O:A Metalhead
8 Jan. 2016
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PS: lustig wie sowas hier geliked wird ohne die Aussage zu hinterfragen. Hauptsache es passt ins Weltbild, dann muss es wahr sein.
Deutschland braucht aktuell vor allem mehr Bildung. Besonders im Bereich Medienkompetenz.
Lustig, wie unterschiedlich Likes interpretiert werden können.
Danke, dass ich im Bereich Medienkompetenz von dir lernen durfte.
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
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Lustig, wie unterschiedlich Likes interpretiert werden können.
Danke, dass ich im Bereich Medienkompetenz von dir lernen durfte.

ein Like würde ich mit "Gefällt mir" übersetzen.

Also like ich Aussagen, die mir gefallen.

Wenn ich eine Falschmeldung like, glaube ich ihr entweder und mir gefällt, was sie aussagt oder ich drücke damit aus, dass mir das Verbreiten von Falschmeldungen gefällt.

Man lernt halt nie aus.
 
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