Chancen für WOA 2021 - Was passiert hinter den Kulissen?

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b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
nein, wenn ein Türsteher dich nicht rein lässt weil ihm dein Gesicht nicht gefällt ist dies auch keine Diskriminierung. sondern das Recht das ich niemand in meinen Club lassen muss den ich da nicht haben möchte.

Und wenn er jemanden nicht reinlässt, weil ihm die Hautfarbe des Gesichts nicht passt, ist das Diskriminierung und verboten.

Mit der Argumentation haben andere auch versucht Coronamaßnahmen zum umgehen. Hat vor Gericht regelmäßig nicht geklappt.

Hast du da einen Artikel zu?
Ich habe nur genau von anderen Fällen gehört.

https://www.antidiskriminierungsste...lle_Fall/Behinderung/Corona_Schutzmasken.html
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Kund_innen davor, wegen einer Behinderung benachteiligt zu werden. Im Zusammenhang mit der Maskenpflicht können sich insoweit nur diejenigen auf das AGG berufen, denen das Tragen der Maske wegen einer Behinderung nicht möglich ist. Eine Behinderung liegt bei langfristigen körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen vor, welche die Betroffenen in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern.


Wenn ich z.B. wegen einer akuten anderen Erkrankung aktuell nicht geimpft werden kann, dürfe man mich von der Veranstaltung mit Impfpflicht ausschließen.

Wenn ich aber eine Behinderung habe, welche die Impgung verhindert, dann wäre eine Ausschluss eine Diskriminierung aufgrund der Behinderung und nicht rechtens.



Auf was genau willst du eigentlich mit deinem Gelaber hinaus? Die Gefahr COVID zu bekommen wird immer da sein, es werden sich nicht alle impfen lassen. Wer sich bewusst gegen das Impfen entscheidet wird in nächstes Zeit gewisse Nachteile habe und in Zukunft mit dem Risiko leben müssen zu erkranken.

Ich will darauf hinaus, dass die Aussage Blödsinn ist, dass Covid für junge Leute keine Gefahr ist.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
105.878
6.674
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Über AGBs.
Die können sich jederzeit geändert werden, jedoch muss der Vertrag dann KOSTENLOS gekündigt werden können! Heißt hier: der Inhaber des Tickets muss sein Geld zurück bekommen.

Long Covid-19.

Hier sehe ich das tagtäglich. Das Phänomen wobei die einfachste, öhm, wie sag ich das wieder, woorden wegblijven, wenn man etwas, öhm,zeggen wil!
 

Nergal1444

W:O:A Metalhead
16 Sep. 2016
2.184
2.267
108
Hast du da einen Artikel zu?
Ich habe nur genau von anderen Fällen gehört.

Konkret fällt mir ein Fall auf, bei der jemand einen Supermarkt verklagen wollte weil er nicht ohne Maske einkaufen durfte. Der abgewiesene Kunde versuchte Schadensersatz über die Diekriminierungsschiene einzuklagen. Klage wurde abgewiesen. Ist eigentlich recht interessant auch bezüglich Hausrecht und Corona.

https://www.kostenlose-urteile.de/A...rmarkt-aufgrund-fehlender-Maske.news30186.htm


Wenn ich z.B. wegen einer akuten anderen Erkrankung aktuell nicht geimpft werden kann, dürfe man mich von der Veranstaltung mit Impfpflicht ausschließen.

Wenn ich aber eine Behinderung habe, welche die Impfung verhindert, dann wäre eine Ausschluss eine Diskriminierung aufgrund der Behinderung und nicht rechtens.

Menschen die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sind sicherlich etwas anderes als Menschen sie sich nicht impfen lassen wollen. Aktuell müßen diese Menschen vermutlich wie alle anderen nicht-geimpften einen negativen Test vorlegen - weiter möchte ich nicht spekulieren (zB wie das mit Hausrecht und Zugangsbeschränkungen aussieht), dazu kenne ich mich rechtlich zu wenig aus.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
105.878
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170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Konkret fällt mir ein Fall auf, bei der jemand einen Supermarkt verklagen wollte weil er nicht ohne Maske einkaufen durfte. Der abgewiesene Kunde versuchte Schadensersatz über die Diekriminierungsschiene einzuklagen. Klage wurde abgewiesen. Ist eigentlich recht interessant auch bezüglich Hausrecht und Corona.

https://www.kostenlose-urteile.de/A...rmarkt-aufgrund-fehlender-Maske.news30186.htm




Menschen die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sind sicherlich etwas anderes als Menschen sie sich nicht impfen lassen wollen. Aktuell müßen diese Menschen vermutlich wie alle anderen nicht-geimpften einen negativen Test vorlegen - weiter möchte ich nicht spekulieren (zB wie das mit Hausrecht und Zugangsbeschränkungen aussieht), dazu kenne ich mich rechtlich zu wenig aus.
Aber wie erkennt man eine Person, die nicht geimpft werden KANN, von einer Person, die nicht geimpft werden WILL?
Zugang in den medizinischen Akten ist untersagt!
 

Nergal1444

W:O:A Metalhead
16 Sep. 2016
2.184
2.267
108
Aber wie erkennt man eine Person, die nicht geimpft werden KANN, von einer Person, die nicht geimpft werden WILL?
Zugang in den medizinischen Akten ist untersagt!

Woher soll ich das wissen? Ich denke wer nicht geimpft werden darf, muß das letztlich irgendwie belegen. Wir sollen ja alle eine Art elektronisches Zertifikat über den Impfstatus, vielleicht steht dann darin dass nicht geimpft werden darf?

Nachtrag: ich würde von einer Nachweispflicht ausgehen - und wer das nicht will, darf dann eben nicht rein. Jetzt ist es ja auch schon so, dass ich meinen Impfstatus belegen muß, wenn es um Reisen in Gelbfiebergebiete geht.
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
Konkret fällt mir ein Fall auf, bei der jemand einen Supermarkt verklagen wollte weil er nicht ohne Maske einkaufen durfte. Der abgewiesene Kunde versuchte Schadensersatz über die Diekriminierungsschiene einzuklagen. Klage wurde abgewiesen. Ist eigentlich recht interessant auch bezüglich Hausrecht und Corona.

https://www.kostenlose-urteile.de/A...rmarkt-aufgrund-fehlender-Maske.news30186.htm

Die Person wurde ja wegen ihres Verhaltens und nicht wegen der fehlenden Maske rausgeschmissen.

Menschen die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sind sicherlich etwas anderes als Menschen sie sich nicht impfen lassen wollen. Aktuell müßen diese Menschen vermutlich wie alle anderen nicht-geimpften einen negativen Test vorlegen - weiter möchte ich nicht spekulieren (zB wie das mit Hausrecht und Zugangsbeschränkungen aussieht), dazu kenne ich mich rechtlich zu wenig aus.

Aber genau hier liegt ja das Problem. Wenn man sagt, das Festivall kann stattfinden wenn ca. 70-80% geimpft sind, aber 40% dann anmelden, sie haben ein Ticket, aber können nicht geimpft werden. Was passiert dann?
Entweder absagen, was kurzfristig ein riesiger Verlust wäre oder Menschen, die nicht geimpft werden können den Zutritt verweigern was dann ggf. Diskriminierung wäre.
 

Nergal1444

W:O:A Metalhead
16 Sep. 2016
2.184
2.267
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Die Person wurde ja wegen ihres Verhaltens und nicht wegen der fehlenden Maske rausgeschmissen.



Aber genau hier liegt ja das Problem. Wenn man sagt, das Festivall kann stattfinden wenn ca. 70-80% geimpft sind, aber 40% dann anmelden, sie haben ein Ticket, aber können nicht geimpft werden. Was passiert dann?
Entweder absagen, was kurzfristig ein riesiger Verlust wäre oder Menschen, die nicht geimpft werden können den Zutritt verweigern was dann ggf. Diskriminierung wäre.

Im Endeffekt ist das alles hochspekulativ. Wir wissen nicht ob überhaupt ein Wacken stattfindet (ich denke es sieht schlecht aus für dieses Jahr, aber wer weiß...), und wenn ja, wie dann die Auflagen sind. Wir können nur abwarten.
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
Im Endeffekt ist das alles hochspekulativ. Wir wissen nicht ob überhaupt ein Wacken stattfindet (ich denke es sieht schlecht aus für dieses Jahr, aber wer weiß...), und wenn ja, wie dann die Auflagen sind. Wir können nur abwarten.

Genau. Ich nennen hier ja auch nur Argumente, wesegen die hier genannten Vorschläge mit großer Wahrscheinlichkeit nicht durchführbar sind.
 

Slay3r

W:O:A Metalhead
5 Aug. 2018
911
2.542
110
Doch. Aber ich bin mit dem Ticketkauf einen Vertrag mit dem Veranstalter eingegangen. Wenn ich den neuen Bedingungne nicht zustimme bleibt der Vertrag zu den alten Bedingungen. Dann müsste der Veranstalter den Vertrag entsprechend der Bedingungen kündigen.

Dazu noch die Datenschutzfrage, inwiefern die Veranstalter als privates Unternehmen überhaupt das Recht haben, meinen Impfstatus abzufragen und ob sowas in den AGBs überhaupt zulässig ist.

Wenn jemand dann noch aufgrund einer Krankheit nicht geimpft werden kann, würde so eine pauschale Ablehnung aller nicht geimpfen eine Diskriminierung sein. Also müsste man bei jedem potentiellen Besucher eine Einzelfallentscheidung treffen ob er eine Impfung braucht oder nicht.

Wie willst du bei dem unwahrscheinlichen Fall entscheiden, wenn 40-50% der Besucher sich nicht impfen lassen können? Dann ist die Herdenimmunität nicht gegeben.



Selbst mit Hausrecht kann es unter Umständen verboten sein, jemanden ohne Maske den Zugang zum Geschäft zu verwehren.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die "urspüngliche" Veranstaltung (W:O:A 2021) mit 75.000 zahlenden Zuschauern so stattfindet. Für die hast du ein Ticket mit den zugrunde liegenden AGBs erworben.

Für eine modifizierte (Ersatz)Veranstaltung mit x Tausend Zuschauern (< 75.000), mit einem anderen Programm (Line-Up) und weniger Veranstaltungstagen, die sich dann auch W:O:A 2021 nennt, wird man neue Tickets verkaufen müssen. Da ja geänderter Vertragsgegenstand. Für dieses modifizierte W:O:A 2021 kann man dann geänderte Ticket-AGB's zugrunde legen. Z.B. u.a. Zutritt zum Festivalgelände erhält nur, wer einen vollständigen, anerkannten Impfnachweis gegen Covid-19 nachweisen kann (müsste man noch genauer formulieren).

Für die ursprünglich erworbenen Tickets dann analog zum Vorjahr die Option, sie für's W:O:A 2022 zu transferieren oder Rückerstattung gegenüber dem Käufer.
 

Nergal1444

W:O:A Metalhead
16 Sep. 2016
2.184
2.267
108
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die "urspüngliche" Veranstaltung (W:O:A 2021) mit 75.000 zahlenden Zuschauern so stattfindet. Für die hast du ein Ticket mit den zugrunde liegenden AGBs erworben.

Für eine modifizierte (Ersatz)Veranstaltung mit x Tausend Zuschauern (< 75.000), mit einem anderen Programm (Line-Up) und weniger Veranstaltungstagen, die sich dann auch W:O:A 2021 nennt, wird man neue Tickets verkaufen müssen. Da ja geänderter Vertragsgegenstand. Für dieses modifizierte W:O:A 2021 kann man dann geänderte Ticket-AGB's zugrunde legen. Z.B. u.a. Zutritt zum Festivalgelände erhält nur, wer einen vollständigen, anerkannten Impfnachweis gegen Covid-19 nachweisen kann (müsste man noch genauer formulieren).

Für die ursprünglich erworbenen Tickets dann analog zum Vorjahr die Option, sie für's W:O:A 2022 zu transferieren oder Rückerstattung gegenüber dem Käufer.

Wenn es ein Wacken dieses Jahr geben sollte, es ist es genau das was ich am ehesten erwarte. Ich wäre dabei... Und nächstes Jahr auch wieder.
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
Für dieses modifizierte W:O:A 2021 kann man dann geänderte Ticket-AGB's zugrunde legen. Z.B. u.a. Zutritt zum Festivalgelände erhält nur, wer einen vollständigen, anerkannten Impfnachweis gegen Covid-19 nachweisen kann (müsste man noch genauer formulieren).

Und genau diese rechtssichere Formulierung, die es auch denen erlaubt, das Festivall zu betreten die nicht geimpft werden können, muss stehen sobald die Tickets verkauft werden. Und da das heute noch keiner sagen kann, was man dann verlangen kann etc. wird das sehr schwer.

Fängt ja schon mit der Frage an, wer trägt die Kosten, wenn ich heute ein Ticket kaufe, morgen den Impftermin im Juli bekomme und der dann kurz vorher um einen Monat nach hinten verschoben wird.

Wie wird der Impfstatus nachgewiesen? Reicht da der Impfpass mit einem selbstgebastelten Aufkleber? Muss ich meine Impfung bei einer Behörde beglaubigen lassen, weil der Impfpass nicht fälschungssicher ist?

Was passiert, wenn im Juni eine Mutation auftaucht, gegen die Biontech hilft, aber Astra Zeneker nicht? Darf man dann nur mit der richtigen Impfung aufs Gelände?

Und selbst dann ist noch nicht geklärt wer bei einem positiven Befund auf dem Gelände alles in Quarantäne muss und für wie lange.
 

Revalon

THAT GUY
27 Apr. 2007
19.873
12.909
128
32
Leverkusen
Aber wie erkennt man eine Person, die nicht geimpft werden KANN, von einer Person, die nicht geimpft werden WILL?
Zugang in den medizinischen Akten ist untersagt!

Wenn das irgendwo relevant sein sollte erkennt man diese Leute daran, dass sie einem ein ätztliches Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können.

So wie bei Leuten, die wegen Krankheit von der Maskenpflicht befreit sind.
 

clean

W:O:A Metalhead
21 Nov. 2018
614
550
98
Kreis Steinburg
Die mögliche Durchführung hängt so scheint es wohl auch vom "Impfstatus" ab, die vollständig geimpften haben ja ab heute "mehr Rechte", soweit so gut.
Geimpfte dürfen rauf, wer (noch) nicht geeimpft wurde, egal aus welchem Grund (z.B. weil nicht darf oder will) braucht dann eben einen tagesaktuellen Test.
Dies betrifft nicht nur die Besucher sondern auch die gesamte Crew. Wenn dabei Teile der Crew positiv gestestet werden sollten könnte es Probleme geben:
Positiv geteste Besucher kann man ja einfach nicht ausf Gelände lassen, aber wenn Teile der Crew ausfallen...
Den Ausfall eines Bierstandes oder einer Sanistation kriegt die Orga vielleicht noch geregelt, aber ohne Stage Crew, Produktion wird schon schwerer aber wenn die Secu ausfällt nützt das beste Hygiene Konzept nix mehr...
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
Wenn das irgendwo relevant sein sollte erkennt man diese Leute daran, dass sie einem ein ätztliches Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können.

Und wie unterscheidet man die, die einfach nur einen korrupten Arzt haben?
Wie fälschungssicher sind solche Atteste?

Positiv geteste Besucher kann man ja einfach nicht ausf Gelände lassen, aber wenn Teile der Crew ausfallen...
Und was ist wenn man schon auf dem Gelände ist und sich im Campt infiziert hat?
 
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