Meldung des Tages

  • Als neues Loginsystem benutzen wir die Wacken.ID. Damit du deinen jetzigen Account im Wacken Forum mit der Wacken.ID verknüpfen kannst, klicke bitte auf den Link und trage deine E-Mail Adresse ein, die du auch hier im Forum benutzt. Ein User mit deinem Benutzernamen und deiner E-Mail Adresse wird dann automatisch angelegt. Du bekommst dann eine E-Mail und musst deine Wacken.ID bestätigen.

    Sollte es Probleme geben, schreibt uns bitte.

    Klicke hier, um deinen Account in eine Wacken.ID zu migrireren.

Revalon

THAT GUY
27 Apr. 2007
19.778
12.746
128
32
Leverkusen
Das Bundesverfassungsgericht kippt das Verbot der geschäftsmäßigen assistierten Sterbehilfe.

Das Verbot sei Verfassungswidrig, es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Aktive Sterbehilfe bleibt verboten, man darf also z.B. weiterhin keine tödlichen Medikamte verabreichen, Ärzte dürfen Patienten dann aber solche Medikamente zur Verfügung stellen.


Finde ich persönlich gut, allerdings, die Stimmen finden sich auch im Artikel, muss der Umgang damit vernünftig sein.

Was ich mich aber frage:
Wie sieht das bei körperlich gesunden Menschen aus, die sich das Leben nehmen wollen?
Ein "sauberer", schmerzlosen und sicherer Tod auf diesem Wege wäre ja für alle besser, als wenn die sich selbst vergiften, vor 'nen Zug werfen oder sonstiges (und eventuell eben nicht dran sterben).
Dürften Ärzte das Zeug an körperlich gesunde Menschen geben?
 

Revalon

THAT GUY
27 Apr. 2007
19.778
12.746
128
32
Leverkusen
Das kann ich mir nie und nimmer vorstellen! :eek::):ugly:

Ich denke, wenn ein körperlich gesunder Mensch sterben will, wird er umgehend zum Psychiater geschickt. ;)

Ist halt 'ne schwierige Sache.
Wenn es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt, dann können wir ja nicht jedem, der sterben möchte, aber physisch gesund ist, die psychische Gesundheit absprechen.
Und selbst wenn. So wie es physische Erkrankungen gibt, die wir nicht heilen oder sinnvoll therapieren können, so gilt dies bej psychischen Erkrankungen ja ebenfalls.
Wenn ein Mensch dann die Wahl hat, sich zu quälen oder mit Medikamenten zu betäuben, warum sollten wir ihm dann nur aufgrund der Art seiner Erkrankung dieses Recht auf eine dritte Option verweigern dürfen?

Natürlich darf so eine Entscheidung nie leichtfertig getroffen werden, und auch alle Optionen müssen zumindest beleuchtet werden.
Aber am Ende hat eben entweder jeder dieses Recht, oder niemand.
 

Warhellhammer

W:O:A Metalgod
13 Juli 2011
100.249
54.734
168
Ist halt 'ne schwierige Sache.
Wenn es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt, dann können wir ja nicht jedem, der sterben möchte, aber physisch gesund ist, die psychische Gesundheit absprechen.
Und selbst wenn. So wie es physische Erkrankungen gibt, die wir nicht heilen oder sinnvoll therapieren können, so gilt dies bej psychischen Erkrankungen ja ebenfalls.
Wenn ein Mensch dann die Wahl hat, sich zu quälen oder mit Medikamenten zu betäuben, warum sollten wir ihm dann nur aufgrund der Art seiner Erkrankung dieses Recht auf eine dritte Option verweigern dürfen?

Natürlich darf so eine Entscheidung nie leichtfertig getroffen werden, und auch alle Optionen müssen zumindest beleuchtet werden.
Aber am Ende hat eben entweder jeder dieses Recht, oder niemand.

Ich verstehe genau was du meinst und ich sehe das alles 1:1 ganz genauso. ;)

Trotzdem bin ich mir 100 %ig sicher, dass diese "Sterbehilfe" nie und nimmer für psychisch Kranke genehmigt wird.
Auch wenn ihre Depression unheilbar, bzw. untherapierbar ist.

Vermutlich müssen da echte physische Höllenqualen, extremste Schmerzen usw. vorliegen, dass das überhaupt mal genehmigt wird?
 

saroman

W:O:A Metalmaster
7 Aug. 2013
42.497
16.197
130
36
Am falschen Isar-Ufer
Ist halt 'ne schwierige Sache.
Wenn es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt, dann können wir ja nicht jedem, der sterben möchte, aber physisch gesund ist, die psychische Gesundheit absprechen.
Und selbst wenn. So wie es physische Erkrankungen gibt, die wir nicht heilen oder sinnvoll therapieren können, so gilt dies bej psychischen Erkrankungen ja ebenfalls.
Wenn ein Mensch dann die Wahl hat, sich zu quälen oder mit Medikamenten zu betäuben, warum sollten wir ihm dann nur aufgrund der Art seiner Erkrankung dieses Recht auf eine dritte Option verweigern dürfen?

Natürlich darf so eine Entscheidung nie leichtfertig getroffen werden, und auch alle Optionen müssen zumindest beleuchtet werden.
Aber am Ende hat eben entweder jeder dieses Recht, oder niemand.
Im Falle von schwersten psychischen Erkrankungen stellt sich dann auch noch die Frage: Was macht man mit den Leuten, die deswegen entmündigt wurden? Ist in dem Bereich ja auch kein ganz seltenes Phänomen.
 

Christoph P.

W:O:A Metalhead
20 März 2019
997
690
108
40
Also, da ich an der Stelle (Depression) selbst betroffen bin: sobald es so schlimm ist, dass man mit einem Arzt/Psychiater redet (der einem dann ja immer noch helfen möchte an erster Stelle), dann hat man eigentlich schon das wichtigste getan: man redet mit jemanden.

Ein Arzt wird niemals an erster Stelle sagen "Gut, wenn Du SOOO depressiv bist, dann hier, nimmt die rote Kapsel". (Und wenn, dann gehört der Arzt sofort mit Berufsverbot belegt!)

Wenn man sich natürlich nicht in Ärztliche Hände begibt... aber dann hat man auf der anderen Seite auch keinen Kontakt zu einer Sterbehilfe.

Für Schwerkranke Menschen: Ich bin für eine bessere (aktive) Regelung, denn ich habe es einige Male im Familienkreis (und bei uns im Dorf) miterlebt, dass sich jemand lange quälen musste und morgens mit einem "Scheiße, noch so ein Tag!"-Gesicht aufgewacht ist. Dann lieber in Würde abtreten (siehe Paragraph 1 GG).

P.S. keine Sorge wegen meiner Depression, alles unter Kontrolle.
 

WOAnders

W:O:A Metalmaster
6 Juli 2016
9.950
7.657
128
Für Schwerkranke Menschen: Ich bin für eine bessere (aktive) Regelung, denn ich habe es einige Male im Familienkreis (und bei uns im Dorf) miterlebt, dass sich jemand lange quälen musste und morgens mit einem "Scheiße, noch so ein Tag!"-Gesicht aufgewacht ist. Dann lieber in Würde abtreten (siehe Paragraph 1 GG).
Unterschreibe ich sofort, auch als Angehöriger.
 
  • Like
Reaktionen: Christoph P.

evilCursor

W:O:A Metalhead
17 Juni 2009
4.401
534
98
37
4947
127.0.0.1
Das Bundesverfassungsgericht hat hier sehr grundsätzlich aus dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben auch ein Recht auf einen selbstbestimmten Tod hergeleitet. Der gesamte Paragraph 217, der passive Sterbehilfe verbietet wurde für nichtig erklärt. Und auch der bisher "nur" straffreie Suizidversuch wurde damit legalisiert.

Es wurde weiterhin klargestellt, dass das Recht auf Selbsttötung nicht von einem Krankheitsbild abhängig gemacht werden darf. Das ist in der Summe eine sehr radikale Entscheidung mit starker Betonung der individuellen Freieit, die ich persönlich sehr gut finde.

Problematisch ist aber dass hier ein Gericht nicht nur Recht gesprochen, sondern auch selbst geschaffen hat. Und das steht in starkem Widerspruch zu einer großen überfraktionellen Mehrheit im Bundestag, die den Paragraphen erst 2015 verabschiedet hat. Dem Bundestag stünde aber theroretisch ja auch frei mit 2/3 Mehrheit die Verfassung nach eigenen Vorstellungen zu ändern.
 

Revalon

THAT GUY
27 Apr. 2007
19.778
12.746
128
32
Leverkusen
Ein Arzt wird niemals an erster Stelle sagen "Gut, wenn Du SOOO depressiv bist, dann hier, nimmt die rote Kapsel". (Und wenn, dann gehört der Arzt sofort mit Berufsverbot belegt!)

Geht ja nicht nur um Depressionen.

Und selbst wenn, wenn ein Mensch leidet, dann leidet er.
Und wenn man dieses Leid nicht lindern kann, dann kann man es nicht lindern.
Mit welchem Recht sollte man nun die einen Menschen dazu verdonnern dürfen, mit ihrem Leid leben zu müssen, während man anderen einen Ausweg bietet?


Spannend wird auch noch die Frage, wie man das ganze regulieren will.
Eine Wartezeit von z.B. mindestens 30 Tagen von Anfrage des Patienten bis zur Ausgabe des Mittels wurde vorgeschlagen, damit die Leute auf jeden Fall Zeit haben, sich eventuell umzuentscheiden.
Ist schwierig, zum einen bestraft man damit Menschen, die sich erst lange Gedanken darüber machen gegenüber Leuten, die schon deutlich früher anfragen.
Zum anderen gibt es Menschen, die diese 30 Tage gar nicht haben, oder sich in diesen schon übermäßig quälen müssen.

Da gibt's einige Fragen, die noch geklärt werden müssen, und bei denen ich mir auch wirklich nicht sicher bin, wie ich dazu stehe, aber nach der Gerichtsentscheidung müsste meiner Ansicht nach tatsächlich jedem Menschen diese Möglichkeit offen stehen.

Denn wie schon gesagt, wer wirklich sterben will, der schafft es mindestens bis zum Versuch. Und wenn der scheitert und derjenige bleibende Schäden davonträgt, oder er - von Erfolg unanuängig - andere schädigt, ist das dann wirklich besser, als ihn einfach direkt die Möglichkeit zu geben, sich auf sichere Weise das Leben zu nehmen?
 
  • Like
Reaktionen: Warhellhammer

Neuromancer

W:O:A Metalhead
16 Juni 2013
1.070
129
88
Ich vermute das Verbot der Sterbehilfe und die extreme Stemmung gegen diese hat zwei Gründe:
einmal einen religiösen (Gott hat das Leiden geschickt und so soll es der Kranke auch ertragen! Es gibt ja ähnliche Wortmeldungen der Evangelen zu Schmerzmitteln) und dann die Zuschreibung einer Türöffnungsfunktion: erst ist es legal und dann wird irgendwann mal Druck aufgebaut zwecks sozialverträglichen Frühableben und endet dann in Euthanasie.

Was anderes: im Zuge des Covid-19-Problems verbietet die Schweiz ab sofort bis Mitte März alle Veranstaltungen über 1000 Besucher, kleinere Veranstaltungen müssen genehmigt werden.
Sollten die Infektionsraten in D durch die Decke gehen (was sie gerade zu tun scheinen), dann ist mit der Absage von so einigen In/Outdoorfestivals oder Konzerten >500 Besucher im Laufe des Jahres zu rechnen. Wobei ich bei Outdoorfestivals weniger Probleme sehen würde.