Fahrradfahrer auf den Campgrounds

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Sollten Fahrräder auf den Campgrounds erlaubt oder verboten sein?

  • Erlaubt

    Stimmen: 26 28,0%
  • Verboten

    Stimmen: 12 12,9%
  • Mir egal

    Stimmen: 34 36,6%
  • NICHT VERBIETEN SONDERN LÖSUNGEN FINDEN!

    Stimmen: 21 22,6%

  • Umfrageteilnehmer
    93

Sorrownator

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2010
1.193
384
88
Hedwig-Holzbein
EDIT: Will damit sagen: Natürlich kann der Veranstalter aus seinen eigenen Regeln Konsequenzen ziehen. Ob die Polizei aber befugt ist ein solches Vergehen (bspw. betrunkenes Fahren) zu ahnden, bin ich nicht sehr sicher.
Ist doch egal, was die Polizei macht. Wenn du einen Unfall baust und dir der Veranstalter als Konsquenz dein Bändchen abnimmt und vom GElände wirft wird das die meisten sicherlich mehr jucken als 1-2 Punkte im Zentralregister ;)
 
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Reaktionen: Quark

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
822
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zuhause in Niedersachsen
Es fehlt die Antwortmöglichkeit 'In diesem Thread geht es nicht um ein Verbot' :ugly:

Man hat keine Kontrolle darüber wohin sich ein Thread entwickelt. Aber dass genau diese Frage direkt das heiße Thema ist finde ich auch merkwürdig.

Wobei ich jetzt über die Radfahrer dieses Jahr aus meiner Erfahrung auch nichts schlechtes sagen kann. Dir Orga wollte doch auch verstärkt Räder einsetzen. Viele davon gehörten vielleicht auch zum Veranstalter.

Einen rüpelhaften Radfahrer kann man auch zur Rede stellen. Für eine Regelung im Festival ABC interessiert sich doch in so einer Situation kaum jemand.

Verhaltensregeln oder Verbote sind nicht allen bekannt und werden ja auch nicht zwangsläufig beachtet und müssten durchgesetzt werden. Da hat das Personal von Polizei und Veranstalter sicher besseres zu tun. Für mich wäre das bei einer so zeitlich begrenzten Veranstaltung Überregulierung.

Hier geht's schlicht um gegenseitige Rücksichtnahme. Die vergessen manche im Exzess des Festivals. Wenn sie dann einmal eindrucksvoll daran erinnert werden funktioniert's für die nächsten Tage wieder.


Wenn man den Thread einmal ganz liest hat es schon komische Züge wie die Umfrage entstanden ist und @Wackentom sich davon häufig distanziert. Deshalb kam von mir der nicht ernst gemeinte Vorschlag das mit aufzunehmen - mit dem entsprechenden Smiley dahinter.

Richtig, rechtlich gilt die StVO. Wie so ziemlich überall. Ob dann aber tatsächlich Polizisten Radfahrer aus dem Verkehr ziehen, die Alkohol im Blut haben, ist aber nochmal eine andere Frage. Und ob man das für richtig halten würde auch.

Ich bin dagegen.
Die Umfrage ist nicht von mir, das war ein extra Fred. wurde einfach zusammengeführt. Deshalb habe ich ja dann noch die antwortmöglichkeit "NICHT VERBIETEN SONDERN LÖSUNGEN FINDEN" hinzugefügt. (Ich hab aber deinen Sarkasmus erkannt ;) )
Sicherlich setzt man "Vernunft" in so ziemlich allen Sachen auf dem Wacken vorraus und reglementiert zum Glück auch so wenig wie möglich oder nötig.
Bis vor einigen Jahren lief der Anreiseverkehr auch noch quer durchs Camp-Publikum, ist ja auch eigentlich nichts passiert (vom Verkehr ausgehend)
Bis dann halt leider jemand etwas unglücklich...den Rest kennt glaub ich jeder.
Diese Jahr, bedingt durchs gute Wetter natürlich, hatten aber anscheinend sehr viele Camper (Es waren keine Mitarbeiter!) Fahrräder dabei und sind halt quer durchs laufende Volk gefahren, die meisten normal und vorsichtig, leider aber auch welche wo es eben schnell zu brenzligen Situationen kommen kann.

Wenn man dann ehrlich ist und sich vorstellt 3 Leute im Camp haben ein Fahrrad dabei und man will zum Kaufland oder richtung Dorf oder zum Infield..na das Rennen "der letzte gibt die erste Runde" wird doch jeder kennen ? ;)

Das man in Wacken auch nicht immer "vernünftig" handelt, kennt bestimmt auch jeder.
Solange nichts passiert Wunderbar...aber was ist WENN was passiert?
Das kann man doch irgendwie zumindest versuchen zu verhindern. WIE ist mir selbst nicht klar, deshalb ja der ursprüngliche Fred um vllt Ideen zu bekommen.


Würde man wahrscheinlich wie mit allen Regeln auf dem WOA halten: So lange du vernünftig fährst und keine Gefahr für dich und ander darstellst kannst du mit 2,0 Promille fahren, sobald du aber ein Problem darstellst fliegst du.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es reicht mehrfach im Vorfeld drauf hinzuweisen, eventuell ein paar Zaunbanner um halt einfach an die Vernunft zu erinnern...ähnlich der Banner "Don´t pee on the holy ground"
 

Kolbe

W:O:A Metalhead
5 Aug. 2013
1.380
55
73
IZ
Wie so ziemlich überall. Ob dann aber tatsächlich Polizisten Radfahrer aus dem Verkehr ziehen, die Alkohol im Blut haben, ist aber nochmal eine andere Frage.
Richtig. Einfach mal Mensch sein.

Natürlich ist es einfach ein Schild aufzustellen oder in die AGBs "hier gilt die StVO" zu schreiben
Die stellen das nicht auf, weil sie Lust dazu haben, sondern weil es die Gesetzeslage / Genehmigung so vorgibt.

ob das dann auch strafrechtlich relevant ist, würde ich erstmal anzweifeln.
Da liegst du daneben.

Ob die Polizei aber befugt ist ein solches Vergehen (bspw. betrunkenes Fahren) zu ahnden, bin ich nicht sehr sicher.
So sicher, wie das Amen in der Kirche.
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
822
120
zuhause in Niedersachsen
Kann man leider nur gegen Bezahlung lesen
Oh, vorhin konnte ich noch alles lesen, jetzt hab ich auch ne Paywall.
2005 lief der Anreiseverkehr noch über die Asphaltstrasse die zwischen Wackinger und Infield verläuft (da gab es das Wackinger noch nicht)
Also Auto an Auto die ersten Tage und eben auch Versorgungsverkehre wie Rettungswagen und so...einer ist wohl ziemlich alkoholisiert,vom Campground über den Wall in richtung Infield gehen wollen und dabei mit dem kopf gegen einen RTW geknallt und verstorben.
Seitdem wurde dann auch der Verkehr auf dem Gelände so gut es geht zurückgefahren.

Dieser Link ging eben ohne Paywall, da steht es nochmal ausführlicher
https://www.laut.de/News/Festivals-Tote-bei-Wacken-und-Nature-One-08-08-2005-3737
 

EinfachLena

W:O:A Metalhead
10 Aug. 2016
964
1.485
108
37
Oh, vorhin konnte ich noch alles lesen, jetzt hab ich auch ne Paywall.
2005 lief der Anreiseverkehr noch über die Asphaltstrasse die zwischen Wackinger und Infield verläuft (da gab es das Wackinger noch nicht)
Also Auto an Auto die ersten Tage und eben auch Versorgungsverkehre wie Rettungswagen und so...einer ist wohl ziemlich alkoholisiert,vom Campground über den Wall in richtung Infield gehen wollen und dabei mit dem kopf gegen einen RTW geknallt und verstorben.
Seitdem wurde dann auch der Verkehr auf dem Gelände so gut es geht zurückgefahren.

Dieser Link ging eben ohne Paywall, da steht es nochmal ausführlicher
https://www.laut.de/News/Festivals-Tote-bei-Wacken-und-Nature-One-08-08-2005-3737

Danke
 

Eichelfritte

W:O:A Metalhead
19 Sep. 2016
371
109
88
Richtig. Einfach mal Mensch sein.


Die stellen das nicht auf, weil sie Lust dazu haben, sondern weil es die Gesetzeslage / Genehmigung so vorgibt.


Da liegst du daneben.


So sicher, wie das Amen in der Kirche.

Also mir hat das ein Anwalt mal erklärt am Beispiel von Supermarktparkplätzen. Da diese Parkplätze Privatgrundstücke sind, kann der Besitzer zwar ein Schild aufstellen, wo er auf die StVo verweist, es ist aber rechtlich völlig irrelevant. Deshalb gibt es auch kein rechts vor links und so auf den Parkplätzen. Ob ein Richter das auch so sieht, kann ich aber nicht beurteilen.
 

EinfachLena

W:O:A Metalhead
10 Aug. 2016
964
1.485
108
37
Also mir hat das ein Anwalt mal erklärt am Beispiel von Supermarktparkplätzen. Da diese Parkplätze Privatgrundstücke sind, kann der Besitzer zwar ein Schild aufstellen, wo er auf die StVo verweist, es ist aber rechtlich völlig irrelevant. Deshalb gibt es auch kein rechts vor links und so auf den Parkplätzen. Ob ein Richter das auch so sieht, kann ich aber nicht beurteilen.

Die Regelung habe ich auch mal so gelernt. Aber ich kann mir vorstellen, dass das dann irgendwie über das Hausrecht läuft. Wenn ich im Freizeitpark die Spielregeln nicht einhalte und meine Beine in der Achterbahn rausstrecke, obwohl ein Schild das verbietet, ist es mein Problem, wenn ich mich verletze. Wenn der Supermarkt ein StVO Schild aufstellt, und ich halte mich nicht an sein rechts vor links, was er damit vorgibt, habe ich auch Pech. Keine Ahnung, aber kann mir vorstellen, dass das so funktioniert :confused:
 

Metalnick

Member
6 Aug. 2019
56
57
43
Grevesmühlen
Also mir hat das ein Anwalt mal erklärt am Beispiel von Supermarktparkplätzen. Da diese Parkplätze Privatgrundstücke sind, kann der Besitzer zwar ein Schild aufstellen, wo er auf die StVo verweist, es ist aber rechtlich völlig irrelevant. Deshalb gibt es auch kein rechts vor links und so auf den Parkplätzen.

Dem öffentlichen Verkehr dienen alle Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse. Maßgebend ist allein, ob eine tatsächliche Zugänglichkeit für die Allgemeinheit oder dass faktische Öffentlichkeit besteht (vgl. Jagusch / Hentschel, StraßenverkR, 38. Aufl., 2005, § 1 StVO, Rdnrn. 13 ff.).

Das Landgericht Potsdam (Urt. v. 06.11.2003 - 27 Ns 143/03) führt in diesem Zusammenhang aus:

"Der Begriff des Straßenverkehrs im Strafrecht erfasst jede Art von Verkehr, der der Fortbewegung von Fahrzeugen, Radfahrern und Fußgängern auf allen Wegen, Plätzen, Durchgängen und Brücken dient, die jedermann oder wenigstens allgemein bestimmte Gruppen von Benutzern - wenn auch nur vorübergehend oder gegen Gebühr - zur Verfügung stehen; dieser Begriff unterscheidet sich von dem straßenrechtlichen Wortgebrauch."

Handelt es sich in diesem Sinne um eine öffentliche Verkehrsfläche, wie z.B. im Parkhaus eines Warenhauses usw., dann sind die Regeln des Straßenverkehrsrechts (StVG, StVO, StVZO) direkt anwendbar.*

Ich würde immer von STVo ausgehen, da öffentliche Flächen, wenn man dem anderen auf dem Gelände die Vorfahrt nimmt, evtl. mit Personenschaden, geht die Polizei mit Sicherheit von einem Verstoß aus...
 

VoodooPriest

Newbie
5 Aug. 2019
9
6
18
Doch, der Anwalt war so schlecht nicht, ihr habt nämlich beide recht.
Und zwar gilt auf jeder öffentlich zugänglichen Verkehrsfläche automatisch immer die StVO, egal ob das extra ausgeschildert ist oder nicht. Nur regelt die StVO auf allen Verkehrsflächen, die nicht eindeutig Straßen sind (wie z.B. Parkplätze), nicht besonders viel. Da gilt dann lediglich §1, der nur ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme verlangt.

Quellen:
https://www.wbs-law.de/verkehrsrech...geln-auf-parkplaetzen-und-parkhaeusern-17326/
https://www.anwalt.de/rechtstipps/parkplatzunfall-hier-gilt-die-stvo-wirklich_103670.html
https://www.advocard.de/streitlotse...geln-auf-dem-parkplatz-gilt-rechts-vor-links/
 

BUM74

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2017
194
87
43
Geuensee
Oh, vorhin konnte ich noch alles lesen, jetzt hab ich auch ne Paywall.
2005 lief der Anreiseverkehr noch über die Asphaltstrasse die zwischen Wackinger und Infield verläuft (da gab es das Wackinger noch nicht)
Also Auto an Auto die ersten Tage und eben auch Versorgungsverkehre wie Rettungswagen und so...einer ist wohl ziemlich alkoholisiert,vom Campground über den Wall in richtung Infield gehen wollen und dabei mit dem kopf gegen einen RTW geknallt und verstorben.
Seitdem wurde dann auch der Verkehr auf dem Gelände so gut es geht zurückgefahren.

Dieser Link ging eben ohne Paywall, da steht es nochmal ausführlicher
https://www.laut.de/News/Festivals-Tote-bei-Wacken-und-Nature-One-08-08-2005-3737
Danke. Sehr traurig und unnötig sowas :(.