Fahrverbote in Deutschland
Welche Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen?
Vom Fahrverbot betroffen sind
• alle Lkw über 7,5 t
• Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
• Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bestehend aus Sattelzugmaschine und Sattelanhänger, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 7,5 t überschreitet.
Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an.
Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
• Allein fahrende Sattelzugmaschinen
• Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
•
Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
• selbst fahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher, Bagger)
http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm