Campflagge H bei Ebay zu kaufen

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stroem

W:O:A Metalhead
6 Aug. 2004
138
0
61
Nur das der Höchstbieter ein Anrecht auf den Artikel hat ( laut mehreren Richter entscheidungen bei ähnlichen Fällen).
 

Cotebo

W:O:A Metalhead
30 Juli 2012
171
0
61
Itzehoe
Hehlerei ist ein bischen was anderes ihr Hobbyjuristen;)

Stimmt dann müßte der dieb die Ware, erst mit wissen des Ankäufers dem Verkaufen und dieser Ankäufer dann als Hehler diesen dann wieder verkaufen wollen...

Greatz
Cotebo


PS: Fakt ist aber an Diebesgut kann man durch deren Kauf, kein Eigentum erwerben...!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:

Nickolaus

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2010
1.773
2
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Köln
www.facebook.com
Stimmt dann müßte der dieb die Ware, erst mit wissen des Ankäufers dem Verkaufen und dieser Ankäufer dann als Hehler diesen dann wieder verkaufen wollen...

Greatz
Cotebo
Steward 2012

PS: Fakt ist aber an Diebesgut kann man durch deren Kauf, kein Eigentum erwerben...!!!!


http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html

Hehlerware ist es dann, wenn der zu verkaufende Gegenstand vorher gestohlen, geraubt, durch Betrug oder sonstwie rechtswidrig erlangt wurde.

Sprich:
Dieb u.ä. --> Käufer = Hehlerei

Der Käufer ist in diesem Falle der Hehler. Sofern er das Wissen hat, dass das Ding gestohlen wurde.

Und das mit dem Eigentum is vollkommen richtig ;)
http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html
 
15 Aug. 2012
5
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46
http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html

Hehlerware ist es dann, wenn der zu verkaufende Gegenstand vorher gestohlen, geraubt, durch Betrug oder sonstwie rechtswidrig erlangt wurde.

Sprich:
Dieb u.ä. --> Käufer = Hehlerei

Der Käufer ist in diesem Falle der Hehler. Sofern er das Wissen hat, dass das Ding gestohlen wurde.

Und das mit dem Eigentum is vollkommen richtig ;)
http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html

Geht es hier um Sachenrecht oder Strafrecht ;)
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
Yay, du hast

1. eine Hehlerei begangen
2. kein Eigentum an der Flagge erworben

Glückwunsch ^^
Nein, nein, jetzt muss man den Kauf nur "korrekt" begründen.

Die Flagge wurde selbstverständlich ( :p ) nur erworben um, für den Fall das bei einem der zukünftigen WOAs die Flagge von Campground H abhanden kommt, Ersatz parat zu haben, damit man dafür Sorge tragen kann das die Campgrounds wieder ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
Somit handelt man nicht eigennützig, sondern zum Wohle der Allgemeinheit.
Und schon ist es keine Hehlerei mehr. :cool: :D
 
15 Aug. 2012
5
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Nein, nein, jetzt muss man den Kauf nur "korrekt" begründen.

Die Flagge wurde selbstverständlich ( :p ) nur erworben um, für den Fall das bei einem der zukünftigen WOAs die Flagge von Campground H abhanden kommt, Ersatz parat zu haben, damit man dafür Sorge tragen kann das die Campgrounds wieder ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
Somit handelt man nicht eigennützig, sondern zum Wohle der Allgemeinheit.
Und schon ist es keine Hehlerei mehr. :cool: :D

Sehr gut argumentiert mein Herr ;D
schon entfällt die Bereicherungabsicht :D