Ich bin kein Rechtsexperte, was ich geschrieben habe ist die Version die mir von unseren Anwälten so erklärt wurde. Und wenn mehrere, sich auf das Thema spezialisierte Anwälte, entsprechend äußern glaube ich das erst einmal.Moment.... damit bezieht ihr euch doch schon wieder nur auf die AGB als einziges Rechts-Mittel?? Die haben euch doch vorher auch nichts genutzt??? Warum sollte es etwas bringen nur weil dieses Stück Pappe offiziell nicht geben KANN? Oo
Okay irgendwer hat gegen die AGB verstoßen und seinen Namen nicht raufgeschrieben, aber von den AGB ist der Ebay-Zwischenhändler doch auch wieder nicht betroffen?
Bis jetzt gab es ja auch noch keine Auktion mit Tickets für 2013 bei eBay. Letztes Jahr gab es hingegen direkt nach dem X-Mas Verkauf diverse Angebote.