Personalisierte Tickets?

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Wacken-Jasper

Administrator
Teammitglied
18 Jan. 2012
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www.wacken.com
Moment.... damit bezieht ihr euch doch schon wieder nur auf die AGB als einziges Rechts-Mittel?? Die haben euch doch vorher auch nichts genutzt??? Warum sollte es etwas bringen nur weil dieses Stück Pappe offiziell nicht geben KANN? Oo
Okay irgendwer hat gegen die AGB verstoßen und seinen Namen nicht raufgeschrieben, aber von den AGB ist der Ebay-Zwischenhändler doch auch wieder nicht betroffen?
Ich bin kein Rechtsexperte, was ich geschrieben habe ist die Version die mir von unseren Anwälten so erklärt wurde. Und wenn mehrere, sich auf das Thema spezialisierte Anwälte, entsprechend äußern glaube ich das erst einmal.

Bis jetzt gab es ja auch noch keine Auktion mit Tickets für 2013 bei eBay. Letztes Jahr gab es hingegen direkt nach dem X-Mas Verkauf diverse Angebote.
 

Blackmoon666

W:O:A Metalmaster
19 Aug. 2008
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Bis jetzt gab es ja auch noch keine Auktion mit Tickets für 2013 bei eBay. Letztes Jahr gab es hingegen direkt nach dem X-Mas Verkauf diverse Angebote.

Auf der letzten Seite wurde ein link zu einer laufenden Auktion gepostet. :D

edit: doch kein Ticket, nur Shirt und CD. hab nur aufs aktuelle Gebot geschaut ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

honiahaka10

Newbie
9 Aug. 2011
19
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46
Ich bin kein Rechtsexperte, was ich geschrieben habe ist die Version die mir von unseren Anwälten so erklärt wurde. Und wenn mehrere, sich auf das Thema spezialisierte Anwälte, entsprechend äußern glaube ich das erst einmal.

Bis jetzt gab es ja auch noch keine Auktion mit Tickets für 2013 bei eBay. Letztes Jahr gab es hingegen direkt nach dem X-Mas Verkauf diverse Angebote.

Vielleicht sollte einer eurer Anwälte noch mal was für euch schreiben, damit wir das alle auch verstehen und nachvollziehen können?^^
Ich glaub bei den Wackengängern herrscht durchgehendes Unverständnis darüber...
 

Blackmoon666

W:O:A Metalmaster
19 Aug. 2008
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Vielleicht sollte einer eurer Anwälte noch mal was für euch schreiben, damit wir das alle auch verstehen und nachvollziehen können?^^
Ich glaub bei den Wackengängern herrscht durchgehendes Unverständnis darüber...

was ist daran so schwer zu verstehen?
Verkauf von Blankoticket = Verstoß gegen AGB => ebay hat rechtliche Handhabe die Auktion zu löschen
 

Wacken-Jasper

Administrator
Teammitglied
18 Jan. 2012
6.436
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www.wacken.com
Auf der letzten Seite wurde ein link zu einer laufenden Auktion gepostet. :D

edit: doch kein Ticket, nur Shirt und CD. hab nur aufs aktuelle Gebot geschaut ;)
Gegen solche Auktionen können wir leider nichts machen. Wir würden gerne die Leute schützen die darauf anspringen, aber hier hilft nur die Leute immer wieder auf die falschen Angebote hinzuweisen und zu genauem Lesen zu animieren.
Vielleicht sollte einer eurer Anwälte noch mal was für euch schreiben, damit wir das alle auch verstehen und nachvollziehen können?^^
Ich glaub bei den Wackengängern herrscht durchgehendes Unverständnis darüber...
Wie es gemeint ist kann doch jeder in den News und den AGBs lesen? Eine genaue Erklärung der rechtlichen Hintergründe würde wohl jeglichen Rahmen sprengen.
 

honiahaka10

Newbie
9 Aug. 2011
19
0
46
Ganz einfach:
Vorher war auch schon jeglicher Verkauf ein Verstoß gegen die AGB und denoch hatte man keine rechtliche Handhabe, da man nicht nachweisen konnte, dass der Ebay-Verkäufer, dass Wacken-Ticket von Metaltix hat. Die AGB gelten nur zwischen Metaltix/ICS und dem Metaltix-Kunden.
Die AGB gabs ja vorher auch schon wo drin stand, dass das Ticket nicht verkauft werden darf.

Wie ich hier schonmal zitiert habe, sagt Wacken selbst, dass denen die AGB nur recht wenig bringen....
Wir haben den gewerblichen Weiterverkauf in unseren AGB untersagt und können damit den gewerblichen Weiterverkauf von bei uns bezogenen Tickets vorgehen, jedoch nur gegen jemanden dem wir nachweisen können, dass er die Tickets tatsächlich bei uns bezogen hat, denn unsere AGB gelten selbstverständlich nicht gegen jedermann sondern nur konkret zwischen uns und unseren Kunden, den Ticketkäufern. Wir wären bei einem Rechtsstreit hier in der Beweispflicht, was leider so gut wie unmöglich ist. Somit können wir hier zwar versuchen (was wir in der Vergangenheit auch getan haben) rechtlich gegen diese Schwarzmarkthändler vorzugehen, aber die Erfolgsaussichten sind sehr gering. Professionelle Weiterverkaufsplattformen treten zunehmend lediglich als Vermittler zwischen Käufer und Weiterverkäufer der Tickets auf. Die Vermittlung des Geschäfts ist in der Regel zulässig. Außerdem haben viele der Online Verkaufsplattformen ihren Sitz im Ausland und an die Hintermänner ist oft nur schwer heranzukommen.

http://www.wacken.com/de/woa2012/ma...cle/umfrage-zu-personalisierten-tickets-7534/
 

Bob Kelso

W:O:A Metalhead
25 Mai 2009
1.211
81
73
Kiel
Ganz einfach:
Vorher war auch schon jeglicher Verkauf ein Verstoß gegen die AGB und denoch hatte man keine rechtliche Handhabe, da man nicht nachweisen konnte, dass der Ebay-Verkäufer, dass Wacken-Ticket von Metaltix hat. Die AGB gelten nur zwischen Metaltix/ICS und dem Metaltix-Kunden.
Die AGB gabs ja vorher auch schon wo drin stand, dass das Ticket nicht verkauft werden darf.

Wie ich hier schonmal zitiert habe, sagt Wacken selbst, dass denen die AGB nur recht wenig bringen....
Ja damals, aber jetzt kann es halt die Situation A verkauft an B der es auf Plattform C weiterverkaufen will nicht mehr geben, weil dann jeder in der Kette gegen die AGB verstößt. Es kann keine unsignierten Tickets geben und jede Auktionen mit diesen ist eine Auktion mit nicht validen Tickets. Egal wer das Ticket anbietet, er hängt mit jemandem Zusammen der einen Verstoß begangen hat. Soweit ich weiß kann Wacken dann sogar Ebay als Plattform in die Haftung nehmen, so dass diese die Auktionen direkt rausfiltern.

Warum du da jetzt gegen anredest ist mir schleierhaft. Offenbar funktioniert es ja bis jetzt recht gut.. :confused:
 

lipper666

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
746
27
73
Bad Bentheim
Metaltix AGB schrieb:
3. Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten
Der Besucher kann die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag sowie das Besuchsrecht an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Veranstaltungsvertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt und der Veranstalter der Übertragung zustimmt. Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn
(i) gegen den Dritten besteht ein Hausverbot
(ii) die Eintrittskarte wird zu einem höheren Preis verkauft als der Nennpreise des Eintrittskarten zzgl. Versandkosten bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf
(iii) der Verkauf wird von Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über Dritte durchgeführt oder von Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. ebay)

(iv) bei Veräußerung zu Zwecken von Werbung, im Rahmen nicht autorisierter Reisepakete, Bonus oder im Rahmen von Gewinnspielen.
Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvoraussetzungen weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 1000 EUR je vertragswidrig weitergegebener Eintrittskarte. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt die betroffene Eintrittskarten zu sperren.]

Die AGB´s sind darin eigendlich eindeutig, wenn ich mein Ticket an jemanden weitergeben möchte muß derjenige sämtliche Pflichten aus den AGB´s übernehmen und Metaltix bzw. ICS müssen der Übertragung zustimmen, was im normal Fall geschieht.
Auch die Ausschlußklauseln sind klar geregelt, wenn ich das Ticket teurer oder über E-Bay verkaufe, dann stimmen die halt nicht zu.
Um das ganze besser kontrolieren zu können, hätte ich mir allerdings gewünscht, das die Namen direkt bei der Bestellung angegeben werden müssen und von Metaltix direkt eingedruckt werden, dann wäre ein WEiterverkauf auch nur über die Tickettauschbörse möglich.
 

honiahaka10

Newbie
9 Aug. 2011
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0
46
Das war vorher genauso, dass irendjemand das Ticket weiterverkauf und damit gegen die AGB verstoßen hat.
Nur die Gruppen B und C verstoßen nicht gegen die AGB da sie damit nichts zu tun haben (wie in meinem Zitat auch offiziell beschrieben).
Die Situation ist nach wie vor die gleiche:
In den AGBs steht, dass sie nicht verkaut werden dürfen.
Das ist jetzt so und das war auch vorher so. Unabhängig von dem Feld wo du deinen Namen reinmalen darfst.

Aufgrund der AGB gibt es keinen Unterschied.

Und wenn das Ticket weitergegeben wird, brauch er den AGBs nicht zustimmen und es hat weiterhin nu der originale Käufer gegen die AGBs verstoßen. Ner neue Besitzer kann ja schlecht gegen die AGBs verstoßen, wenn er denen nie zugestimmt hat und nur dadurch, dass er das Ticket besitzt akzeptiert er die AGBs nicht automatisch rechtskräftig.
 
Zuletzt bearbeitet:

lipper666

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
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27
73
Bad Bentheim
Selbstverständlich muß er den AGB´s zustimmen, da eine Weitergabe ansonsten bereits einen Verstoß gegen die AGB´s ist, da du das Ticket nur übertragen kannst, wenn der Veranstalter, also ICS, dem zustimmt und das werden die nur machen, wenn derjenige der das Ticket bekommt auch den AGB´s zustimmt.
 

honiahaka10

Newbie
9 Aug. 2011
19
0
46
Aber da verstößt nicht der neue Besitzer gegen die AGB sondern nur der Metaltix-Käufer. Und der neue Besitzer ist damit nict an die AGB gebunden.
 

lipper666

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
746
27
73
Bad Bentheim
Selbstverständlich ist er an die AGB´s gebunden.

Metaltix AGB schrieb:
Der Besucher kann die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag sowie das Besuchsrecht an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Veranstaltungsvertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt und der Veranstalter der Übertragung zustimmt.

Das bedeutet ja schließlich, das derjenige, der das Ticket bekommt an sämtliche Bestimmungen der AGB´s gebunden ist und eigendlich ICS auch noch gefragt werden muß, ob derjenige das Ticket überhaupt bekommen darf.
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
822
120
zuhause in Niedersachsen
Auf der letzten Seite wurde ein link zu einer laufenden Auktion gepostet. :D

edit: doch kein Ticket, nur Shirt und CD. hab nur aufs aktuelle Gebot geschaut ;)

jo habe den verkäufer angeschrieben und folgende antwort bekommen:
:D:D

Hallo ebayverkäufer,

Der weiterverkauf ist doch laut AGB verboten und ausschliesslich über Metaltix erlaubt wegen der Personalisierung ?


- wackentom


ANTWORT:

Hallo wackentom,

Der weiterverkauf des T-Shirts und der Cd ist nicht laut AGB Verboten! Nur der weiterverkauf des Tickets! Herr "ich komm aus dem Wackenforum und weiss alles besser!"

- ebay verkäufer
 
Zuletzt bearbeitet:

Tomatentöter

W:O:A Metalgod
23 Aug. 2004
117.206
12.554
168
Metalfranken
Nur rein Interessehalber, wie läuft das dann rein rechtlich mit autorisierten Tickethändlern? Also z.B. die Tickets vom Metaltrain, diversen Bustouren, etc? Die verkaufen ja dann auch die Tickets ohne Namenseintrag weiter. :confused: