Paganfest - wtf!

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Northern Death

W:O:A Metalmaster
1 Mai 2004
15.850
2
83
Dlm am Wildpferd
hairniteout.blogspot.de
...und wenn man sich dann noch die mühe macht, den thead mal durchzulesen und sich nicht auf das zu beschränken, was man sehen möchte, ja DANN weiß man, dass hinter der biffffff homepage nicht die antifa, sondern 'n einzelner kranker mensch steckt :p
und wenn man dann noch weiter liest, stellt man fest dass auf größeren und anerkannteren Antifa-Seiten ähnliche Artikel immer wieder vorhanden sind.
 

Eliael

W:O:A Metalmaster
Aus unseren Publikationen (Bücher, Broschüren, Artikel, Flugblätter), die auch mit Unterstützung anderer Antifa-Gruppen entstanden, konnten sich viele informieren.

soviel dazu. Er/sie zählt/zählen sich also zur Antifa. Ich glaub auch nicht daran, dass das wirklich eine einzelne Person ist. Die andren werden nicht genannt.. aber wenn ihr mal recherchiert, sinds mehrere, er ist "nur" der Chef des Ganzen.

(Nebenbei, dass er nicht ALLEINE dieser, nennen wirs mal Organisation, angehört, ist nicht nur eine Aussage seinerseits.. ;) )


btw, ich fand den letzten Verfassungsschutzbericht äußerst interessant ;)
 

finlandiavodka

W:O:A Metalmaster
22 Sep. 2006
10.391
0
81
38
bei Ffm
www.myspace.com
soviel dazu. Er/sie zählt/zählen sich also zur Antifa. Ich glaub auch nicht daran, dass das wirklich eine einzelne Person ist. Die andren werden nicht genannt.. aber wenn ihr mal recherchiert, sinds mehrere, er ist "nur" der Chef des Ganzen.

(Nebenbei, dass er nicht ALLEINE dieser, nennen wirs mal Organisation, angehört, ist nicht nur eine Aussage seinerseits.. ;) )


btw, ich fand den letzten Verfassungsschutzbericht äußerst interessant ;)

sprich: der oberhirni :o:D
 

Northern Death

W:O:A Metalmaster
1 Mai 2004
15.850
2
83
Dlm am Wildpferd
hairniteout.blogspot.de
soviel dazu. Er/sie zählt/zählen sich also zur Antifa. Ich glaub auch nicht daran, dass das wirklich eine einzelne Person ist. Die andren werden nicht genannt.. aber wenn ihr mal recherchiert, sinds mehrere, er ist "nur" der Chef des Ganzen.

(Nebenbei, dass er nicht ALLEINE dieser, nennen wirs mal Organisation, angehört, ist nicht nur eine Aussage seinerseits.. ;) )


btw, ich fand den letzten Verfassungsschutzbericht äußerst interessant ;)
ich kann mich nur wiederholen. Wenn einem diese Biff-Kasper nicht reichen, auf großen Antifa-Seiten wie indymedia finden sich immer mal wieder Artikel die in etwa in der gleichen verhetzenden Gedankenmüll-Liga spielen.
 

Eliael

W:O:A Metalmaster
was meinst du wieso ich den Verfassungschutzbericht 2007 erwähnte ? Die Antifa wird u.a. wegen Indymedia vom Verfassungsschutz beobachtet :D

sprich: der oberhirni

Jap. Der frühere Oberhirni ist schon tot. Zumindest das kann man dann doch auch der Seite entnehmen :D

achja.. ich frag mich immernoch, was der PDS-Artikel mir zum Thema BIFFF und Antifa sagen soll... :D
 
Zuletzt bearbeitet:

E'Lell

W:O:A Metalmaster
4 Juni 2003
40.302
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Sauerland
www.ps-metal.de

Keen

W:O:A Metalhead
27 Juli 2006
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Nordhorn
www.circlefuck.de
ich kann mich nur wiederholen. Wenn einem diese Biff-Kasper nicht reichen, auf großen Antifa-Seiten wie indymedia finden sich immer mal wieder Artikel die in etwa in der gleichen verhetzenden Gedankenmüll-Liga spielen.

++++
ich bin auch der Meinung, dass linksradikale langsam mal genauso ins Blickfeld gerückt werden wie rechtsradikale - ohne die rechten dabei aus dem Fokus zu nehmen natürlich, aber irgendwie werden rechte immer als die reinste Verkörperung des Bösen angesehen werden, werden linke meist als Gutmenschen betrachtet. Egal wieviel Mist die bauen.

Ich bin auch der MEinung, dass NAziaufmärsche niemals dieses große Medienecho bekommen würden, wie sie es tun, wenn nicht immer linke versuchen würden da Krawalle anzuzetteln.
 

Sister Vulcana

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
2.839
81
83
Berlin
also bei den berliner unis wird sommersemester mit sose abgekürzt, nicht mit ss...

und in dem pds-artikel (der ausm prenzlberger?) steht, daß der herr mit polemischen und seltsam verstrickten theorien auch die oberlinken angreift. und die schwulen nicht zu vergessen.

religiongemeinschaften sind übrigens auch nicht gefeit vor kratz:

(2)
Gewisse Kreise der Antifa beziehen sich seit Jahren auf Peter Kratz („BIFFF“) und sein Buch „Die Götter des New Age“. Darin unterstellt er uns allerlei braunes Gedankengut, Nazi-Verstrickungen usw. Dass die braune Soße in unseren Veröffentlichungen nicht zu finden ist, wird uns als Tarnung ausgelegt.

Die DU haben damals gegen diese Behauptungen prozessiert und Recht bekommen, sofern es um die Behauptung falscher Tatsachen ging.

Die Richter befanden allerdings, „Nazi-Sekte“ und „faschistische Tarnorganisation“ seien „Meinungsäußerungen ohne sachlichen Inhalt“ und insofern vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt.

Seitdem wird von unseren Gegnern immer wieder gerne darauf hingewiesen, dass diese Bezeichnungen gerichtlich bestätigt seien.

Davon abgesehen sind wir nicht die einzigen, die sich Unitarier nennen (wie gesagt, der Begriff ist nicht geschützt). Es gibt z.B. die European Unitarian Universalists (EUU), die Unitarische Kirche in Berlin und die Unitarische Freie Religionsgemeinde. Wir versuchen mit allen „verwandten“ Gemeinschaften zu kooperieren, z.B. über unsere Dachverbände DFW, ICUU und IARF sowie über persönliche Kontakte.

Ich will aber nicht verschweigen, dass es bei den DU früher einen „völkischen“ Flügel gab, der sich in den 1980-er Jahren (endlich) abgespalten hat. Den Namen des Vereins werde ich hier nicht nennen, um nicht falsche Suchmaschinen-Links zu bekommen.

außerdem schreibt oder schrieb der herr für konkret und der rechte rand. ich bin trotzdem der meinung, daß das bifff nur ihm gehört und nicht der antifa. der ist oberhirni von bifff, aber kein echter teil der antifa. während natürlich die antifa sich auf seine texte berufen kann.

aber indymedia ist eben wie politically incorrect: polemische meinungsmache gibt es auf beiden seiten.

kratz nimmt sich mehrerer "faschistischer" felder an:


New age


palästina

schwule geschichte

gleich mit gegendarstellung
 
Zuletzt bearbeitet:

Eliael

W:O:A Metalmaster
ja, der Artikel ausm Prenzlberger... da das ne PDS-Zeitung ist...

danke, ich hab mir tatsächlich alle Artikel angetan.

aber indymedia ist eben wie politically incorrect: polemische meinungsmache gibt es auf beiden seiten.

den Vergleich musst du mir erklären- nebenbei, politically incorrect führt normalerweise nicht zu Beobachtungen vom Verfassungschutz ;) Indymedia ist nicht nur Meinungsmache, aber gut.

er ist der Chef vom BIFFF, seine Nähe zur Antifa lässt sich aber nicht leugnen-wie gesagt, der Name steht nicht umsonst noch drin. Würde ich sagen. Und er rühmt sich nicht ohne jeden Hintergedanken der 15 Jahre angeblicher Mitgleidschaft bei der Antifa.
Ich sage nicht, dass er direkt zur Antifa gehört-aber er dürfte ihr sehr nahe stehen.


und verzeih bitte, aber die Zeitschrift "Der rechte Rand" ist doch die bundesweite Zeitschrift der Antifa (die eh nicht mehr bundesweit existiert, aber wurscht... deswegen dürfte auch ein Verbot schwierig sein Northern Death) ...

Wenn ich eine Zeitung für alle Antifaschisten veröffentliche, und so einen Spinner dadrin schreiben lasse ( und das wohl nicht nur einmal ;) ), dann stehe ich dieser Person zu einem gewissen Grade nahe oder vertrete zumindest ansatzweise seine Meinung. Oder er meine.
Warum soll ich da nicht aufschreien ?? Und harsche Kritik an der Antifa üben? Und mich in meiner Meinung bestätigt sehen, dass grade die Berliner Antifa ein recht merkwürdiger haufen ist ? (hast du die jemals in Aktion erlebt ? )
 

Rasputin

Member
23 Feb. 2008
42
0
51
wieso, haste ärger gekriegt?

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
1. öffentliche Stellen des Bundes,
2. öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie
a) Bundesrecht ausführen oder
b) als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um
Verwaltungsangelegenheiten handelt,

§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen

4. Sperren das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken,

§ 4a Einwilligung

(1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die
Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.
(2) Im Bereich der wissenschaftlichen Forschung liegt ein besonderer Umstand im Sinne von Absatz 1 Satz 3 auch dann vor, wenn durch die Schriftform der bestimmte Forschungszweck erheblich beeinträchtigt würde. In diesem Fall sind der Hinweis nach Absatz 1 Satz 2 und die Gründe, aus denen sich die erhebliche Beeinträchtigung des bestimmten Forschungszwecks ergibt, schriftlich festzuhalten.
(3) Soweit besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, muss sich die Einwilligung darüber hinaus ausdrücklich auf diese Daten beziehen.
danke für den auszug! (fehlt leider bei §1 (2) der punkt 3 (der wichtigste))

nein habe ich nicht, aber mails vom meinen freunden wurden dort online gestellt und deshalb bitte ich (falls eure email dort ist), anzeige zu erstatten

für österreicher § 1 DSG (besser als das deutsche, gilt für auch für deutsche (in dem fall das bifff) wenn der verfasser der mail österreicher ist:
1. (1) Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das Bestehen eines solchen Interesses ist ausgeschlossen, wenn Daten infolge ihrer allgemeinen Verfügbarkeit oder wegen ihrer mangelnden Rückführbarkeit auf den Betroffenen einem Geheimhaltungsanspruch nicht zugänglich sind.

(2) Soweit die Verwendung von personenbezogenen Daten nicht im lebenswichtigen Interesse des Betroffenen oder mit seiner Zustimmung erfolgt, sind Beschränkungen des Anspruchs auf Geheimhaltung nur zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen zulässig, und zwar bei Eingriffen einer staatlichen Behörde nur auf Grund von Gesetzen, die aus den in Art. 8 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), BGBl. Nr. 210/1958, genannten Gründen notwendig sind. Derartige Gesetze dürfen die Verwendung von Daten, die ihrer Art nach besonders schutzwürdig sind, nur zur Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen vorsehen und müssen gleichzeitig angemessene Garantien für den Schutz der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen festlegen. Auch im Falle zulässiger Beschränkungen darf der Eingriff in das Grundrecht jeweils nur in der gelindesten, zum Ziel führenden Art vorgenommen werden.

(3) Jedermann hat, soweit ihn betreffende personenbezogene Daten zur automationsunterstützten Verarbeitung oder zur Verarbeitung in manuell, d.h. ohne Automationsunterstützung geführten Dateien bestimmt sind, nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen

1. das Recht auf Auskunft darüber, wer welche Daten über ihn verarbeitet, woher die Daten stammen, und wozu sie verwendet werden, insbesondere auch, an wen sie übermittelt werden;
2. das Recht auf Richtigstellung unrichtiger Daten und das Recht auf Löschung unzulässigerweise verarbeiteter Daten.

(4) Beschränkungen der Rechte nach Abs. 3 sind nur unter den in Abs. 2 genannten Voraussetzungen zulässig.

(5) Gegen Rechtsträger, die in Formen des Privatrechts eingerichtet sind, ist, soweit sie nicht in Vollziehung der Gesetze tätig werden, das Grundrecht auf Datenschutz mit Ausnahme des Rechtes auf Auskunft auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. In allen übrigen Fällen ist die Datenschutzkommission zur Entscheidung zuständig, es sei denn, daß Akte der Gesetzgebung oder der Gerichtsbarkeit betroffen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sister Vulcana

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
2.839
81
83
Berlin
danke für den auszug! (fehlt leider bei §1 (2) der punkt 3 (der wichtigste))

nein habe ich nicht, aber mails vom meinen freunden wurden dort online gestellt und deshalb bitte ich (falls eure email dort ist), anzeige zu erstatten

für österreicher § 1 DSG (besser als das deutsche, gilt für auch für deutsche (in dem fall das bifff) wenn der verfasser der mail österreicher ist:

3.
nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.