Strafverfahren

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metalprincess

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
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in der strafakte war dieser kontoauszug als beweis angegeben, das reicht anscheinend um ein strafverfahren einzuleiten

auf das spiel kann ich verzichten, solang ich nicht auch noch strafe zahlen muss oder sowas in der richtung...
 

sauerkrautpizza

W:O:A Metalmaster
5 Aug. 2003
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Unterfranken
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Das hier könnte auch zutreffen

§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1)Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung (in diesem Fall wohl die Raubkopie) oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.



§ 124 Anfechtungsfrist.

(1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.

(2)Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt.
 

Toffi Fee

W:O:A Metalgod
3 Dez. 2002
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MS Holy Slaughterhouse
20000er-thread-warriors.de
Mit dem Einbehalten der Sache wär ich mir net so sicher. Ich meine mal gehört zu haben, dass Fälschungen einbehalten und vernichtet werden. Das würde meinem (falschen) Erbstück auch blühen, weswegen ich die Uhr niemals zur Reparatur bringen würde... :(
Und ich glaube, Raubkopien, noch dazu aufgemacht wie ein Original, sind auch Fälschungen.

Aber ist schon richtig - ich würd auch lieber das Spiel hergeben als 'ne Strafe zahlen.
 

der_harry

W:O:A Metalmaster
25 Nov. 2001
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Land der Chauken
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Original geschrieben von metalprincess
in der strafakte war dieser kontoauszug als beweis angegeben, das reicht anscheinend um ein strafverfahren einzuleiten

auf das spiel kann ich verzichten, solang ich nicht auch noch strafe zahlen muss oder sowas in der richtung...

Nö ihr habt da nix zu befürchten, wenn ihr wirklich ?im guten Glauben? gehandelt habt !!
Hab mal ein geklautes Fahrrad gekauft. Musste das natürlich dem Besitzer zurückgeben aber sonst war alles OK.
OK die Kohle für das Rad konnte ich natürlich in den Windschreiben .
 

metalprincess

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
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das spiel war als original beschrieben und sieht auch so aus

gibt es ein sicheres zeichen an dem ich ne fälschung erkennen kann?

wäre ja auch möglich dass der typ zwar ein illegaler händler ist, dieses spiel aber tatsächlich sein privates gebrauchtes original ist...
 

der_harry

W:O:A Metalmaster
25 Nov. 2001
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Land der Chauken
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Original geschrieben von metalprincess
das spiel war als original beschrieben und sieht auch so aus

gibt es ein sicheres zeichen an dem ich ne fälschung erkennen kann?

wäre ja auch möglich dass der typ zwar ein illegaler händler ist, dieses spiel aber tatsächlich sein privates gebrauchtes original ist...

Haben die denn eure Wohnung gleich durchsucht ?!
 

metalprincess

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
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nein er hat sich nichtmal umgesehen... als ich ihm sagte dass mein mann das spiel gekauft hat, meinte er nur dass er am mittwoch abend zur vernehmung kommen und das spiel mitbringen soll
 

Persil!

W:O:A Metalmaster
5 März 2003
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Münster und Salzkotten
www.terrorblade.de
Mööönsch !!
In Deutschland wird niemand wegen des Erwerbs 1 (!!!!) Spiels verknackt!!

Es geht den Bullen um die Verknackung des Verkäufers !!!!
Natürlich hat der Käufer dann auch eine Straftat begangen, aber 1 Spiel is doch völlig ohne Interese !!!
 

metalprincess

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
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Original geschrieben von Persil!
Mööönsch !!
In Deutschland wird niemand wegen des Erwerbs 1 (!!!!) Spiels verknackt!!

also so weit gehen meine befürchtungen nun auch nicht ;)

dachte eher an beschlagnahmung des spieles und keine ahnung, geldstrafe oder so, aber anscheinend muss ich ja wirklich nichts befürchten :)
 

maverick

W:O:A Metalmaster
1 Dez. 2002
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hmmmmm. also rechtlich gesehn kann man matt eig nix, da er das spiel nich vertieben hat, sondernes nur erworben hat, auf grund der informationen des käufers is er davon ausgenagen, dass es original ist.. wenn dann wird man den verkäufer drankriegen....soweit matt noch die abwicklunsdaten des handels hat, wird man wohl den käufer dranbekommen wollen.. und matt hat das spiel ja nich weitervertrieben oder sonstwie raubkopien erstellt, von daher is er ja nur ein "opfer" eines betrügers...matt hat auf die ehrlichkeit eines handlungspartners vertraut, die jedoch im nachhinein nicht gegeben war... die werden wohl das spiel beschlagnahmen, seine aussage aufnehmen, und ich denke mal gross wird er da nix erwarten müssn; es stand ja in der auktion ,wenn ich dich richtig verstanden habe, das es ein gebrauchtes original spiel sei... von daher hat er eigentlich nix zu erwarten wie oben erläutert.. ich drück ihm jedenfalls alle daumen;)


quote metalprincess:
"das spiel war als original beschrieben und sieht auch so aus

gibt es ein sicheres zeichen an dem ich ne fälschung erkennen kann?

wäre ja auch möglich dass der typ zwar ein illegaler händler ist, dieses spiel aber tatsächlich sein privates gebrauchtes original ist..."


jep die gibt es... original playstation spielen sind einmal unten schwarz, und es sind spiegel aufkleber, also siegel von sony drauf...
 
Zuletzt bearbeitet:

metalprincess

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
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Original geschrieben von maverick

jep die gibt es... original playstation spielen sind einmal unten schwarz, und es sind spiegel aufkleber, also siegel von sony drauf...

:rolleyes: was wollen die dann von mir??
das spiel IST schwarz und die sony-siegel sind ebenfalls drauf

@der_harry: :p :p
 

Thordis V.

W:O:A Metalgod
25 Nov. 2001
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Linz und Bern
www.myspace.com
lol... na ich denke jetzt kann dir echt nichts passieren. Sagt mal denen bei der Vernehmung, sie sollten mal lernen ne Raubkopie vom original zu unterscheiden und dann erst Leute verdächtigen....