BastiSito
W:O:A Metalhead
Wenn dein Opa die Tickets wieder zurückschenkt gelten die AGBs natürlich, da die Personen die Leute die AGBs ja schon akzeptiert haben.
Und dein zweiter Beitrag hilft auch nicht weiter, da dieses Besuchsrecht Bestandteil der AGB ist, welches ja wiederrum nicht von dem neuen Bezitzer akzeptiert wurde. Zumal man, wenn man das Ticket verkauft ja eh kein Besuchsrecht haben will und der neue Käufer kann das ja gern alles akzeptieren... Vor Gericht würde Wacken damit jedenfalls nicht durchkommen.
Sonst hätten sie ja auch vorher schon keine Probleme gehabt, da dies ja auch vorher schon in den AGBs stand
Das ist eine sehr kreative Auslegung der Gültigkeit von AGB die ihr da diskutiert. Fernab jeder Rechtsrealität, aber amüsant.