Löcher in 1Liter-Bechern?

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Sarge30739

W:O:A Metalhead
2 Aug. 2009
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Höxter/NRW
Ein simpler Fabrikationsfehler, das liegt doch auf der Hand. Ja, die neuen Becher sind Mist. Ja, wir wollen die Krüge zurück! Aber es wird wohl so bleiben. Machste nix.
 

Stormtrooper

W:O:A Metalmaster
3 Okt. 2006
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EL
Solange ich nicht öffentlich behaubte alleiniger Besitzer des/der Becher zu sein,passiert da gar nichts.Pfand hinterlegt,Becher nur geliehen,alles gut.

Sobald du einen Becher in der Hand hältst, bist du Besitzer. Eigentümer bleibt der Getränkefutzi, der den Becher gegen Pfand heraus gerückt hat.

(Dieser Beitrag wurde im Klugscheissmodus erfasst)
 

Hageth

W:O:A Metalmaster
20 Juli 2011
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Siegerland
Ein simpler Fabrikationsfehler, das liegt doch auf der Hand. Ja, die neuen Becher sind Mist. Ja, wir wollen die Krüge zurück! Aber es wird wohl so bleiben. Machste nix.

Zum Glück hab ich letztes Jahr meinen Becher mit nach Hause genommen. Noch ein paar Jahre warten und dann als Sammlerstück bei Ebay verscherbeln, höhö :D
 

Sarge30739

W:O:A Metalhead
2 Aug. 2009
769
10
63
43
Höxter/NRW
Zum Glück hab ich letztes Jahr meinen Becher mit nach Hause genommen. Noch ein paar Jahre warten und dann als Sammlerstück bei Ebay verscherbeln, höhö :D

Ich glaube, ich habe hier insgesamt 4 Krüge rumfliegen. Die sollten reichen bis zum St. Nimmerleinstag, wenn ich aufgrund von akuter Untrveness keinen Zutritt mehr erhalte!
 

duliga.de

W:O:A Metalhead
22 Nov. 2009
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Sobald du einen Becher in der Hand hältst, bist du Besitzer. Eigentümer bleibt der Getränkefutzi, der den Becher gegen Pfand heraus gerückt hat.

(Dieser Beitrag wurde im Klugscheissmodus verfasst :o)

Es muss heissen: "Sobald du das Angebot des Verkäufers zur Abgabe eines Angebotes akzeptiert hast, Du ihm ein Angebot zum Kauf eines Bieres und zur Leihe eines Pfandbechers unterbreitet und er dieses angenommen hat, er Dir einen dem Angebot entsprechenden Becher übergibt, Du den Kaufpreis entrichtet oder ein Anzahl von Pfandbechern übergeben hast, deren Pfandwert den vereinbarten Kaufpreis erreicht oder übersteigt, und Du den Becher in der Hand hältst, bist Du Besitzer. :o

Ansonsten könntest Du Dir den Becher ja einfach nehmen oder einem anderen Festivalbesucher gewaltsam entreissen :eek: Das ist hier wohl nicht gewollt. :o

Nächstes mal bitte etwas klüger scheixxen :o
 
Zuletzt bearbeitet:

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
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Es muss heissen: "Sobald du das Angebot des Verkäufers zur Abgabe eines Angebotes akzeptiert hast, Du ihm ein Angebot zum Kauf eines Bieres und zur Leihe eines Pfandbechers unterbreitet und er dieses angenommen hat, er Dir einen dem Angebot entsprechenden Becher übergibt, Du den Kaufpreis entrichtet oder ein Anzahl von Pfandbechern übergeben hast, deren Pfandwert den vereinbarten Kaufpreis erreicht oder übersteigt, und Du den Becher in der Hand hältst, bist Du Besitzer. :o

Ansonsten könntest Du Dir den Becher ja einfach nehmen oder einem anderen Festivalbesucher gewaltsam entreissen :eek: Das ist hier wohl nicht gewollt. :o

Nächstes mal bitte etwas klüger scheixxen :o

selbst ein dieb hat einen gegenstand in seinem besitz, sollte er ihn einfach nehmen oder anderen gewaltsam entreissen. :o

"Besitzer einer Sache ist, wer sie im Augenblick gerade hat, wobei es keine Rolle spielt, ob er sie haben darf oder nicht (auch der Dieb ist Besitzer der gestohlenen Sachen, die er bei sich hat)."

quelle rechtslexikon.net/besitz :o
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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zuhause in Niedersachsen
Sobald du einen Becher in der Hand hältst, bist du Besitzer. Eigentümer bleibt der Getränkefutzi, der den Becher gegen Pfand heraus gerückt hat.

(Dieser Beitrag wurde im Klugscheissmodus erfasst)

Es muss heissen: "Sobald du das Angebot des Verkäufers zur Abgabe eines Angebotes akzeptiert hast, Du ihm ein Angebot zum Kauf eines Bieres und zur Leihe eines Pfandbechers unterbreitet und er dieses angenommen hat, er Dir einen dem Angebot entsprechenden Becher übergibt, Du den Kaufpreis entrichtet oder ein Anzahl von Pfandbechern übergeben hast, deren Pfandwert den vereinbarten Kaufpreis erreicht oder übersteigt, und Du den Becher in der Hand hältst, bist Du Besitzer. :o

Ansonsten könntest Du Dir den Becher ja einfach nehmen oder einem anderen Festivalbesucher gewaltsam entreissen :eek: Das ist hier wohl nicht gewollt. :o

Nächstes mal bitte etwas klüger scheixxen :o

selbst ein dieb hat einen gegenstand in seinem besitz, sollte er ihn einfach nehmen oder anderen gewaltsam entreissen. :o

"Besitzer einer Sache ist, wer sie im Augenblick gerade hat, wobei es keine Rolle spielt, ob er sie haben darf oder nicht (auch der Dieb ist Besitzer der gestohlenen Sachen, die er bei sich hat)."

quelle rechtslexikon.net/besitz :o
Ihr seid ja alle Pfeiffer!!!:o
 

Stormtrooper

W:O:A Metalmaster
3 Okt. 2006
10.683
0
81
107
EL
selbst ein dieb hat einen gegenstand in seinem besitz, sollte er ihn einfach nehmen oder anderen gewaltsam entreissen. :o

"Besitzer einer Sache ist, wer sie im Augenblick gerade hat, wobei es keine Rolle spielt, ob er sie haben darf oder nicht (auch der Dieb ist Besitzer der gestohlenen Sachen, die er bei sich hat)."

quelle rechtslexikon.net/besitz :o

Es muss heissen: "Sobald du das Angebot des Verkäufers zur Abgabe eines Angebotes akzeptiert hast, Du ihm ein Angebot zum Kauf eines Bieres und zur Leihe eines Pfandbechers unterbreitet und er dieses angenommen hat, er Dir einen dem Angebot entsprechenden Becher übergibt, Du den Kaufpreis entrichtet oder ein Anzahl von Pfandbechern übergeben hast, deren Pfandwert den vereinbarten Kaufpreis erreicht oder übersteigt, und Du den Becher in der Hand hältst, bist Du Besitzer. :o

Ansonsten könntest Du Dir den Becher ja einfach nehmen oder einem anderen Festivalbesucher gewaltsam entreissen :eek: Das ist hier wohl nicht gewollt. :o

Nächstes mal bitte etwas klüger scheixxen :o

@ duliga.de: das war schon verdammt klug geschissen:o:p