Kennt sich hier wer mit Mietrecht aus?

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TALKHEAVY

W:O:A Metalgod
Membarus schrieb:
Hört sich für mich recht eindeutig nach einem Vertrag an, der rechtlich gesehen so nicht korrekt sein kann. Wer selbst bei Einzug renoviert muß nicht dafür sorgen, dass die Wohnung beim Auszug renoviert wird. Das macht dann der nächste Mieter.

Wenn ihr den nächsten Mieter ohnehin selber findet (klassicher Nachmieter), so übernimmt er den Vertrag so wie er ist und ihr seid aus dem Schneider. Ansonsten wie Bärbl meinte mit dem Vermieter reden. Wenn der nicht einsieht, dass der Vertrag so nicht korrekt ist da ihr ja schon beim Einzug renoviert habt würde ich mich an den mieterschutzbund wenden.
So aehnlich hab ich das auch schon geschrieben. Ab zum Mieterschutzbund und zwar flott!
 

baerbael

W:O:A Metalmaster
Teammitglied
18 März 2002
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HH
www.baerbael.de
ALSO:

wenn ihr bei einzug renovieren mußtet, dann kann da was nicht richtig sein mit dem boden...

es stimmt zwar, das verträge bindend sind, aber grade im miet recht gibt es sachen, die FESTGEREGELT sind und bei abweichungen anfechtbar sind, weil sie nicht der VERKEHRSSITTE entsprechen...!

also auf jedenfall mal beim mieterschutzbund fragen!!!!

UND was membi sagt stimmt sowieso...da kann man vielleicht auch was machen!

ich gebe dir den rat, daß du dich echt lieber nochmal dransetzten solltest und rechtlichen beistand vom mieterbund oder so in anspruch nimmst!!
 

honey

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
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Kiel
Membarus schrieb:
Hört sich für mich recht eindeutig nach einem Vertrag an, der rechtlich gesehen so nicht korrekt sein kann. Wer selbst bei Einzug renoviert muß nicht dafür sorgen, dass die Wohnung beim Auszug renoviert wird. Das macht dann der nächste Mieter.

Wenn ihr den nächsten Mieter ohnehin selber findet (klassicher Nachmieter), so übernimmt er den Vertrag so wie er ist und ihr seid aus dem Schneider. Ansonsten wie Bärbl meinte mit dem Vermieter reden. Wenn der nicht einsieht, dass der Vertrag so nicht korrekt ist da ihr ja schon beim Einzug renoviert habt würde ich mich an den mieterschutzbund wenden.


Wir haben den Boden nicht wirklich renoviert....hatten eben dann auch viel teppich rumliegen. Also kann man nich sagen der war renoviert....
 

Membarus

W:O:A Metalmaster
19 Dez. 2001
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Münsterland
honey schrieb:
Wir haben den Boden nicht wirklich renoviert....hatten eben dann auch viel teppich rumliegen. Also kann man nich sagen der war renoviert....

Aber vor euch hat der Vermieter drin gewohnt und bei seinem Auszug nicht renoviert. Deshalb kann man davon ausgehen, dass er von euch auch nicht verlangen kann, das zu renovieren weil ER ja die Schäden am Boden hinterlassen hat und nicht ihr.
Habe trotzdem mal in einerm Mietrecht von meinem Chef nachgesehen. Hier steht dazu u.a. (ich hoffe, du kannst etwas damit anfangen):

Was unter Schönheitsreparaturen fällt



· Trennen Sie Eigentumsschäden von den Schönheitsreparaturen



Nicht jeder Mieter verlässt seine Wohnung beim Auszug so, wie Sie sich das als Vermieter wünschen.



Sei es weil Steckdosen oder Lichtschalter fehlen, Fensterbänke Risse aufweisen oder manche Räume gar nicht oder nur schlecht renoviert wurden.



· Schönheitsreparaturen: Ihr Mieter schuldet nur Maler- und Tapezierarbeiten



Zu den Schönheitsreparaturen zählen nach § 28 Abs. 4 Satz 5 II. Berechnungsverordnung und § 7 MMV (Muster-Mietvertrag 1976 des Bundesjustizministeriums): das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen.



Grob gesagt sind damit alle Maler- und Tapezierarbeiten gemeint, die die Wohnung äußerlich ansehnlich machen. Davon unterscheiden müssen Sie eigentliche Reparaturen.



· Bei den Schönheitsreparaturen genießt Ihr Mieter eine Nachbesserungsfrist



Weisen Einrichtungsgegenstände wie z.B. Fensterbänke, Waschbecken oder die Badewanne Beschädigungen auf, gehört das nicht mehr zu den Schönheitsreparaturen, sondern zu Ihren Schadenersatzansprüchen.



Bei unterlassenen oder schlecht ausgeführten Schönheitsreparaturen können Sie von Ihrem Mieter dagegen zuerst nur Erfüllung, dann Schadenersatz verlangen.



Der aktuelle Praxis-Hinweis



Instandhaltungsarbeiten sind Vermietersache! Dazu zählen auch die Schönheitsreparaturen. Diese Pflicht können Sie aber auf Ihren Mieter abwälzen. In guten Mietverträgen ist dies ohnehin vorgesehen. Bevor Sie also auf Schönheitsreparaturen pochen, prüfen Sie zunächst einmal, ob Ihr Mieter laut Mietvertrag überhaupt verpflichtet ist, die Schönheits*reparaturen auszuführen.



· Wer den Mieter nicht nachbessern lässt, verspielt seinen Schadenersatzanspruch



Bevor Sie zum Schadenersatzanspruch wegen unterlassener Schönheitsreparaturen nach § 326 BGB kommen, müssen Sie Ihrem Mieter erst noch die Möglichkeit einräumen, die von Ihnen bemängelten Arbeiten nachzubessern.



Dazu müssen Sie ihm unbedingt eine Nachfrist setzen, sonst gerät Ihr Mieter nicht in Verzug. Ohne Verzug verwandelt sich Ihr Erfüllungsanspruch aber auch in keinen Schadenersatzanspruch.



Wenn Sie also gleich selbst zu Farbe und Pinsel greifen und die unterlassenen Schönheitsreparaturen des Mieters auf eigene Faust vornehmen, verspielen Sie damit Ihren Schadenersatzanspruch!
 

Membarus

W:O:A Metalmaster
19 Dez. 2001
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Münsterland
Hier noch der interessanteste Abschnitt im Mietrecht:

· Viel Ärger um Teppichboden und Parkett



Das Streichen von Fußböden gehört im Zeitalter von Parkett- und Teppichböden schon lange der Vergangenheit an.



An diese Stelle ist bei den Teppichböden das Shampoonieren getreten. Bei Parkettböden wird allerdings ein anderer Maßstab angelegt: Hier können Sie nicht verlangen, dass Ihr Mieter während oder am Ende des Mietverhältnisses Ihren Parkettboden abschleift und neu versiegelt.



Jedenfalls wenn dieser nur vertragsgemäß abgenutzt ist. Das Abschleifen und Versiegeln zählt ebenso wenig zu den Schönheitsreparaturen wie das Verlegen eines komplett neuen Teppichbodens.
 

honey

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
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Kiel
der_harry schrieb:

Warum hat ihr das so unterschrieben ............ habt ihr Geld von der Gesellschaft bekommen ....... also quasi für die Renovierung .........




Ja, wir haben 500 Euro "Guthaben" sozusagen.....müssen alle Quittungen einreichen und denn kriegen wir theoretisch das Geld.wieder.....
 

Membarus

W:O:A Metalmaster
19 Dez. 2001
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Münsterland
honey schrieb:
Ja, wir haben 500 Euro "Guthaben" sozusagen.....müssen alle Quittungen einreichen und denn kriegen wir theoretisch das Geld.wieder.....

Das hat alles so keinen Sinn. Fragt einfach mal beim Mieterschutzbund an: http://www.mieterschutzbund.de/

Laßt euch einfach mal ganz unverbindlich beraten, was ihr in eurem Fall am Besten machen könnt.

Mit den 500 Euro kann doch aber auch nur eine 'unter der Hand' Renovierung gemeint gewesen sein, oder? Also dass ihr alles selbst renoviert. Würde der Vermieter auf Quittungen pochen, so hätte er die Renovierung des Bodens doch auch selbst in Auftrag geben können?! Für mich riecht das derbe nach einem Versuch, euch über den Tisch zu ziehen.
 

TALKHEAVY

W:O:A Metalgod
honey schrieb:
Ja, wir haben 500 Euro "Guthaben" sozusagen.....müssen alle Quittungen einreichen und denn kriegen wir theoretisch das Geld.wieder.....
Los, nich gross mehr rumlabern, alle noetigen Infos haste jetzt: Ab zum Schutzbund. Sachlage schildern, Info einholen und an die Verm,mieter weiterleiten. Hopp, hopp, Zeit verfliegt und Mieter siegt!
 

honey

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
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Kiel
Membarus schrieb:
Aber vor euch hat der Vermieter drin gewohnt und bei seinem Auszug nicht renoviert. Deshalb kann man davon ausgehen, dass er von euch auch nicht verlangen kann, das zu renovieren weil ER ja die Schäden am Boden hinterlassen hat und nicht ihr.
Habe trotzdem mal in einerm Mietrecht von meinem Chef nachgesehen. Hier steht dazu u.a. (ich hoffe, du kannst etwas damit anfangen):


Oh, das is cool. Kannst Du mir mal die genaue Quelle sagen??

Also verstehe ich das richtig....wir würden ja eigentlich Geld bekommen für di erenovierung, vor allem für den Boden, haben es aber nicht bekommen bisher. Das würden wir ja erst hinterher bekommen.....