@ panteraman
also folgendes, die Verjährungsfrist für Körperverletzung wäre normalerweise 3 Jahre, auf die schwere des Falles kommt es dabei nicht an. Wenn eine Tatfolge nicht unmittelbar nach der Tat eintritt sondern später, beginnt die Verjährung erneut. Aus juristischer Sicht ist das eindeutig das du ihn noch anzeigen kannst, aus medizinischer (wovon ich jetzt keine Ahnung hab) dürfte das allerdings wirklich schwer zu beweisen sein. Anzeigen kannst du ihn natürlich auch unabhängig davon, schliesslich hat er dich ja geschlagen. Bringen wird das leider nichts, zu 99% wird das Ermittlungsverfahren eingestellt werden, es sei denn du hast Zeugen oder andere Beweise, und selbst dann wird es denke ich nur zu einem Prozess kommen wenn er schon mal auffällig geworden ist.
hoffe ich konnte dir helfen, gruß Mach666