baerbael schrieb:
da hab ich noch nix zu gefunden...ist es wirklich so???ist unter hartzIV nicht weiterhin die regelung, das du arbeitslosengeld 1 angerechnet auf deine einzahlungszeit bekommst, bevor du in arbeitslosengeld 2 fällst???oder ist das jetzt tatsächlich pauschal ein jahr???
ich meine die regelung mit arbeitslosenhilfe und sozi zusammen zu arbeitslosengeld 2 zusammen zufassen finde ich erhlich gesagt nicht so schlecht, weil ich denke, das dadurch entlich mal die ganzen sozialschnorrer nicht mehr so leicht einen auf lau machen können!!
Jepp ein Jahr, danach musst du dein Vermögen soweit auflösen (Lebensversicherungen, Haus, Wertgegenstände, Bausparverträge [soweit das ohne sehr große Verluste möglich ist]), bis Du bei den Freibeträgen bist, die liegen bei, sec. eben nachsehen...
Also ab 2006 für alle über 45 Jahre nach einem Jahr AG2 und für alle über 55 nach 18 monate, und für alle anderen denke ich nach Einführung direkt ein Jahr.
(hei wie schnell ist man in der Baubranche mal nen Jahr arbeitslos? Wunderbare Zukunft die ich da habe *g*)
Das Einkommen des Ehepartners (oderhalt wenn man in einer Eheähnlichengemeinschaft wohnt der Partner) wird komplett angerechnet.
Freibeträge:
Grundfreibetrag 200? pro lebensjahr (d.h. ein 40 Jähriger muss alles verbrauchen bis auf 8000?, dann bekommt er AG2)
min. aber 4100 und maximal 13000?
Freibetrag für Kapitalelebensversicherungen die nur bei Eintritt des Rentenaltersausgezahlt werden kann (bzw vorher komplett ausgeschlossen istz):
zusätzlich zu dem Grundfreibetrag nochmals hierfür 200? pro Lebensjahr aber auch nur maximal 13000?
(normale Kapitallebensversicherungen fallen nur unter den Grundfreibetrag)
Geld das Du für die Kinder zurücklegst auf ein extra Konto, welches auf den Namen !!!!! (wichtig) des Kindesläuft:
Je Kind bis zum 14. Lebensjahr 750?
bei 15-18 Jährigen 4100?
Zusammen aber maximal 13000?
(nett, grade wo die Studiengebühren wieder eingeführt werden sollen nimmt man den Eltern die möglichkeit dafür vorzusorgen, falls sie arbeitslos werden)
Haus und Wohnung:
Muss verkauft werden, wenn es über dem nötigem masse geht:
Wohnung im regelfall 120m²
HAus i.d.R. 130m²
Ob größere Haäuser /Wohnungn verkauft werden müssen hängt von der Individuellen Situation ab (ich denke mal, wenn du damit verlust machen würdest, weil du noch abzahlst und der verlkauf weniger rausbringt musst du nicht verkaufen...)
Umziehen musst Du auch wenn die Wohnung nicht angemessen ist, Du hast dann 6 Monate Zeit, wobei Umzugskosten und Kaution übernommen werden...
so, das sind die wichtigsten punkte!