TALKHEAVY
W:O:A Metalgod
so lange sie das geraet nicht in einer sexistisch, faschistisch, kommunistisch, verfassungswidrigen weise werfen und niemanden dabei verletzten und dann noch alle fernsweher bezahlen, ist es ihr gutes Recht nach dem grundgesetz Fernseher zu werfen:METALPOPE667 schrieb:*schulterzuck*
Der Johannson ist doch bekannt für seine "scherzchen" (geanau wie sein bruder Jens (stratovarius) ) ... also nichts wirklich neues
BGB: ''Fremdeigentum, das in ungefaehrlicher Weise, also keiner Drittperson Leid an Leib und Leben zufuegt, geworfen wird und nach Entzweiung desselbigen in angemessener Sachwerthoehe entschaedigt wird, braucht nicht durch strafrechtliche Verfolgung geahndet zu werden. Wer sich durch den Wurf des Fremdeigentums in absichtlicher oder unabsichtlicher Weise waehrend des Wurfvorganges jedoch verletzt, ist uebrigens in beiden Faellen schoen bloed.''
verfassungsgericht Muenster, 10.30h nach ungefaehr zwei Bier (virtuell)