So, ich bin gerade mal auf mneine Eintrittskarte gestoßen:
Da heisst es hinten unter Punkt 5 der AGB des Veranstalters:
" Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern [...] Tetrapacks mit alkoholischem Inhalt, Plastikflaschen [...] ist untersagt. [...] "
Das heisst für mich, ich darf nur Saft und Wasser in Tetrapacks aufs Gelände führen ?
Was ist mit meinem Bier, irgendwie verwirrt mich das doch sehr. Dieses Jahr wurde das doch auch nicht so gehandhabt. Da dürfte ich ja noch nicht mal die besser entsorgbaren Partyfässchen ( 5 L ) mitbringen.
Könnte mich mal bitte jemand über den Gehalt dieser Zeilen aufklären ?
Da heisst es hinten unter Punkt 5 der AGB des Veranstalters:
" Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern [...] Tetrapacks mit alkoholischem Inhalt, Plastikflaschen [...] ist untersagt. [...] "
Das heisst für mich, ich darf nur Saft und Wasser in Tetrapacks aufs Gelände führen ?
Was ist mit meinem Bier, irgendwie verwirrt mich das doch sehr. Dieses Jahr wurde das doch auch nicht so gehandhabt. Da dürfte ich ja noch nicht mal die besser entsorgbaren Partyfässchen ( 5 L ) mitbringen.
Könnte mich mal bitte jemand über den Gehalt dieser Zeilen aufklären ?