Frage an Juristen/JuraStudenten /Ebay

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Kate McGee schrieb:
Problem is halt, wenn der Verkäufer nicht zugibt dass er das Geld hat - bzw wenn es wirklich net ankommt durch nen technischen Fehler - so wurde mir zumindest auf Nachfrage bei der Sparkasse gesagt, kann man quasi Nachforschungen anstellen bei der Empfängerbank, was los ist. Das kostet aber wiederum Gebühren...wohl mehr als mein Artikel gekostet hat (was hab ich gezahlt? 12,09 oder so)

WObei du die Gebühren von dem Empfänger zurückverlangen kannst, wenn er das Geld schon erhalten hat oder von eine der beiden angesprochenen Banken, wenn ein falsches Kto. angesprochen wurde, ess sei denn es ist ersichtlich, dass du bei der Überweisung den Fehler begangen hast.

Die Gebühren sind übrigens reine Kulanzsache der Bank und wenn du "guter KUnde" sein solltest, dann lässt sich da einiges Deichseln.
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
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franconianpsycho.blogspot.com
ShizzoKrause schrieb:
WObei du die Gebühren von dem Empfänger zurückverlangen kannst, wenn er das Geld schon erhalten hat oder von eine der beiden angesprochenen Banken, wenn ein falsches Kto. angesprochen wurde, ess sei denn es ist ersichtlich, dass du bei der Überweisung den Fehler begangen hast.

Die Gebühren sind übrigens reine Kulanzsache der Bank und wenn du "guter KUnde" sein solltest, dann lässt sich da einiges Deichseln.
hmm, stimmt, das kann ich mir gut vorstellen dass man das zurückverlangen kann wenns nicht meine Schuld war. Fast wie vor Gericht...
Naja, bin eben gleich hin und hab checken lassen dass a) das Geld verbucht wurde und b) alle Angaben gepasst haben, also konnte es schon nicht mehr an mir liegen.

Hmm - guter Kunde? ich? :D kann ich mir net vorstellen :D sollte sowas vielleicht wenn, dann über meinen Dad laufen lassen


edit: kannst du mir zufällig auch noch sagen in welchem Bereich sich diese Gebühren bewegen?
 

Anke

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2003
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ShizzoKrause schrieb:
Wo hast du das denn her, das ist völliger Blödsinn.

Wenn du das Geld überweist hast du mit dem "Zurückrufen" so lange Zeit, wie das Geld noch nicht auf das Kto. des Empfängers eingegangen ist, danach hast du absolut keine Handhabe mehr. Das geht dann etweder über die Banken, wenn das Empfängerkonto falsch war oder nur über den Empfänger oder halt zurückklagen.

Das mit der 6-Wochenfrist ist NUR bei Lastschrift und auch dort sind die 6 Wochen nicht Gesetz, aber die 6 Wochen sind offiziell.

Nur bei Lastschriften? :eek: Und ich überweise immer schön brav....

gut zu wissen ;)
 
Kate McGee schrieb:
hmm, stimmt, das kann ich mir gut vorstellen dass man das zurückverlangen kann wenns nicht meine Schuld war. Fast wie vor Gericht...
Naja, bin eben gleich hin und hab checken lassen dass a) das Geld verbucht wurde und b) alle Angaben gepasst haben, also konnte es schon nicht mehr an mir liegen.

Hmm - guter Kunde? ich? :D kann ich mir net vorstellen :D sollte sowas vielleicht wenn, dann über meinen Dad laufen lassen


edit: kannst du mir zufällig auch noch sagen in welchem Bereich sich diese Gebühren bewegen?

Ne, das kann ich leider nicht, das hängt völlig von deiner Bank ab. Viel sollte es aber nicht sein, es hängt auch ein wenig von der Zusammenarbeit mit der Empfängerbank ab, wenn die beiden nämlich ne Übereinkunft haben, dann werden keine Zusatzkosten fällig, ansonsten nehman die manchmal auch ein paar Euros. Wie das mit den unterschiedlichen Banken ist kann ich dir aber überhaupt nicht sagen.
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
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Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
ShizzoKrause schrieb:
Ne, das kann ich leider nicht, das hängt völlig von deiner Bank ab. Viel sollte es aber nicht sein, es hängt auch ein wenig von der Zusammenarbeit mit der Empfängerbank ab, wenn die beiden nämlich ne Übereinkunft haben, dann werden keine Zusatzkosten fällig, ansonsten nehman die manchmal auch ein paar Euros. Wie das mit den unterschiedlichen Banken ist kann ich dir aber überhaupt nicht sagen.
Hm, naja, ich hab da halt ca. 12 Euro überwiesen, und als ich die Frau fragte, was das kostet, und ich dann einfach so die Vermutung in den Raum stellte dass das wahrscheinlich noch teurer ist als der Wert meiner mickrigen Überweisung, hat sie eigentlich genickt...aber nix genaues gesagt

Also könnte es nun zB sein, wenn ich von der Sparkasse Kronach-Ludwigsstadt was zB an die Sparkasse...ähm...naja halt an irgend ne andere Sparkasse schicke, dann könnte das sein dass die ne Vereinbarung haben, dass die das auch kostenlos machen, aber wenn ich nun zB was an die Citibank überweise könnte es zB sein dass das dann kostet. Hm. Danke :)
 
Kate McGee schrieb:
Hm, naja, ich hab da halt ca. 12 Euro überwiesen, und als ich die Frau fragte, was das kostet, und ich dann einfach so die Vermutung in den Raum stellte dass das wahrscheinlich noch teurer ist als der Wert meiner mickrigen Überweisung, hat sie eigentlich genickt...aber nix genaues gesagt

Also könnte es nun zB sein, wenn ich von der Sparkasse Kronach-Ludwigsstadt was zB an die Sparkasse...ähm...naja halt an irgend ne andere Sparkasse schicke, dann könnte das sein dass die ne Vereinbarung haben, dass die das auch kostenlos machen, aber wenn ich nun zB was an die Citibank überweise könnte es zB sein dass das dann kostet. Hm. Danke :)

Die Vereinbarung wäre nur für die zweite Bank, es könnte sein, dass trotz Vereinbarung deine Bank was dafür verlangt. Es könnte aber auch sein, dass wenn keine Vereinbarung besteht deine Bank die Kosten übernimmt...ist halt alles Kulanzsache und wie da die Vorgaben bei deiner Bank bzw. die Kompetenzen bei deinen Betreuer das zu kürzen sind kann ich natürlich nicht sagen, da müsstest du dann einfach von Fall zu Fall nachfragen.
Es gibt ja aber 4 evenzuelle Fehlerquellen du, deine Bank, die Empfängerbank, der Empfänger und nur wenn du selbst den Fehler verursacht hast, musst du die Kosten im Endeffekt tragen.....diese dann allerdings zurückzufordern kann etwas dauern, im schlimmsten Fall musst du die sogar einklagen.