Frage an Juristen/JuraStudenten /Ebay

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Also:

Habe bei Ebay einen teureren Artikel ersteigert zwar deutlich unter Listenpreis, allerdings teuer genug. Jetzt bin ich mit dem Verkäufer über das Ebay Formular zur Kaufabwicklung in Kontakt getreten, dass ich den Ebay- Treuhandservice gerne in anspruch nehmen möchte, und dass er mir den Gesamtpreis incl. Gebühren nennen sollte.

Auf diese Mail kam keine Reaktion.

Nun habe ich heute noch mal eine Mail geschickt, dass er sich mit mir bzgl. der Kaufabwicklung in Verbingung setzen solle.

Bis jetzt wieder keine Reaktion.

Nun die Frage: Wann kann ich von dem Kauf zurücktreten und was muss ich dabei beachten (d.h. wie lange muss / kann ich warten)?

Kann ich generell zurücktreten?



Falls jemand was weiss: Danke!!!!
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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hmm, da gibts doch diese "ebay-agb" (?!), dass du direkt auf der ebay-seite 'ne offizielle erinnerung an den verkäufer schicken kannst... das gilt dann als sowas wie ne ermahnung! ...wenn er dann immernoch nicht aktiv wird, schaltet sich ebay selbst ein!

musst du mal nachgucken auf der ebay-seite, da steht das ganz gut erklärt...! (link auf der seite des artikels)
 

SH4D0W

W:O:A Metalhead
14 Juli 2003
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Saarland
Hmm also beir mir hat das auch schon mal ne gute Woche gedauert bis sich der Verkäufer gemeldet hat, kann ja immer was sein wie Krankenhaus, Urlaub usw.
 

dan666

W:O:A Metalmaster
28 Apr. 2002
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www.fuckband.de
Schlossvippach schrieb:
Also:

Habe bei Ebay einen teureren Artikel ersteigert zwar deutlich unter Listenpreis, allerdings teuer genug. Jetzt bin ich mit dem Verkäufer über das Ebay Formular zur Kaufabwicklung in Kontakt getreten, dass ich den Ebay- Treuhandservice gerne in anspruch nehmen möchte, und dass er mir den Gesamtpreis incl. Gebühren nennen sollte.

Auf diese Mail kam keine Reaktion.

Nun habe ich heute noch mal eine Mail geschickt, dass er sich mit mir bzgl. der Kaufabwicklung in Verbingung setzen solle.

Bis jetzt wieder keine Reaktion.

Nun die Frage: Wann kann ich von dem Kauf zurücktreten und was muss ich dabei beachten (d.h. wie lange muss / kann ich warten)?

Kann ich generell zurücktreten?



Falls jemand was weiss: Danke!!!!
Rücktritt vom Kauf:
http://pages.ebay.de/help/buy/questions/unwanted-item.html

Verkäufer weigert sich, zu liefern:
http://pages.ebay.de/help/policies/non-selling-seller.html


Wie lange wartest nun schon auf Antwort? Hatte neulich auch mal das Problem, dass sich der Verkäufer nicht gemeldet hat. Nach 4 Wochen kam plötzlich ne Email von ihm.
 

der_harry

W:O:A Metalmaster
25 Nov. 2001
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Land der Chauken
Website besuchen

Nicht zu melden ist immer nö Scheiß Sache ............ ich würde als Verkäufer aber auch nur sehr ungern den Treuhandservice in Anspruch nehmen.
Weil man dann als Verkäufer das komplette Risiko übernimmt .......... hab auch mal ein hochwertiges Rad über eBay verkauft und der Käufer wollte das dann auch über Treuhand abwickeln ........ was ich aber nicht gemacht habe ..... ich konnte ihm am Ende überzeugen ;)

 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
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franconianpsycho.blogspot.com
dan666 schrieb:
Rücktritt vom Kauf:
http://pages.ebay.de/help/buy/questions/unwanted-item.html

Verkäufer weigert sich, zu liefern:
http://pages.ebay.de/help/policies/non-selling-seller.html


Wie lange wartest nun schon auf Antwort? Hatte neulich auch mal das Problem, dass sich der Verkäufer nicht gemeldet hat. Nach 4 Wochen kam plötzlich ne Email von ihm.
dürfte etwa das Gegenstück zu dem sein, was "mein" letzter Verkäufer mit mir gemacht hat - er hat mich von Ebay daran "erinnern" lassen dass ich noch zu zahlen hätte (und das 6 Tage nachdem er das Geld auf dem Konto hatte). Ich meine mich zu erinnern, dass man da mindestens 7 Tage warten muss; in dem Fall wirds wohl ähnlich sein.
 

Anke

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2003
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Schwalmstadt
Ich hatte grade den Fall, dass ich am 08.10. meinen Überweisungsträger eingeschmissen habe.

Am 16.10. kam die Ermahnung von Ebay. Da habe ich dann zum Verkäufer Kontakt aufgenommen und ihm gesagt, dass das Geld schon längst bei ihm sein müsste. Dies bestritt er. Nun gut, ich bin dann am Montag zur Bank gedappelt und habe nachgeforscht. Mir wurde mitgeteilt, dass die Kohle schon am 12.10 rausgegangen ist. Ok, die Zeit vom 08.10.-12.10. fand ich schon ziemlich lange, aber wenn es am 12. rausgegangen ist, warum war es dann bis zum mittlerweile 18.10. nich da????

Heute kam die Mail, dass die Kohle angekommen ist. Am 08. eingeschmissen und am 19. war es endlich da. So sind die Banken......
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
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Anke schrieb:
Ich hatte grade den Fall, dass ich am 08.10. meinen Überweisungsträger eingeschmissen habe.

Am 16.10. kam die Ermahnung von Ebay. Da habe ich dann zum Verkäufer Kontakt aufgenommen und ihm gesagt, dass das Geld schon längst bei ihm sein müsste. Dies bestritt er. Nun gut, ich bin dann am Montag zur Bank gedappelt und habe nachgeforscht. Mir wurde mitgeteilt, dass die Kohle schon am 12.10 rausgegangen ist. Ok, die Zeit vom 08.10.-12.10. fand ich schon ziemlich lange, aber wenn es am 12. rausgegangen ist, warum war es dann bis zum mittlerweile 18.10. nich da????

Heute kam die Mail, dass die Kohle angekommen ist. Am 08. eingeschmissen und am 19. war es endlich da. So sind die Banken......
Meine Mutter hätte jetzt gleich wieder vermutet, dass der Verkäufer versucht hat dich reinzulegen.....
Ich war dann auch auf der Bank, hab nachgefragt, und letztlich sagte der Verkäufer dann, er hat es irgendwie abgehakt und dann übersehen :rolleyes:
immerhin war dann 2 Tage später die Ware da!!
 

Anke

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2003
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Schwalmstadt
Kate McGee schrieb:
Meine Mutter hätte jetzt gleich wieder vermutet, dass der Verkäufer versucht hat dich reinzulegen.....
Ich war dann auch auf der Bank, hab nachgefragt, und letztlich sagte der Verkäufer dann, er hat es irgendwie abgehakt und dann übersehen :rolleyes:
immerhin war dann 2 Tage später die Ware da!!

Dass hatte ich auch schon fast vermutet. Aber man hat ja 6 Wochen Zeit das Geld zurück zu buchen. Ging ja auch nur um 11,50 Euro.
 

dan666

W:O:A Metalmaster
28 Apr. 2002
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Kate McGee schrieb:
dürfte etwa das Gegenstück zu dem sein, was "mein" letzter Verkäufer mit mir gemacht hat - er hat mich von Ebay daran "erinnern" lassen dass ich noch zu zahlen hätte (und das 6 Tage nachdem er das Geld auf dem Konto hatte). Ich meine mich zu erinnern, dass man da mindestens 7 Tage warten muss; in dem Fall wirds wohl ähnlich sein.
Also mich hat nach 2 Wochen mal einer erinnern wollen, dass ich noch zu zahlen hätte, dabei hatte ER den Überblick verloren und nicht gesehen, dass ich sofort nach Auktionsende überwiesen hab.
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
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franconianpsycho.blogspot.com
dan666 schrieb:
Also mich hat nach 2 Wochen mal einer erinnern wollen, dass ich noch zu zahlen hätte, dabei hatte ER den Überblick verloren und nicht gesehen, dass ich sofort nach Auktionsende überwiesen hab.
ja, genau so wars bei mir - Sonntag ersteigert, Montag zur Bank, also muss das Geld Donnerstag aufm Konto gewesen sein. Das hat der aber völlig verpeilt und mich am Dienstag der Woche drauf "erinnert".

Problem is halt, wenn der Verkäufer nicht zugibt dass er das Geld hat - bzw wenn es wirklich net ankommt durch nen technischen Fehler - so wurde mir zumindest auf Nachfrage bei der Sparkasse gesagt, kann man quasi Nachforschungen anstellen bei der Empfängerbank, was los ist. Das kostet aber wiederum Gebühren...wohl mehr als mein Artikel gekostet hat (was hab ich gezahlt? 12,09 oder so)

immerhin ist die CD jetzt da und ich hör sie rauf und runter :)
 
Anke schrieb:
Dass hatte ich auch schon fast vermutet. Aber man hat ja 6 Wochen Zeit das Geld zurück zu buchen. Ging ja auch nur um 11,50 Euro.

Wo hast du das denn her, das ist völliger Blödsinn.

Wenn du das Geld überweist hast du mit dem "Zurückrufen" so lange Zeit, wie das Geld noch nicht auf das Kto. des Empfängers eingegangen ist, danach hast du absolut keine Handhabe mehr. Das geht dann etweder über die Banken, wenn das Empfängerkonto falsch war oder nur über den Empfänger oder halt zurückklagen.

Das mit der 6-Wochenfrist ist NUR bei Lastschrift und auch dort sind die 6 Wochen nicht Gesetz, aber die 6 Wochen sind offiziell.