Also:
Habe bei Ebay einen teureren Artikel ersteigert zwar deutlich unter Listenpreis, allerdings teuer genug. Jetzt bin ich mit dem Verkäufer über das Ebay Formular zur Kaufabwicklung in Kontakt getreten, dass ich den Ebay- Treuhandservice gerne in anspruch nehmen möchte, und dass er mir den Gesamtpreis incl. Gebühren nennen sollte.
Auf diese Mail kam keine Reaktion.
Nun habe ich heute noch mal eine Mail geschickt, dass er sich mit mir bzgl. der Kaufabwicklung in Verbingung setzen solle.
Bis jetzt wieder keine Reaktion.
Nun die Frage: Wann kann ich von dem Kauf zurücktreten und was muss ich dabei beachten (d.h. wie lange muss / kann ich warten)?
Kann ich generell zurücktreten?
Falls jemand was weiss: Danke!!!!
Habe bei Ebay einen teureren Artikel ersteigert zwar deutlich unter Listenpreis, allerdings teuer genug. Jetzt bin ich mit dem Verkäufer über das Ebay Formular zur Kaufabwicklung in Kontakt getreten, dass ich den Ebay- Treuhandservice gerne in anspruch nehmen möchte, und dass er mir den Gesamtpreis incl. Gebühren nennen sollte.
Auf diese Mail kam keine Reaktion.
Nun habe ich heute noch mal eine Mail geschickt, dass er sich mit mir bzgl. der Kaufabwicklung in Verbingung setzen solle.
Bis jetzt wieder keine Reaktion.
Nun die Frage: Wann kann ich von dem Kauf zurücktreten und was muss ich dabei beachten (d.h. wie lange muss / kann ich warten)?
Kann ich generell zurücktreten?
Falls jemand was weiss: Danke!!!!