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pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
sagt der Pedant der sich sonst immer als erstes auf fehlersuche macht? :D:D:D

aber unter Punkt 8 in den AGB´s ist dein Verhalten als Verboten erklärt


Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände:

8.1.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,

Dazu kann man dein "surfer-werfen" ja durchaus zählen

zumal es nach wie vor nicht verboten ist Crowd zu surfen ;)

8.1.4. die “Wall of Death“ oder den „Circle Pit“ auszuüben,
Dummes Geschwätz, da mein Verhalten in dem Kontext im wesentlichen daraus besteht die Crowdsurfer gar nicht erst anzufassen. Und sich einen Dreck darum zu kümmern ob/wenn die runter fallen ist nach dem aktuellen Regelwerk auch weiterhin legitim, da keinerlei Verpflichtung besteht sich an dieser Aktivität zu beteiligen.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
105.907
6.674
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Dummes Geschwätz, da mein Verhalten in dem Kontext im wesentlichen daraus besteht die Crowdsurfer gar nicht erst anzufassen. Und sich einen Dreck darum zu kümmern ob/wenn die runter fallen ist nach dem aktuellen Regelwerk auch weiterhin legitim, da keinerlei Verpflichtung besteht sich an dieser Aktivität zu beteiligen.

Wenn jemand aber i'wie verletzt wird, bist du verpflichtet zu helfen, sonst kann man dich strafrechtlich verfolgen wegen nachverlässigkeit(?) oder "nicht assistieren bei Hilfe" o.ä. :o
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Dummes Geschwätz, da mein Verhalten in dem Kontext im wesentlichen daraus besteht die Crowdsurfer gar nicht erst anzufassen. Und sich einen Dreck darum zu kümmern ob/wenn die runter fallen ist nach dem aktuellen Regelwerk auch weiterhin legitim, da keinerlei Verpflichtung besteht sich an dieser Aktivität zu beteiligen.

Dummes Geschwätz, lies doch mal seinen Post richtig, da steht "werfen" und nicht "fallen lassen". :o
 

Pistolero75

W:O:A Metalhead
4 Aug. 2014
2.116
0
61
411 km to wacken
Wenn jemand aber i'wie verletzt wird, bist du verpflichtet zu helfen, sonst kann man dich strafrechtlich verfolgen wegen nachverlässigkeit(?) oder "nicht assistieren bei Hilfe" o.ä. :o

meinst du zufällig unterlassende Hilfeleistung?
Klugscheißmodus an*
§ 323c StGB
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Klugscheißmodus aus*


Das würde aber erst den Fall einschließen, dass bereits ein Schaden eingetroffen ist. Wie das allerdings aussieht, dass die Schädigung durch Nichthandlung überhaupt erst eingetroffen ist weiß ich nicht.


Edit sagt:

Eventuell:

§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Zuletzt bearbeitet:

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
meinst du zufällig unterlassende Hilfeleistung?
Klugscheißmodus an*

Klugscheißmodus aus*


Das würde aber erst den Fall einschließen, dass bereits ein Schaden eingetroffen ist. Wie das allerdings aussieht, dass die Schädigung durch Nichthandlung überhaupt erst eingetroffen ist weiß ich nicht.

Ich erwarte von Quark nicht unbedingt, dass er die Feinheiten deutscher Juristensprache drauf hat. :D
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
822
120
zuhause in Niedersachsen
*lol* :ugly:



Siehe Quark. Das könnte man bei "Anreise" wohl reinschreiben. :D:D:D



Ouuuuh, SAGT MAL, habt Ihr Euch eigentlich mal mit dem Thema Drohnen / Kameradrohnen beschäftigt? Ich kann mir vorstellen, dass das Thema mit den Jahren aktueller werden wird, da die Zahl der Drohnen im Privatbesitz steigen wird.

Klar, wir haben ja auch unser eigene Crew vor Ort jedes Jahr.

Ein paar private Flüge mit diesen 100€-Teilen gab es auch schon, da sehen wir aber noch keinen Handlungsbedarf.

Die sind hier unter bestimmten Bedingungen erlaubt.



Ach so. Alles klar. Ich denke mal, da wird erst reagiert, falls es mal Überhand nehmen sollte, wa. :D

Kopp hats kommen sehen...

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