Lach nicht! Es gibt `ne Düngeverordnung! Du darfst nämlich den Acker nur zu bestimmten Zeiten und nur mit der erlaubten Menge düngen, sonst gibt´s Ärger!
Aber da der Bauer das ja nicht macht sondern die Festivalbesucher, fällt das vielleicht unter Umweltverschmuzung, hmmm...
Einen Bedarf für die Zivilprozessordnung habe ich auch nicht, bin voll ausgelasstet mit der Hamburger Landeshaushalts-
verordnung, Zuwendungsrect (4 Bände), Verwaltungsrecht... steht meterweise in meinem Büro, aber das meiste habe ich eh im Kopf (bei täglicher Anwendung behält man auch).